Hi ? Ich habe da mal eine Frage: Darf ich mit meinem Führerschein (Klasse B) einen kleinen Wohnanhaenger ziehen wenn er wie ein Anhänger unter 750 kg wiegt und ich nicht über das zulaessige Gesammtgewicht von 3,5t komme??
Thema
Re: Wohnanhänger
Autor
Hans Wingerning
schrieb am Dienstag, 20. September 2005
Text
>Hi ? Ich habe da mal eine Frage: >Darf ich mit meinem Führerschein (Klasse B) einen kleinen Wohnanhaenger ziehen wenn er wie ein Anhänger unter 750 kg wiegt und ich nicht über das zulaessige Gesammtgewicht von 3,5t komme?? Ja!
>>Hi ? Ich habe da mal eine Frage: >>Darf ich mit meinem Führerschein (Klasse B) einen kleinen Wohnanhaenger ziehen wenn er wie ein Anhänger unter 750 kg wiegt und ich nicht über das zulaessige Gesammtgewicht von 3,5t komme?? >Ja!
Selbst wenn du mit einem Anhänger mit 750kg zGM fährst und über die 3,5t kommst macht das nichts, denn Klasse B erlaubt 3,5t Zugfahrzeug + 750kg Anhänger. Spielt auch keine Rolle was das für ein Anhänger ist.
>>Ausserdem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs. >> >>Chris (FL) >Stimmt, aber das wird bei nem 750kg-Anhänger wohl nie der Fall sein...
Ich möchte umziehen und würde mir einen Anhänger ausleihen, der 2 Tonnen und bissl als zul Gesamtgewicht hat. Das Auto darf aber nur 1,4 Tonnen ziehen. Ich will den Anhänger kaum beladen, also was zählt? Tatsächliches Gewicht oder zulälliges max. Gewicht? Der anhänger ist natürlich gebremst. die Frage ist nur, ob das mit diesem Auto geht. dringend! Danke!