Zu schnell gefahren was für strafe ????????

  • Zu schnell gefahren was für strafe ????????
     Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Also ich habe mein Führerschein seit dem 22.7.04 und wurde heute auf der Autobahn bei erlaubten 120 mit 160Kmh geblitzt was hat das jetzt für folgen für mich? Nachschulung starfe Punkte oder gar Führerschein entzug ?????
  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >Also ich habe mein Führerschein seit dem 22.7.04 und wurde heute auf der Autobahn bei erlaubten 120 mit 160Kmh geblitzt was hat das jetzt für folgen für mich? Nachschulung starfe Punkte oder gar Führerschein entzug ?????
    >
    75 €, 3 Punkte und Nachschulung bis 40 km/h zu schnell ausserhalb der Ortschaft.

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  • Thema
    Re: Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    toll habe echt voll kein bock auf Nachschulung..... Wieviele Theorie und praktische stunden brauche ich dafür? Wie teuer wird der spaß? Wird die Probezeit auch verlängert?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >toll habe echt voll kein bock auf Nachschulung.....

    Das hättest Du Dir eben früher überlegen müssen. Jeder weiss, dass man nicht zu schnell fahren darf, wenn man es trotzdem tut, muss man eben die Konsequenzen tragen. Kein Mitleid.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >>toll habe echt voll kein bock auf Nachschulung.....
    >
    >Das hättest Du Dir eben früher überlegen müssen. Jeder weiss, dass man nicht zu schnell fahren darf, wenn man es trotzdem tut, muss man eben die Konsequenzen tragen. Kein Mitleid.
    >
    Kostet ca. 300 € und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >toll habe echt voll kein bock auf Nachschulung..... Wieviele Theorie und praktische stunden brauche ich dafür? Wie teuer wird der spaß? Wird die Probezeit auch verlängert?
    >
    Ja toll, erst rasen, dann meckern.
    Und Schuld hat sicher der Beamte der den Blitzer aufgestellt hat.
    Wie kann er nur.

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  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >Also ich habe mein Führerschein seit dem 22.7.04 und wurde heute auf der Autobahn bei erlaubten 120 mit 160Kmh geblitzt was hat das jetzt für folgen für mich? Nachschulung starfe Punkte oder gar Führerschein entzug ?????
    >
    Wenn du ganz genau wissen möchtest was auf dich zu kommt schau doch einfach unter www.bussgeldkataloge.de

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  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >Also ich habe mein Führerschein seit dem 22.7.04 und wurde heute auf der Autobahn bei erlaubten 120 mit 160Kmh geblitzt was hat das jetzt für folgen für mich? Nachschulung starfe Punkte oder gar Führerschein entzug ?????
    >
    Hab mal eben für dich nachgeschaut! Also, des kommt auf dich zu laut bußgeldkatalog:
    Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 40 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 75 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
    Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

    Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
    Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
    der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
    Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
    bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

    Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
    bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
    Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

    Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
    Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
    Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
    Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
    Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
    Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
    neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

    Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
    falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
    Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

    Achtung !
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
    Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

    Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
    meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
    Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
    Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
    (das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

    Falls Sie zwischen 26 und 30 km/h zu schnell waren,
    würde Sie das 50 Euro kosten.
    Es kämen 3 Punkte hinzu.
    Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.


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  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >Also ich habe mein Führerschein seit dem 22.7.04 und wurde heute auf der Autobahn bei erlaubten 120 mit 160Kmh geblitzt was hat das jetzt für folgen für mich? Nachschulung starfe Punkte oder gar Führerschein entzug ?????
    >
    Tja, war wohl ein etwas teures zu schnell fahren, hat sich des wirklich gelohnt?

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  • Thema
    Re: Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >>Also ich habe mein Führerschein seit dem 22.7.04 und wurde heute auf der Autobahn bei erlaubten 120 mit 160Kmh geblitzt was hat das jetzt für folgen für mich? Nachschulung starfe Punkte oder gar Führerschein entzug ?????
    >>
    >Tja, war wohl ein etwas teures zu schnell fahren, hat sich des wirklich gelohnt?
    >

    Zum Glück hatte ich "nur" Winterreifen welche nur bis 160kmh zugelassen sind! Mit Sommerreifen hätte ich den Wagen wie immer ans Limit getreten das währen denn bei meiner Kiste Laut Taacho knapp 200kmh ! Wenn ich bei Geschwindigkeit damls geblitzt worden währe hätte ich wohl richtig die ...karte^^ Und ausserdem beschwere ich mich ja garnicht ich fahre halt gerne bisschen Zügig vor allem wenn ich die Karre vom bekannten mal fahren darf ist nen schöner Audi A4 Avant mit 250PS 3,2 Liter Maschine da Spürt man auch nochmal was wenn bei bei 200 sachen ins Pedal reintritt! Also nö ich bereuhe nichts^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >>>Also ich habe mein Führerschein seit dem 22.7.04 und wurde heute auf der Autobahn bei erlaubten 120 mit 160Kmh geblitzt was hat das jetzt für folgen für mich? Nachschulung starfe Punkte oder gar Führerschein entzug ?????
    >>>
    >>Tja, war wohl ein etwas teures zu schnell fahren, hat sich des wirklich gelohnt?
    >>
    >
    >Zum Glück hatte ich "nur" Winterreifen welche nur bis 160kmh zugelassen sind! Mit Sommerreifen hätte ich den Wagen wie immer ans Limit getreten das währen denn bei meiner Kiste Laut Taacho knapp 200kmh ! Wenn ich bei Geschwindigkeit damls geblitzt worden währe hätte ich wohl richtig die ...karte^^ Und ausserdem beschwere ich mich ja garnicht ich fahre halt gerne bisschen Zügig vor allem wenn ich die Karre vom bekannten mal fahren darf ist nen schöner Audi A4 Avant mit 250PS 3,2 Liter Maschine da Spürt man auch nochmal was wenn bei bei 200 sachen ins Pedal reintritt! Also nö ich bereuhe nichts^^
    >
    deine belohnung bekommst du ja bald.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >>>>Also ich habe mein Führerschein seit dem 22.7.04 und wurde heute auf der Autobahn bei erlaubten 120 mit 160Kmh geblitzt was hat das jetzt für folgen für mich? Nachschulung starfe Punkte oder gar Führerschein entzug ?????
    >>>>
    >>>Tja, war wohl ein etwas teures zu schnell fahren, hat sich des wirklich gelohnt?
    >>>
    >>
    >>Zum Glück hatte ich "nur" Winterreifen welche nur bis 160kmh zugelassen sind! Mit Sommerreifen hätte ich den Wagen wie immer ans Limit getreten das währen denn bei meiner Kiste Laut Taacho knapp 200kmh ! Wenn ich bei Geschwindigkeit damls geblitzt worden währe hätte ich wohl richtig die ...karte^^ Und ausserdem beschwere ich mich ja garnicht ich fahre halt gerne bisschen Zügig vor allem wenn ich die Karre vom bekannten mal fahren darf ist nen schöner Audi A4 Avant mit 250PS 3,2 Liter Maschine da Spürt man auch nochmal was wenn bei bei 200 sachen ins Pedal reintritt! Also nö ich bereuhe nichts^^
    >>
    >deine belohnung bekommst du ja bald.
    >so einem den führerschein gleich einkassieren!!!!!!!!!!!!! geschieht ihm recht die strafe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 12. März 2005
    Text
    >>>>>Also ich habe mein Führerschein seit dem 22.7.04 und wurde heute auf der Autobahn bei erlaubten 120 mit 160Kmh geblitzt was hat das jetzt für folgen für mich? Nachschulung starfe Punkte oder gar Führerschein entzug ?????
    >>>>>
    >>>>Tja, war wohl ein etwas teures zu schnell fahren, hat sich des wirklich gelohnt?
    >>>>
    >>>
    >>>Zum Glück hatte ich "nur" Winterreifen welche nur bis 160kmh zugelassen sind! Mit Sommerreifen hätte ich den Wagen wie immer ans Limit getreten das währen denn bei meiner Kiste Laut Taacho knapp 200kmh ! Wenn ich bei Geschwindigkeit damls geblitzt worden währe hätte ich wohl richtig die ...karte^^ Und ausserdem beschwere ich mich ja garnicht ich fahre halt gerne bisschen Zügig vor allem wenn ich die Karre vom bekannten mal fahren darf ist nen schöner Audi A4 Avant mit 250PS 3,2 Liter Maschine da Spürt man auch nochmal was wenn bei bei 200 sachen ins Pedal reintritt! Also nö ich bereuhe nichts^^
    >>>
    >>deine belohnung bekommst du ja bald.
    >>so einem den führerschein gleich einkassieren!!!!!!!!!!!!! geschieht ihm recht die strafe
    >
    >Manche spät pubertierende lernen es eben erst wenn sie vorm nächsten Baum ihr Auto zerlegt haben und halb kaputt im Krankenhaus liegen, dann ist das geheul groß! Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln und einige reden hier von Führerschein mit 17! Hahaha Hab ich kein Verständnis für! (Will hier allerdings auch nicht jeden über den gleichen Kamm scheren, wird bestimmt auch noch verantwortungsbewußte Jugendliche geben, ich hoffe zumindest drauf!!!) LG

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zu schnell gefahren was für strafe ????????
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 13. März 2005
    Text
    160km/h ist doch auf der Autobahn ganz okay! Gut, waren nur 120km/h erlaubt, aber trotzdem! ;-)
    Da kannste ja eigentlich, wenn du die Beamten mal schön ärgern willst, jetzt erst recht fahren wie ne wilde Sau!^^ Du kriegst ja sowieso dein Aufbauseminar, also ... drauf! *g*

    Nee, mal im Ernst ..musst du wohl absolvieren dieses schöne Aufbauseminar, wie sich das schon anhört! Naja, wir sind in Geschwindigkeitsdingen ja immer ein wenig pingelig gewesen! Wo stehen heut denn nicht überall Schilder mit 70km und so....hält sich einer dran???

    Nöö, es sei denn dort steht ein Kasten! Das weiß man aber vorher und deswegen kann man bis dahin auch gut Gas geben!^^

    Grüße

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