Wie lange gilt die Anmeldung bei einer Fahrschule?

  • Wie lange gilt die Anmeldung bei einer Fahrschule?
     DeZed
      schrieb am Samstag, 21. Mai 2005
    Hallo!

    Ich habe mich letztes Jahr im Juni angemeldet (A+B) und im letzten Jahr die praktische Prüfung für das Auto gemacht. Die Theoretische Prüfung für A+B habe ich ende Juli gemacht (gilt 12 Monate oder?). Jetzt habe ich in diesem Jahr mit dem Motorrad abgefangen. Da der Fahrlerer kaum Zeit hat, glaube ich nicht im Juni (Juni = Anmeldung letzes Jahr) fertig zu werden.

    Muss man dann nochmal Anmeldungsgebür zahlen?
    (irgendwas haben die glaube ich in dem Zusammenhang gesagt)

    Ich frage hier, nicht dass die auf dumme Ideen kommen und doppelt abkassieren.

    Gruß

  • Thema
    Re: Wie lange gilt die Anmeldung bei einer Fahrschule?
    Autor
      Tinchen80
      schrieb am Samstag, 21. Mai 2005
    Text
    Hallo,
    ja da hast du recht, die Theorie Prüfung gilt 12 Monate, das heißt, das du eigentlich bis Ende Juni auch die Praktische Prüfung für A hättest ablegen müssen. Ansonsten ist das glaube ich so, das du eine neue Laufkarte abgeben musst, und die Theorie Prüfung für A verfällt, und du alles neu machen musst.
    So war es bei mir auch, meine Laufkarte wäre dieses Jahr im Mai abgelaufen, und wenn ich bis dahin nicht die Praktische gemacht hätte, müsste ich alles neu beantragen und neu bezahlen, weil dann alles seine Gültigkeit verloren hätte.
    Manche Fahrschulen verlängern aber auch den Antrag, soviel ich weiß.
    Hoffe das ich dir helfen konnte.
    Aber am besten redest du direkt mal mit deinem Fl.
    LG
    Tinchen80

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  • Thema
    Re: Re: Wie lange gilt die Anmeldung bei einer Fahrschule?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 21. Mai 2005
    Text
    >Hallo,
    >ja da hast du recht, die Theorie Prüfung gilt 12 Monate, das heißt, das du eigentlich bis Ende Juni auch die Praktische Prüfung für A hättest ablegen müssen. Ansonsten ist das glaube ich so, das du eine neue Laufkarte abgeben musst, und die Theorie Prüfung für A verfällt, und du alles neu machen musst.
    >So war es bei mir auch, meine Laufkarte wäre dieses Jahr im Mai abgelaufen, und wenn ich bis dahin nicht die Praktische gemacht hätte, müsste ich alles neu beantragen und neu bezahlen, weil dann alles seine Gültigkeit verloren hätte.
    >Manche Fahrschulen verlängern aber auch den Antrag, soviel ich weiß.
    >Hoffe das ich dir helfen konnte.
    >Aber am besten redest du direkt mal mit deinem Fl.
    >LG
    >Tinchen80
    >Hallo Tinchen!
    Der Kollege hat im Juli die Prüfung gemacht und hat somit Zewit bis Juli 2005.
    Viel Glück!
    Hans Fl.

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