Wichtige Frage über die PP

  • Wichtige Frage über die PP
     JaCK_BaUeR
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    Hallo

    Ich habe folgendes problem
    ich möchte nächsten monat meine PP machen
    problem ist nur mein Perso ist abgelaufen "17.12.06"
    bin auch z.zt nicht gemeldet "ohne festen wohnsitz"
    ich weiß das der perso bei der prüfung gültig sein MUSS

    die frage nun muss er nur gültig sein oder auch eine meldeadresse haben?

    mein FL war sich vorhin nicht sicher denkt aber das es weniger wichtig ist mit dem wohnsitz

    deswegen frage ich hier nochmal nach...

    hoffendlich könnt ihr mir eine antwort geben

    MFG
  • Thema
    Re: Wichtige Frage über die PP
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    Text
    Vielleicht hast du ja noh einen gültigen REISEpass. Auch der würde genügen.
    Übrigens wäre in dem eh keine Anschrift (Straße usw.) vermerkt. Von daher wohl nicht turbowichtig.
    Was du an Adresse angeben musst, wenn du einen vorläufigen Perso od. Pass beantragen möchtest, kann ich dir leider nicht sagen :o(

    Viel Glück.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wichtige Frage über die PP
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    Text
    Also, ich denke auch mal, das die Gültigkeit ausschlaggebend ist. Der Perso wird vom Prüfer ja nur eingesehen um deine Identität fest zu stellen... Wo Du wohnst oder nicht wohnst, ist ihm ziemlich egal.Als Alternative kannst Du ja auch einen gültigen Reisepass nehmen. Dort steht ja auch keine Adresse drin..

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wichtige Frage über die PP
    Autor
      JaCK_BaUeR
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    Text
    >Also, ich denke auch mal, das die Gültigkeit ausschlaggebend ist. Der Perso wird vom Prüfer ja nur eingesehen um deine Identität fest zu stellen... Wo Du wohnst oder nicht wohnst, ist ihm ziemlich egal.Als Alternative kannst Du ja auch einen gültigen Reisepass nehmen. Dort steht ja auch keine Adresse drin..
    >
    >greetz


    Reisepass besitze ich nicht

    meine ja nur da ich wenn ich ein perso beantrage da anstatt die strasse etc. draufsteht

    "ohne festen wohnsitz"

    gut ich werde es einfach mal versuchen
    hör ja raus das es eigendlich dann egal ist ob adresse oder keine

    bedanke mich für die antworten

    MFG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wichtige Frage über die PP
    Autor
      Fahrlehrerin2008
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    Text

    Der aaSoP hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.
    Falls der Bewerber keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, kann die Identität durch das von der zuständigen Verwaltungsbehörde zuglassene Dokument mit Lichtbild nachgewisen werden; dieses Dokument soll auf dem Prüfantrag verzeichnet werden. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden. Der Fahrerlaubnisbehörde ist davon Mitteilung zu machen (§ 16 Abs.3 Satz 3,4 und 5 FeV; §17 Abs. 5 Satz 2,3 und 4 FeV)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wichtige Frage über die PP
    Autor
      JaCK_BaUeR
      schrieb am Dienstag, 23. Januar 2007
    Text
    >
    >Der aaSoP hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.
    >Falls der Bewerber keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, kann die Identität durch das von der zuständigen Verwaltungsbehörde zuglassene Dokument mit Lichtbild nachgewisen werden; dieses Dokument soll auf dem Prüfantrag verzeichnet werden. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden. Der Fahrerlaubnisbehörde ist davon Mitteilung zu machen (§ 16 Abs.3 Satz 3,4 und 5 FeV; §17 Abs. 5 Satz 2,3 und 4 FeV)


    hallo danke für die antwort

    also auf gut deutsch das zustädige ortsamt ?

    was ist ein aaSoP ??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wichtige Frage über die PP
    Autor
      JaCK_BaUeR
      schrieb am Dienstag, 23. Januar 2007
    Text
    >>
    >>Der aaSoP hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.
    >>Falls der Bewerber keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, kann die Identität durch das von der zuständigen Verwaltungsbehörde zuglassene Dokument mit Lichtbild nachgewisen werden; dieses Dokument soll auf dem Prüfantrag verzeichnet werden. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden. Der Fahrerlaubnisbehörde ist davon Mitteilung zu machen (§ 16 Abs.3 Satz 3,4 und 5 FeV; §17 Abs. 5 Satz 2,3 und 4 FeV)
    >
    >
    >hallo danke für die antwort
    >
    >also auf gut deutsch das zustädige ortsamt ?
    >
    >was ist ein aaSoP ??
    >
    >hat sich erledigt tante google gab die antwort

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