Zeugenverweigerungsrecht?

  • Zeugenverweigerungsrecht?
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    hey
    ein bekannter von mir ist vor kurzem in ner 30er zone geblitzt worden.so um die 20-24 km/h zu schnell.war aber der wagen von seiner mutter.gibt es da nicht so etwas wie ein zeugenverweigerungsrecht?weil der typ is noch in der probezeit und der wagen is ja auch angemeldet auf seine mutter..was kann man da machen,um probleme (aufbauseminar,Fahrverbot oder so)zu vermeiden??
    ich weiß jetzt kommen antworten,wie "selbst schuld,fahr langsamer usw",aber sowas brauch ich nicht.Bitte nur KONSTRUKTIVE kommentare.

    Danke Michi
  • Thema
    Re: Zeugenverweigerungsrecht?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    Hallo Michi,

    die Mutter kann die Strafe selbst akzeptieren (meist wird das Foto dann nicht genauer angeschaut). Wenn sie sagt, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist, wird die Polizei versuchen, den Fahrer zu ermitteln und wenn der Sohn noch bei den Eltern wohnt, dürfte das nicht schwer sein.

    Viele Grüße
    Kirsten


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  • Thema
    Re: Re: Zeugenverweigerungsrecht?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    >Hallo Michi,
    >
    >die Mutter kann die Strafe selbst akzeptieren (meist wird das Foto dann nicht genauer angeschaut). Wenn sie sagt, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist, wird die Polizei versuchen, den Fahrer zu ermitteln und wenn der Sohn noch bei den Eltern wohnt, dürfte das nicht schwer sein.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    hmmm......e..anders würde es nich gehn?danke

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zeugenverweigerungsrecht?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    >>Hallo Michi,
    >>
    >>die Mutter kann die Strafe selbst akzeptieren (meist wird das Foto dann nicht genauer angeschaut). Wenn sie sagt, dass sie nicht weiß, wer gefahren ist, wird die Polizei versuchen, den Fahrer zu ermitteln und wenn der Sohn noch bei den Eltern wohnt, dürfte das nicht schwer sein.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >
    >hmmm......e..anders würde es nich gehn?danke
    >
    >
    Doch , erst einmal das Foto ansehen.
    Wenn der Fahrer nicht genau erkanntwerden kann, dann eben sagen, daß sie nicht weiß, wer gefahren ist.
    Kann aber auch Nachteile haben.
    Eventuell Fahrtenbuch.
    DannFahrzeug aufdichummelden und dasFahrtenbuch ist erledigt.
    Hans FL.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zeugenverweigerungsrecht?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 27. Dezember 2004
    Text
    Einfach richtig Fahren, vieleicht auch mal zur eigenen ...e stehen.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Zeugenverweigerungsrecht?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 27. Dezember 2004
    Text
    man kann nunmal taten die man begangen hat nicht auf andere schieben. Das ist íllegal.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zeugenverweigerungsrecht?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 27. Dezember 2004
    Text
    >man kann nunmal taten die man begangen hat nicht auf andere schieben. Das ist íllegal.
    >
    jedoch kann sich ein anderer selbst beschuldigen.

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