Wohnanhänger

  • Wohnanhänger
     J.Reichstein
      schrieb am Dienstag, 20. September 2005
    Hi ? Ich habe da mal eine Frage:
    Darf ich mit meinem Führerschein (Klasse B) einen kleinen Wohnanhaenger ziehen wenn er wie ein Anhänger unter 750 kg wiegt und ich nicht über das zulaessige Gesammtgewicht von 3,5t komme??
  • Thema
    Re: Wohnanhänger
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 20. September 2005
    Text
    >Hi ? Ich habe da mal eine Frage:
    >Darf ich mit meinem Führerschein (Klasse B) einen kleinen Wohnanhaenger ziehen wenn er wie ein Anhänger unter 750 kg wiegt und ich nicht über das zulaessige Gesammtgewicht von 3,5t komme??
    Ja!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wohnanhänger
    Autor
      markusac
      schrieb am Dienstag, 20. September 2005
    Text
    >>Hi ? Ich habe da mal eine Frage:
    >>Darf ich mit meinem Führerschein (Klasse B) einen kleinen Wohnanhaenger ziehen wenn er wie ein Anhänger unter 750 kg wiegt und ich nicht über das zulaessige Gesammtgewicht von 3,5t komme??
    >Ja!

    Selbst wenn du mit einem Anhänger mit 750kg zGM fährst und über die 3,5t kommst macht das nichts, denn Klasse B erlaubt 3,5t Zugfahrzeug + 750kg Anhänger. Spielt auch keine Rolle was das für ein Anhänger ist.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Wohnanhänger
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Donnerstag, 22. September 2005
    Text
    Ausserdem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wohnanhänger
    Autor
      markusac
      schrieb am Donnerstag, 22. September 2005
    Text
    >Ausserdem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs.
    >
    >Chris (FL)


    Stimmt, aber das wird bei nem 750kg-Anhänger wohl nie der Fall sein...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wohnanhänger
    Autor
      steve23
      schrieb am Samstag, 24. September 2005
    Text
    >>Ausserdem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs.
    >>
    >>Chris (FL)
    >Stimmt, aber das wird bei nem 750kg-Anhänger wohl nie der Fall sein...

    Ich möchte umziehen und würde mir einen Anhänger ausleihen, der 2 Tonnen und bissl als zul Gesamtgewicht hat. Das Auto darf aber nur 1,4 Tonnen ziehen. Ich will den Anhänger kaum beladen, also was zählt? Tatsächliches Gewicht oder zulälliges max. Gewicht? Der anhänger ist natürlich gebremst. die Frage ist nur, ob das mit diesem Auto geht. dringend! Danke!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wohnanhänger
    Autor
      markusac
      schrieb am Samstag, 24. September 2005
    Text
    Es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers. So wie sich das anhört brauchst du für das Gespann BE.

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