Wolfgang

  • Wolfgang
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2004
    Hallo Wolfgang !
    Habe, wegen der Unstimmigkeit der Arbeitszeiten, gestern mit dem Vorsitzenden des FLVerb.Westf. (H. Plitt)gesprochen !
    Also, es bleibt dabei : Angestellte FL DÜRFEN nur 480 min schulen !!!!!
    Das haben "gem. Seiner Aussage" auch schon einige Arbeitsgerichte so Bestätigt !
    lieben Gruß
    FL
  • Thema
    Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    495 Minuten!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    FahrlG §6(2) Der Fahrlehrer darf täglich nur so lange praktischen Fahrunterricht erteilen, wie er in der Lage ist, die Verantwortung für die Ausbildungsfahrt zu übernehmen und den Fahrschüler sachgerecht zu unterrichten. Die tägliche Gesamtdauer des praktischen Fahrunterrichts einschließlich der Prüfungsfahrten nach § 2 Abs. 15 des Straßenverkehrsgesetzes darf 495 Minuten nicht überschreiten; sie muß durch Pausen von ausreichender Dauer unterbrochen sein. Soweit andere berufliche Tätigkeiten an diesem Tag ausgeübt worden sind, darf die Gesamtarbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >FahrlG §6(2) Der Fahrlehrer darf täglich nur so lange praktischen Fahrunterricht erteilen, wie er in der Lage ist, die Verantwortung für die Ausbildungsfahrt zu übernehmen und den Fahrschüler sachgerecht zu unterrichten. Die tägliche Gesamtdauer des praktischen Fahrunterrichts einschließlich der Prüfungsfahrten nach § 2 Abs. 15 des Straßenverkehrsgesetzes darf 495 Minuten nicht überschreiten; sie muß durch Pausen von ausreichender Dauer unterbrochen sein. Soweit andere berufliche Tätigkeiten an diesem Tag ausgeübt worden sind, darf die Gesamtarbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten.
    >

    Dieser Regelung steht die Arbeitszeit für Angestellte entgegen. Dort steht, daß Angestellte max. 480 Minuten am Tag arbeiten dürfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    Hi,

    dann wäre ich mal an den Urteilen interessiert.

    Meld dich mal per email bitte.

    Grüßle
    Wolfgang


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    Man o man, in jeder FL Ausbildung, lernt man das, Angastellte 480 min und Selbst. 495 min !!!!!!!!!
    Arbeitszeitschutzgesetz !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Aber die Herren ALT FL müssen ja alles besser wissen !!!!
    Macht mal alle weiter so............... die sollen alle 11 Stunden schulen und am besten für fünf Euro und mit eigenem Auto !!!!!
    und immer schön aufpassen das die Konkurenz nichts verbotenes macht !!!!
    und dann gleich zum SVA laufen.....
    oder mit dem Verband drohen.....(der sich das Geld in der tollen FL in die Tasche steckt) und dann nur warme Luft ablässt - weil der Vorstand so alt ist, das man ihn aus dem Auto helfen muss....
    und immer schön das jammern nicht vergessen wie schlecht es doch den FL geht.....
    IHR SEIT DOCH SELBER SCHULD !!!!!!!!!!

    So, viel Spaß beim löschen......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    Hi,

    ich hab mal meine alten Unterlagen rausgekramt.
    Entweder hab ich dann dort geschlafen :-) oder gefehlt.

    Weil find nix dazu.
    Aber wie schon gesagt, ich laß mich gerne eines besseren belehren.

    Nur, dazu bitte "mehr Input"

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >Hi,
    >
    >ich hab mal meine alten Unterlagen rausgekramt.
    >Entweder hab ich dann dort geschlafen :-) oder gefehlt.
    >
    >Weil find nix dazu.
    >Aber wie schon gesagt, ich laß mich gerne eines besseren belehren.
    >
    >Nur, dazu bitte "mehr Input"
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >
    Hör mal, bist du eigentlich total doof !!!!????
    siehe Arbeitsschutzgesetz !!!!!! das geht vor dem FL Gesetz !!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >Hör mal, bist du eigentlich total doof !!!!????
    >siehe Arbeitsschutzgesetz !!!!!! das geht vor dem FL Gesetz !!!!

    Sag mal, findest Du das in Ordnung, als anonymer Schreiber einen der wenigen, die hier im Forum a) mit Namen und b) Sinnvolles schreiben, so anzumachen???

    Anna

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >>Hör mal, bist du eigentlich total doof !!!!????
    >>siehe Arbeitsschutzgesetz !!!!!! das geht vor dem FL Gesetz !!!!
    >
    >Sag mal, findest Du das in Ordnung, als anonymer Schreiber einen der wenigen, die hier im Forum a) mit Namen und b) Sinnvolles schreiben, so anzumachen???
    >
    >Anna
    > man, wolfgang nervt. dauernd gibt der irgendwelchen dreck dazu, das nervt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >>Hör mal, bist du eigentlich total doof !!!!????
    >>siehe Arbeitsschutzgesetz !!!!!! das geht vor dem FL Gesetz !!!!
    >
    >Sag mal, findest Du das in Ordnung, als anonymer Schreiber einen der wenigen, die hier im Forum a) mit Namen und b) Sinnvolles schreiben, so anzumachen???
    >
    >Anna
    >
    Hallo Anna,
    daß ist hier so üblich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Francesca*
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >Hör mal, bist du eigentlich total doof !!!!????
    >siehe Arbeitsschutzgesetz !!!!!! das geht vor dem FL Gesetz !!!!

    Es ist nur die Frage, wer hier eigentlich total doof ist!!!!!!!

    Ein Arbeitsschutzgesetz gibt es gar nicht. Selbst wenn man das ArbSchG meint, d.h. das "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit",
    dann ist das wohl kaum das, was hier weiterhilft.

    Entscheidend ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), und dort der §3:

    "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

    Vielleicht sollten auch Verbandsvorsitzende Gesetzestexte mal bis zum Ende lesen.

    Außerdem gibt es -vom Grundgesetz abgesehen- kein Gesetz, das über dem anderen steht!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    Eigentlich wollte ich dich begrüßen mit:

    Ey du Sacknase,

    aber auf so ein Niveau lasse ich mich nicht ein.

    Solltest Du von Mami frisch gewindelt und trockengelegt worden sein, darfst du dich gerne wieder mal bei mir melden.

    Bevor ich so große Töne spucken würde, schadetein Blick in sebiges Gesetz nicht.

    Die 8h-Regelung ist über eine Dauer von 6mon anzuwenden.

    Aber ...........

    Vergiß es einfach und bleib im Sandkasten.

    Grüßle
    Wolfgang

    PS. Sorry für alle anderen, aber bei solchen BEiträgen kann man nur den Kopf schütteln

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >Man o man, in jeder FL Ausbildung, lernt man das, Angastellte 480 min und Selbst. 495 min !!!!!!!!!
    >Arbeitszeitschutzgesetz !!!!!!!!!

    Erzähl bloss niemandem, wo Du sowas gelernt haben willst!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >Man o man, in jeder FL Ausbildung, lernt man das, Angastellte 480 min und Selbst. 495 min !!!!!!!!!
    >Arbeitszeitschutzgesetz !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    >Aber die Herren ALT FL müssen ja alles besser wissen !!!!
    >Macht mal alle weiter so............... die sollen alle 11 Stunden schulen und am besten für fünf Euro und mit eigenem Auto !!!!!
    >und immer schön aufpassen das die Konkurenz nichts verbotenes macht !!!!
    >und dann gleich zum SVA laufen.....
    >oder mit dem Verband drohen.....(der sich das Geld in der tollen FL in die Tasche steckt) und dann nur warme Luft ablässt - weil der Vorstand so alt ist, das man ihn aus dem Auto helfen muss....
    >und immer schön das jammern nicht vergessen wie schlecht es doch den FL geht.....
    >IHR SEIT DOCH SELBER SCHULD !!!!!!!!!!
    >
    >So, viel Spaß beim löschen......
    >
    Dem stimme ich voll zu!
    Hans

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    Hier ist ein Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz:

    ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    >Hier ist ein Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz:
    >
    >ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    >Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Ich habe auch über 20 Jahre, täglich 495 geschult und keiner von der Aufsichtsbehörde, hat es beanstandet.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    Danke Kirsten,

    aber das Gesetz hab ich auch hier stehen.
    Und googeln kann ich auch :-)

    Ich fragte ja nach weiteren Infos (Aktenzeichen der Urteil usw).

    Ich kenne keinen FL, der deshalb schon Ärger bekommen hätte.

    Und in der Ausbildung wurde soweit ich es noch weiß, nix dazu gesagt

    Grüßle
    Wolfgang


    PS: Anna, laß die kleinen Kinderchen sich hier doch anonym aufblasen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 7. August 2004
    Text

    >PS: Anna, laß die kleinen Kinderchen sich hier doch anonym aufblasen.
    >

    Die kleinen, waren aber alle auf einem BWL Lehrgang !!!!! und da ist das So.....
    Und was ihr alle Jahrelang gemacht habt.... ist doch sch.... egal !!!
    Aber so seit ihr halt !!! Bloß keine veränderung !!! Ihr lest auch alle "Fahrschule" 3 Seiten info und der Rest : hoch lebe der Verband !!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Samstag, 7. August 2004
    Text
    Moin,

    a) bin ich nicht im Verband
    b) hab ich schon mehrfach geschrieben, dass ich mich gerne aufklären asse
    c) dazu sollte aber ein gewisses Niveau an Schreibstil vorhanden sein. Sonst sind die Chancen, Ernst genommen zu werden nämlichnicht sehr groß.

    Und wer dann eben losprollt wie manch einer darf sich dann eben nicht wundern.

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wolfgang
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 7. August 2004
    Text
    >Moin,
    >
    >a) bin ich nicht im Verband
    >b) hab ich schon mehrfach geschrieben, dass ich mich gerne aufklären asse
    >c) dazu sollte aber ein gewisses Niveau an Schreibstil vorhanden sein. Sonst sind die Chancen, Ernst genommen zu werden nämlichnicht sehr groß.
    >
    >Und wer dann eben losprollt wie manch einer darf sich dann eben nicht wundern.
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >
    Hallo Wolfgang!
    Es ist auch gut so, daß du nicht dem Verband angehörst, die kassieren nur Geld und legen dir Steine in den Weg.
    Hans

    Auf den Beitrag antworten


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