Wie oft darf man...

  • Wie oft darf man...
     annafee
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Hallo!
    Meine Tochter ist heute zum 2.Mal durch die praktische Prüfung gefallen.Meine Frage:Wie oft kann (darf)man die praktische Prüfung machen?
    Beim ersten Mal wurde die Prüfung für einige Minuten unterbrochen,da der Prüfer eine Rechnung beim TÜV bezahlen mußte.Es hieß meine Tochter solle sich noch ein wenig die Füße vertreten.Kann sowas sein,ist das zulässig?Sie war sowieso schon dermaßen aufgeregt,und danach noch viel mehr.Prompt ist sie bei der Weiterfahrt durchgefallen.Es soll keine Entschuldigung sein,aber darf man die Prüfung unterbrechen?

    Vielleicht weiß es jemand.

    annafee :-)
  • Thema
    Re: Wie oft darf man...
    Autor
      cilena333
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >Hallo!
    >Meine Tochter ist heute zum 2.Mal durch die praktische Prüfung gefallen.Meine Frage:Wie oft kann (darf)man die praktische Prüfung machen?
    >Beim ersten Mal wurde die Prüfung für einige Minuten unterbrochen,da der Prüfer eine Rechnung beim TÜV bezahlen mußte.Es hieß meine Tochter solle sich noch ein wenig die Füße vertreten.Kann sowas sein,ist das zulässig?Sie war sowieso schon dermaßen aufgeregt,und danach noch viel mehr.Prompt ist sie bei der Weiterfahrt durchgefallen.Es soll keine Entschuldigung sein,aber darf man die Prüfung unterbrechen?
    >
    >Vielleicht weiß es jemand.
    >
    >annafee :-)
    Hi,
    man darf drei Mal die praktische Prüfung machen, wenn man allerdings beim 3. Mal nicht besteht, gibts 3 Monate Sperrfrist. Also ich hab noch nie gehört, dass eine Prüfung unterbrochen wird. Rechnungen werden vorher bezahlt und nicht während der Prüfungsfahrt.
    Gruß
    cilena

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wie oft darf man...
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >Hallo!
    >Meine Tochter ist heute zum 2.Mal durch die praktische Prüfung gefallen.Meine Frage:Wie oft kann (darf)man die praktische Prüfung machen?
    >Beim ersten Mal wurde die Prüfung für einige Minuten unterbrochen,da der Prüfer eine Rechnung beim TÜV bezahlen mußte.Es hieß meine Tochter solle sich noch ein wenig die Füße vertreten.Kann sowas sein,ist das zulässig?Sie war sowieso schon dermaßen aufgeregt,und danach noch viel mehr.Prompt ist sie bei der Weiterfahrt durchgefallen.Es soll keine Entschuldigung sein,aber darf man die Prüfung unterbrechen?
    >
    >Vielleicht weiß es jemand.
    >
    >annafee :-)

    Man darf, wenn man das Geld dazu hat, sein ganzes Leben lang immer wieder probieren. Es gibt lediglich die Auflage, dass zwischen 2 Pruefungen mindestens 2 Wochen liegen muessen. Weiterhin muss nach jeder Pruefung, deren Zahl durch 3 teilbar ist (also 3,6,9,12,...) eine mindestens 3monatige Pruefungspause eingelegt werden.

    Also dass man waehrend der Pruefung mal anhalten muss, kenne ich nicht. Ich kenne lediglich Faelle, wo am Anfang oder Ende was eingkuerzt wurde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wie oft darf man...
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text

    >
    >Man darf, wenn man das Geld dazu hat, sein ganzes Leben lang immer wieder probieren. Es gibt lediglich die Auflage, dass zwischen 2 Pruefungen mindestens 2 Wochen liegen muessen. Weiterhin muss nach jeder Pruefung, deren Zahl durch 3 teilbar ist (also 3,6,9,12,...) eine mindestens 3monatige Pruefungspause eingelegt werden.
    >

    Auch darf zwischen dem Bestehen der theoretischen und der praktischen Prüfung kein Jahr vergangen sein.
    Aber das kriegt man schon hin, oder?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wie oft darf man...
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >
    >>
    >>Man darf, wenn man das Geld dazu hat, sein ganzes Leben lang immer wieder probieren. Es gibt lediglich die Auflage, dass zwischen 2 Pruefungen mindestens 2 Wochen liegen muessen. Weiterhin muss nach jeder Pruefung, deren Zahl durch 3 teilbar ist (also 3,6,9,12,...) eine mindestens 3monatige Pruefungspause eingelegt werden.
    >>
    >
    >Auch darf zwischen dem Bestehen der theoretischen und der praktischen Prüfung kein Jahr vergangen sein.
    >Aber das kriegt man schon hin, oder?!

    natürlich darf der prüfer die prüfung unterbrechen, zeit,ort ablauf bestimmt der prüfer.
    das der prüfer beim tüv eine "rechnung bezahlt hat" wird nicht ganz stimmen, der hat nur die von den fs zu bezahlende prüfgebühr bei seiner dienststelle abgegeben bzw. eingezahlt, das war also sogar noch im rahmen seiner prüfertätigkeit.

    ... aber irgendwo dran muss es ja gelegen haben...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wie oft darf man...
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >>
    >>>
    >>>Man darf, wenn man das Geld dazu hat, sein ganzes Leben lang immer wieder probieren. Es gibt lediglich die Auflage, dass zwischen 2 Pruefungen mindestens 2 Wochen liegen muessen. Weiterhin muss nach jeder Pruefung, deren Zahl durch 3 teilbar ist (also 3,6,9,12,...) eine mindestens 3monatige Pruefungspause eingelegt werden.
    >>>
    >>
    >>Auch darf zwischen dem Bestehen der theoretischen und der praktischen Prüfung kein Jahr vergangen sein.
    >>Aber das kriegt man schon hin, oder?!
    >
    >natürlich darf der prüfer die prüfung unterbrechen, zeit,ort ablauf bestimmt der prüfer.
    > das der prüfer beim tüv eine "rechnung bezahlt hat" wird nicht ganz stimmen, der hat nur die von den fs zu bezahlende prüfgebühr bei seiner dienststelle abgegeben bzw. eingezahlt, das war also sogar noch im rahmen seiner prüfertätigkeit.
    >
    >... aber irgendwo dran muss es ja gelegen haben...

    Man kann froh darüber sein, wenn der Prüfer eine Pause einöegt.
    Wenn nicht gefahren wird, kann man auch nicht durchfallen.
    Nur nicht alles so eng sehen.
    Prüfer sind auch nur Menschen.
    Hans FL.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo