Re: Re: Willkür von Prüfern?

  • Re: Re: Willkür von Prüfern?
     carhol
      schrieb am Freitag, 15. Juni 2007
    ihr beiden seit zu recht durchgefallen.
    jeder der einem die vorfahrt nimmt, war sich sicher das da keiner ist (zu klappspaten).
    das der vorfahrt (vorrang) berechtigt auf seine vorfahrt(vorrang) verzichtet, muss er eindeutig, das ist kein blickkontakt, anzeigen z.b. durch ein handzeiche oder postkarte oder sms oder....
    aber nur blickkontakt ist eindeutig zu wenig. darum war es keine willkür des aap somderm die genau und richtige einhaltung bestehender §§.

    holger
  • Thema
    Re: Re: Re: Willkür von Prüfern?
    Autor
      SozioLogos
      schrieb am Samstag, 16. Juni 2007
    Text
    Hallo Holger!

    Mein FL hat mir gesagt, dass man wegen Fußgänger, die stehen bleiben und sich nicht auf die Fahrbahn zu bewegen, keine Bewegungen in Richtung Fahrbahn machen, nicht anhalten sollte. Wenn man dies nämlich macht (wie ich dies anfänglich, in den ersten FS auch getan habe), dann hält man den Verkehr auf und riskiert, dass es einen Auffahrunfall gibt. Genau daran habe ich mich gehalten.

    Heute habe ich in die Auslegung der Vorschriften geschaut, genauer: in die theoretischen Fragen und Antworten. Dort wird davon gesprochen, dass man beim Rechtsabbiegen n ö t i g e n f a l l s anhalten soll, um die Fußgänger hinüber zu lassen. Dies hätte ich auch getan, wenn der Fußgänger die Straße hätte überqueren wollen, dies hat er aber mit keinen seinen Bewegungen zum Ausdruck gebracht. Habe ich etwas falsches gelernt? Jedenfalls weiß ich, dass ich bei der 2. PP diesbezüglich (zumindest beim Abbiegen) eher anhalte als weiter fahre. Erst wenn ich ein klares Zeichen vom Fußgänger bekomme, dass er die Straße nicht überqueren will, fahre ich weiter. Dies ist auch schon deshalb passender, weil es ja Zeit bringt bzw. kostet und damit die Wahrscheinlichkeit geringer wird, dass es zu weiteren schwierigen Situationen kommt etc.

    Viele Grüße
    Sozio


    >ihr beiden seit zu recht durchgefallen.
    >jeder der einem die vorfahrt nimmt, war sich sicher das da keiner ist (zu klappspaten).
    >das der vorfahrt (vorrang) berechtigt auf seine vorfahrt(vorrang) verzichtet, muss er eindeutig, das ist kein blickkontakt, anzeigen z.b. durch ein handzeiche oder postkarte oder sms oder....
    >aber nur blickkontakt ist eindeutig zu wenig. darum war es keine willkür des aap somderm die genau und richtige einhaltung bestehender §§.
    >
    >holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Willkür von Prüfern?
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 16. Juni 2007
    Text
    dahat dir dein fl ziemlich blödsinn erzählt. welcher fussgänger rennt schon freiwillig in ein fahrendes auto, er wird aus todesangst immer stehenbleiben.
    analog dazu §11 (bezieht sich zwar nicht explizit auf diesen fall, kann man aber zur not auch anwenden)" ...auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat."

    holger


    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo