Wieviel Promille während der Probezeit?

  • Wieviel Promille während der Probezeit?
     Cosmic
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Hi, ich habe mal gehört, das Autofahrer in den zwei Jahren Probezeit nicht mehr als 0 Promille haben dürfen. Also es gibt ja die Regel, dass man schon ab 0,3 (wenn man nicht sicher das auto fährt) eine strafe oder ähnliches bekommt und ab 0,5 wenn man in eine kontrolle oder so kommt.
    Aber wie ist das, wenn man erst vor kurzem den Führerschein B gemacht hat und dann noch 2 Jahre probezeit vor sich hat? Darf man da dann z.b. mit 0,1 oder 0,2 promille auto fahren? (sollte man ja natürlich nicht (don't drink and drive...), aber ich will es ja nur mal wissen)

    mfg
  • Thema
    Re: Wieviel Promille während der Probezeit?
    Autor
      Dany18*
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    Hi
    also seit neuestem is die Regel bei 0,00 du darfst nicht mal mehr ein radler trinken. finds zwar doof, weil radler macht ja eigenlich gar nix aus aber naja...
    Aufejden Fall darf man etz nix mehr haben.

    LG

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  • Thema
    Re: Re: Wieviel Promille während der Probezeit?
    Autor
      markusac
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    >Hi
    >also seit neuestem is die Regel bei 0,00 du darfst nicht mal mehr ein radler trinken. finds zwar doof, weil radler macht ja eigenlich gar nix aus aber naja...
    >Aufejden Fall darf man etz nix mehr haben.
    >
    >LG

    Das stimmt nicht. Es gilt nach wie vor die 0,5 Promille Grenze, egal ob in Probezeit oder nicht. Als Radfahrer darf man bis 1,6 Promille haben.

    gruß

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  • Thema
    Re: Wieviel Promille während der Probezeit?
    Autor
      michael17
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    >Hi, ich habe mal gehört, das Autofahrer in den zwei Jahren Probezeit nicht mehr als 0 Promille haben dürfen. Also es gibt ja die Regel, dass man schon ab 0,3 (wenn man nicht sicher das auto fährt) eine strafe oder ähnliches bekommt und ab 0,5 wenn man in eine kontrolle oder so kommt.
    >Aber wie ist das, wenn man erst vor kurzem den Führerschein B gemacht hat und dann noch 2 Jahre probezeit vor sich hat? Darf man da dann z.b. mit 0,1 oder 0,2 promille auto fahren? (sollte man ja natürlich nicht (don't drink and drive...), aber ich will es ja nur mal wissen)
    >
    >mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wieviel Promille während der Probezeit?
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    leider gottes sind immer noch 0,3 promille OHNE ausfallerscheinungen erlaubt, auch für leute in der probezeit.
    ausfallerscheinungen können schon anfahren mit quitschenden rädern, lautes türzuschlagen, laute mucke usw. sein.

    so als grundregel
    0,3 + ausfallerscheinung = o,5 promille

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wieviel Promille während der Probezeit?
    Autor
      Qnkel
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    >leider gottes sind immer noch 0,3 promille OHNE ausfallerscheinungen erlaubt, auch für leute in der probezeit.
    >ausfallerscheinungen können schon anfahren mit quitschenden rädern, lautes türzuschlagen, laute mucke usw. sein.
    >
    >so als grundregel
    >0,3 + ausfallerscheinung = o,5 promille
    >
    >holger
    >

    Und zum Fahrrad: Da gibt es keinen genauen Wert. Da gibt es nur allgemein "verkehrsgefährdend" und der Richter entscheidet jedesma im Einzelfall.

    Wenn du mit 1 Promille aufn Fahrrad schon alle drei Streifen auf der Autobahn brauchst, könnte es sein, dass du evtl. angehalten wirst und eine Anzeige bekommst...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wieviel Promille während der Probezeit?
    Autor
      Cosmic
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    >>leider gottes sind immer noch 0,3 promille OHNE ausfallerscheinungen erlaubt, auch für leute in der probezeit.
    >>ausfallerscheinungen können schon anfahren mit quitschenden rädern, lautes türzuschlagen, laute mucke usw. sein.
    >>
    >>so als grundregel
    >>0,3 + ausfallerscheinung = o,5 promille
    >>
    >>holger
    >>
    >
    >Und zum Fahrrad: Da gibt es keinen genauen Wert. Da gibt es nur allgemein "verkehrsgefährdend" und der Richter entscheidet jedesma im Einzelfall.
    >
    >Wenn du mit 1 Promille aufn Fahrrad schon alle drei Streifen auf der Autobahn brauchst, könnte es sein, dass du evtl. angehalten wirst und eine Anzeige bekommst...

    ok, vielen danke für die schnelle antworten.

    btw: Fahrrad auf der Autobahn??? ^^

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