Wie lange hab ich Zeit nach Theorieprüfung?

  • Wie lange hab ich Zeit nach Theorieprüfung?
     Tini1988
      schrieb am Montag, 27. August 2007
    Hallo,
    was ist eigentlich wenn ich länger als 1 Jahr brauch ab der Theorieprüfung? Muss man die dann wieder neu machen?
    Also ich habe nämlich am 08.12.2006 meine Theorieprüfung gemacht und auch bestanden. Und hatte dann die ganze Zeit Fahrstunden. Habe aber eine Op gehabt und konnte deswegen nicht mehr fahren. Will aber auch die Fahrschule wechseln, weil ich einen neuen Fahrlehrer habe mit dem ich gar nicht klarkomme.
    Weiß jemand wie das dann läuft? Weil am 08.12.2007 wäre Theorie ja dann abgelaufen und bis dahin schaff ich das auf keinen Fall den Führerschein zu machen. Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

    LG Tini
  • Thema
    Re: Wie lange hab ich Zeit nach Theorieprüfung?
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Montag, 27. August 2007
    Text
    Hallo,
    die TP ist genau 1 Jahr gültig. Wenn du innerhalb dieser Zeit deine PP nicht bestehst, musst du sie neu machen, so ärgerlich das ist.

    Ob du dann allerdings auch wieder neuen Theorieunterricht besuchen musst, weiß ich nicht... ich meine aber ja, da die Bescheinigung soweit ich weiß auch nur 1 Jahr gültig ist!


    LG
    Max

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  • Thema
    Re: Re: Wie lange hab ich Zeit nach Theorieprüfung?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 27. August 2007
    Text
    >Hallo,
    >die TP ist genau 1 Jahr gültig. Wenn du innerhalb dieser Zeit deine PP nicht bestehst, musst du sie neu machen, so ärgerlich das ist.
    +++
    Erstmal muß ein neuer Antrag bei der Behörde gestellt werden dann Theorieprüfung wiederholen. Die Bescheinigung ist 2 Jahre gültig ab Austellungsdatum.

    greetz

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  • Thema
    Re: Wie lange hab ich Zeit nach Theorieprüfung?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 27. August 2007
    Text
    Hallo Tini,

    du kannst bei der Führerscheinstelle die Verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung beantragen. Eine längere Krankheit ist ein guter Grund, der Sachbearbeiter muss den Antrag aber nicht genehmigen. Wenn du jetzt die Fahrschule wechselst schaffst du die Praxis doch locker bis September, sprich mal mit deinem neuen Fahrlehrer darüber.

    Viele Grüße
    Kirsten

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