Hallo! Kann mir jemand sagen, wie lange man ab der Anmeldung insgesamt zeit hat um seinen Führerschein Klasse A zu machen? Und wie lange hat man zeit um nach der theorie-prüfung die praktische zu machen? Danke, Nina
Thema
Re: Wieviel Zeit
Autor
Gast
schrieb am Sonntag, 12. September 2004
Text
>Hallo! >Kann mir jemand sagen, wie lange man ab der Anmeldung insgesamt zeit hat um seinen Führerschein Klasse A zu machen? >Und wie lange hat man zeit um nach der theorie-prüfung die praktische zu machen? >Danke, Nina > Nach der Anmeldung hast du soviel Zeit wie du willst, und deine Theorieprüfung ist ein halbes Jahr gültig. LG
>>Hallo! >>Kann mir jemand sagen, wie lange man ab der Anmeldung insgesamt zeit hat um seinen Führerschein Klasse A zu machen? >>Und wie lange hat man zeit um nach der theorie-prüfung die praktische zu machen? >>Danke, Nina >> >Nach der Anmeldung hast du soviel Zeit wie du willst, und deine Theorieprüfung ist ein halbes Jahr gültig. >LG > Lies Dir Deinen Ausbildungsvertrag durch, dann weißt Du wie lange er gilt - die theoretische Prüfung gilt ein Jahr!
>>>Hallo! >>>Kann mir jemand sagen, wie lange man ab der Anmeldung insgesamt zeit hat um seinen Führerschein Klasse A zu machen? >>>Und wie lange hat man zeit um nach der theorie-prüfung die praktische zu machen? >>>Danke, Nina >>>
>Lies Dir Deinen Ausbildungsvertrag durch, dann weißt Du wie lange er gilt - die theoretische Prüfung gilt ein Jahr!
Ausbildungsverträge gelten im Regelfall ein Jahr. Aber da kannst du eventuell mit der Fahrschule eine Verlängerung aushandeln.
Der Antrag bei der Behörde gilt definitiv nur ein Jahr, wenn bis dahin nicht wenigstens die theoretische Prüfung bestanden wurde, geht der Antrag in den Müll. Hat man die theoretische Prüfung bestanden, so verlängert sich die Frist bis ein Jahr nach der Theorieprüfung.
Hat man diese Fristen verstreichen lassen, kann man einfach einen neuen Antrag stellen.
>>>>Hallo! >>>>Kann mir jemand sagen, wie lange man ab der Anmeldung insgesamt zeit hat um seinen Führerschein Klasse A zu machen? >>>>Und wie lange hat man zeit um nach der theorie-prüfung die praktische zu machen? >>>>Danke, Nina >>>> > >>Lies Dir Deinen Ausbildungsvertrag durch, dann weißt Du wie lange er gilt - die theoretische Prüfung gilt ein Jahr! > >Ausbildungsverträge gelten im Regelfall ein Jahr. Aber da kannst du eventuell mit der Fahrschule eine Verlängerung aushandeln. > >Der Antrag bei der Behörde gilt definitiv nur ein Jahr, wenn bis dahin nicht wenigstens die theoretische Prüfung bestanden wurde, geht der Antrag in den Müll. Hat man die theoretische Prüfung bestanden, so verlängert sich die Frist bis ein Jahr nach der Theorieprüfung. > >Hat man diese Fristen verstreichen lassen, kann man einfach einen neuen Antrag stellen. >