Wirkungsbeginn von Verkehrszeichen
Unmittelbar bei Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (325) steht ein Schild, das den Beginn einer 30-er Zone anzeigt (274.1-50), nach 8 m ist eine Kreuzung mit einer Straße, ohne weitere Vorfahrtszeichen.
Welche Vorfahrtsregeln gelten jetzt:
Rechts vor links,
oder
gilt für den aus dem verkehrsberuhigten Bereich Kommenden trotz 30-Zonen-Schild die Vorfahrtgewährungspflicht wie bei Grundstücksausfahrt.
Anzumerken ist, dass auf der kreuzenden Straße kein (abgesenkter) Randstein auf eine Vorfahrt deutet und dass dort auch die o.g. Schilder wegen hoher Grundstückshecken nicht frühzeitig sichtbar sind.