Wichtig BITTE LESEN !°!ist das Fahrerflucht!

  • Wichtig BITTE LESEN !°!ist das Fahrerflucht!
     Tufan
      schrieb am Montag, 13. März 2006
    Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen!

    Habe 15 meter weiter weg von Unfallort geparkt.
    Und habe den angefahrenen keine daten gegeben weil kein schaden sehbar war und er nicht gefragt hat und habe mich mit ein händeschlag verabschiedet!

    Was kommt auf mich zu?? bin in Probezeit.
  • Thema
    Re: Wichtig BITTE LESEN !°!ist das Fahrerflucht!
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 13. März 2006
    Text
    > Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen!
    >
    >Habe 15 meter weiter weg von Unfallort geparkt.
    >Und habe den angefahrenen keine daten gegeben weil kein schaden sehbar war und er nicht gefragt hat und habe mich mit ein händeschlag verabschiedet!
    >
    >Was kommt auf mich zu?? bin in Probezeit.

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    strafe, aufbauseminar, punkte.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wichtig BITTE LESEN !°!ist das Fahrerflucht!
    Autor
      Jolie
      schrieb am Montag, 13. März 2006
    Text
    > Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen!
    >
    >Habe 15 meter weiter weg von Unfallort geparkt.
    >Und habe den angefahrenen keine daten gegeben weil kein schaden sehbar war und er nicht gefragt hat und habe mich mit ein händeschlag verabschiedet!
    >
    >Was kommt auf mich zu?? bin in Probezeit.

    ~~~~~~~
    gabs den fall hier nich schonmal? O.o such doch mal nach dem thread oder warst du das sogar?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wichtig BITTE LESEN !°!ist das Fahrerflucht!
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 13. März 2006
    Text
    >> Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen!
    >>
    >>Habe 15 meter weiter weg von Unfallort geparkt.
    >>Und habe den angefahrenen keine daten gegeben weil kein schaden sehbar war und er nicht gefragt hat und habe mich mit ein händeschlag verabschiedet!
    >>
    >>Was kommt auf mich zu?? bin in Probezeit.
    >
    >~~~~~~~
    >gabs den fall hier nich schonmal? O.o such doch mal nach dem thread oder warst du das sogar?
    Das gab es schon einmal!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wichtig BITTE LESEN !°!ist das Fahrerflucht!
    Autor
      Floh11
      schrieb am Montag, 13. März 2006
    Text
    Hallo,

    >>~~~~~~~
    >>gabs den fall hier nich schonmal? O.o such doch mal nach dem thread oder warst du das sogar?


    Ja, er hatte das schonmal hiereingestellt. Weil er zur Polizei geladen wurde (wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe). Und er wollte vorher wissen, ob es sich tatsaechlich um Fahrerflucht handelt.
    Was wir nicht glauben wollten.
    Und nun war er bei der Polizei und berichtet uns, dass die das als Fahrerflucht verbuchen, was ich im uebrigen noch nicht wirklich glauben mag und an seiner Stelle so nicht hinnehmen wuerde

    an den TE:
    frag mal z.B. beim ADAC nach, ob da nicht was machbar ist. Hast du Aussagen gemacht? Oder warst du inkl. Rechtsverdreher dort? Wuerde mir an deiner Stelle mal Rechtliche Unterstuetzung holen,
    wenn es nur das Puenktchen waere, koennte man es auch als Fahrerflucht stehen lassen, aber mit dem Aufbauseminar wirds dann doch ganz schoen teuer.

    Wenn der TE sein Auto 15 m entfernt abgestellt hat, ist das nicht wirklich ein Entfernen vom Unfallort. Da es sich um einen Bagatell-Schaden handelt war es nicht noetig auf der Stelle stehen zu bleiben und aussedem hatte er die Pflicht die Strasse freizuraeumen. Da er jetzt aufgeregt war, kann man es ihm wohl kaum uebel nehmen, dass er sich ne leichtere Luecke gesucht hat, ich mein hallo, 15 m, und dann auf jedenfall fuer den anderen sichtbar...sorry, will es nicht glauben, dass das Fahrerflucht ist.
    Der einzige Schoenheitsfeheler war halt, dass er nicht daran gedacht hat, dem anderen seine Daten zu geben. Der Fakt, dass er sich mit dem Unfallgegner per Handschlag verabschiedet hat laesst sich aber auch nicht wegdiskutieren.

    Ich wuensch dir jedenfalls viel Glueck, dass es
    a) kein allzugrosser Schaden war und
    b) du die Beamten oder den Richter ueberzeugen kannst, dass du dich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt hast (und dies ist ja soweit ich weiss die Umschreibung fuer Fahrerflucht).


    Viele Gruesse,
    Christiane




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