Zulässige Personen im Auto

  • Zulässige Personen im Auto
     Gast
      schrieb am Freitag, 10. September 2004
    Ich habe heut gelesen, dass wenn 5 Leute in einem Auto, dass für Personen zugelassenes Auto fahren,nichts schlimm ist. Außer es kommt zu einem Unfall. Andere sagen, es wird schwer geahndet!?

    Was stimmt nun?

  • Thema
    Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 10. September 2004
    Text
    ich habe nicht mal deine Frage verstanden...

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  • Thema
    Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 10. September 2004
    Text
    >Ich habe heut gelesen, dass wenn 5 Leute in einem Auto, dass für Personen zugelassenes Auto fahren,nichts schlimm ist. Außer es kommt zu einem Unfall. Andere sagen, es wird schwer geahndet!?
    >
    >Was stimmt nun?
    >
    >
    Mit einem Führerscheind er Klasse B darfst du 8 Personen + Fahrer (also du selebr :D) befördern, theoretisch. Der limitierende Faktor Nummer zwei nebst deiner Fahrerlaubnis ist die zulässige Zahl an Personen deines Autos (in einem Smart dürfen keine 9 Personen mitfahren), das ist aber fahrzeugspezifisch. Ein Golf IV/V etwa wurde auf 5 Personen ausgelegt (obwohl ich das AUto vond er Grösse ja auch eher als Zweisitzer einschätze, das nur am rande (195cm :p)
    Also schau in deinem Fahrzeugschein nach, was dort geschrieben steht :)

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  • Thema
    Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 10. September 2004
    Text
    - Nicht mehr als 8 Personen mitnehmen
    - Nicht mehr Leute mitnehmen als gewichtstechnisch eingetragen ;)
    - alle Anschallgurte benutzen
    - Daran denken, dass die Versicherung bei mehr als 4 Personen Probleme machen kann

    --> Ansonsten, quetsch die 7 Leute in dein Auto, solang du noch fahren kannst, ist nichts gegen das Gesetz.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. September 2004
    Text
    Genau so ist es... Punkt Aus Ende!!! Denn die Diskussion hatten wir schon mal...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. September 2004
    Text
    >--> Ansonsten, quetsch die 7 Leute in dein Auto, solang du noch fahren kannst, ist nichts gegen das Gesetz.

    Erzähl nicht so Blödsinn, schau mal in den Fahrzeugbrief/schein, dort steht drin wieviel Sitzplätze das Auto hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. September 2004
    Text
    >> schau mal in den Fahrzeugbrief/schein, dort steht drin wieviel Sitzplätze das Auto hat.

    Es ist unerheblich, wieviel Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind, dann müssen die anderen eben stehen.

    Seid ihr noch niemals Bus gefahren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. September 2004
    Text
    >Mit einem Führerscheind er Klasse B darfst du 8 Personen + Fahrer (also du selebr :D) befördern, theoretisch.

    Falsch. Mit der Fahrerlaubnisklasse B darf man Kraftfahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz fahren. Wie viele Personen sich tatsächlich im Fahrzeug befinden hat damit nichts zu tun.

    Ansonsten stimmt das soweit. Solange du das zul. Gesamtgewicht / Achslast des Fahrzeugs nicht überschreitest, du als Fahrer bei der Bedienung des Fahrzeugs nicht behindert wirst und die vorhandenen Sicherheitsgurte benutzt werden, kannst du so viele Personen reinquetschen, wie du willst. Bei einem Unfall kann es jedoch in der Tat Probleme mit der Versicherung geben, wenn du mehr Leute mitnimmst, als Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. September 2004
    Text
    >>Mit einem Führerscheind er Klasse B darfst du 8 Personen + Fahrer (also du selebr :D) befördern, theoretisch.
    >
    >Falsch. Mit der Fahrerlaubnisklasse B darf man Kraftfahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz fahren. Wie viele Personen sich tatsächlich im Fahrzeug befinden hat damit nichts zu tun.

    ___

    Völliger Blödsinn!!!! Mit Klasse B darf man höchstens 8 Personen mitnehmen, für alles darüber braucht man den Personenbeförderungsschein.

    Ansonsten fahrt halt mit 2 Autos, dann habt ihr das Problem nich....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. September 2004
    Text
    >>>Mit einem Führerscheind er Klasse B darfst du 8 Personen + Fahrer (also du selebr :D) befördern, theoretisch.
    >>
    >>Falsch. Mit der Fahrerlaubnisklasse B darf man Kraftfahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz fahren. Wie viele Personen sich tatsächlich im Fahrzeug befinden hat damit nichts zu tun.
    >
    >___
    >
    >Völliger Blödsinn!!!! Mit Klasse B darf man höchstens 8 Personen mitnehmen, für alles darüber braucht man den Personenbeförderungsschein.
    >
    >Ansonsten fahrt halt mit 2 Autos, dann habt ihr das Problem nich....
    >

    in normales auto passen so 5 Leute. Nimm soviele mit und gut is. Obs nu gesetzlich gut schlecht, versicherungstechnisch. Das ist die vernünftigste Lösung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. September 2004
    Text
    Du darfst soviele Leute mitnehmen, wieviele Anschnallvorrichtungen es gibt.

    Also im Normalfall inklusive Fahrer fünf.

    Gruß, ein FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. September 2004
    Text
    >Du darfst soviele Leute mitnehmen, wieviele Anschnallvorrichtungen es gibt.
    >
    >Also im Normalfall inklusive Fahrer fünf.
    >
    >Gruß, ein FL.
    >

    Als FL solltest du aber wissen, daß das so nicht in der StVo steht. Danach darf man mit der Fahrerlaubnis Klasse B bis zu 8 Personen mitnehmen. Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen angelegt sein, die zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden und der Fahrer darf nicht behindert/eingeschränkt werden bei der Bedienung des Fahrzeugs.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. September 2004
    Text
    >>Du darfst soviele Leute mitnehmen, wieviele Anschnallvorrichtungen es gibt.
    >>
    >>Also im Normalfall inklusive Fahrer fünf.
    >>
    >>Gruß, ein FL.
    >>
    >
    >Als FL solltest du aber wissen, daß das so nicht in der StVo steht. Danach darf man mit der Fahrerlaubnis Klasse B bis zu 8 Personen mitnehmen. Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen angelegt sein, die zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden und der Fahrer darf nicht behindert/eingeschränkt werden bei der Bedienung des Fahrzeugs.
    >

    stimme ich dir zu. Für einen FL solltest du doch etwas besser informiert sein.
    Mit Versicherung oder bei einem Unfall kann es Probleme geben, aber ansonsten nicht. Lässt sich vielleicht mit dem Fahren mit Alkohol mit 0,4 pro Mille vergleichen: Solange nix passiert oder nix besonderes ist, ist es erlaubt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. September 2004
    Text
    >>>Du darfst soviele Leute mitnehmen, wieviele Anschnallvorrichtungen es gibt.
    >>>
    >>>Also im Normalfall inklusive Fahrer fünf.
    >>>
    >>>Gruß, ein FL.
    >>>
    >>
    >>Als FL solltest du aber wissen, daß das so nicht in der StVo steht. Danach darf man mit der Fahrerlaubnis Klasse B bis zu 8 Personen mitnehmen. Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen angelegt sein, die zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden und der Fahrer darf nicht behindert/eingeschränkt werden bei der Bedienung des Fahrzeugs.
    >>
    >
    >stimme ich dir zu. Für einen FL solltest du doch etwas besser informiert sein.
    >Mit Versicherung oder bei einem Unfall kann es Probleme geben, aber ansonsten nicht. Lässt sich vielleicht mit dem Fahren mit Alkohol mit 0,4 pro Mille vergleichen: Solange nix passiert oder nix besonderes ist, ist es erlaubt.
    >>
    >
    >
    >
    Is doch egal, lass sie sich doch totfahren, dann sind wir sie los. *g*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. September 2004
    Text
    >>>>Du darfst soviele Leute mitnehmen, wieviele Anschnallvorrichtungen es gibt.
    >>>>
    >>>>Also im Normalfall inklusive Fahrer fünf.
    >>>>
    >>>>Gruß, ein FL.
    >>>>
    >>>
    >>>Als FL solltest du aber wissen, daß das so nicht in der StVo steht. Danach darf man mit der Fahrerlaubnis Klasse B bis zu 8 Personen mitnehmen. Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen angelegt sein, die zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden und der Fahrer darf nicht behindert/eingeschränkt werden bei der Bedienung des Fahrzeugs.
    >>>
    >>
    >>stimme ich dir zu. Für einen FL solltest du doch etwas besser informiert sein.
    >>Mit Versicherung oder bei einem Unfall kann es Probleme geben, aber ansonsten nicht. Lässt sich vielleicht mit dem Fahren mit Alkohol mit 0,4 pro Mille vergleichen: Solange nix passiert oder nix besonderes ist, ist es erlaubt.
    >>>
    >>
    >>
    >>
    >Is doch egal, lass sie sich doch totfahren, dann sind wir sie los. *g*
    >

    ich will ja mal sehen wie ihr 8 leute in die Karre stopft und dann noch vernünftig gucken könnt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. September 2004
    Text
    >>>>>Du darfst soviele Leute mitnehmen, wieviele Anschnallvorrichtungen es gibt.
    >>>>>
    >>>>>Also im Normalfall inklusive Fahrer fünf.
    >>>>>
    >>>>>Gruß, ein FL.
    >>>>>
    >>>>
    >>>>Als FL solltest du aber wissen, daß das so nicht in der StVo steht. Danach darf man mit der Fahrerlaubnis Klasse B bis zu 8 Personen mitnehmen. Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen angelegt sein, die zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden und der Fahrer darf nicht behindert/eingeschränkt werden bei der Bedienung des Fahrzeugs.
    >>>>
    >>>
    >>>stimme ich dir zu. Für einen FL solltest du doch etwas besser informiert sein.
    >>>Mit Versicherung oder bei einem Unfall kann es Probleme geben, aber ansonsten nicht. Lässt sich vielleicht mit dem Fahren mit Alkohol mit 0,4 pro Mille vergleichen: Solange nix passiert oder nix besonderes ist, ist es erlaubt.
    >>>>
    >>>
    >>>
    >>>
    >>Is doch egal, lass sie sich doch totfahren, dann sind wir sie los. *g*
    >>
    >
    >ich will ja mal sehen wie ihr 8 leute in die Karre stopft und dann noch vernünftig gucken könnt.
    >


    Müssen ja nicht gleich 8 sein. Aber in einen VW Sharan oder Opel Zafira kriegst du die problemlos rein, ohne den Fahrer zu behindern. Ob das dann auch zweckmäßig ist, ist eine andere Frage. Und wie schon erwähnt wurde, kann es bei einem Unfall erhebliche zivilrechtliche Probleme geben...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. September 2004
    Text
    Also meine Eltern haben einen Zafira, und da passen 8 Leute echt ohne Probleme rein, ohne den Fahrer in irgendeiner Weise zu behindern.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. September 2004
    Text
    >Also meine Eltern haben einen Zafira, und da passen 8 Leute echt ohne Probleme rein, ohne den Fahrer in irgendeiner Weise zu behindern.....
    >

    ich hab scho desöfteren gesehen wie die Polizei Fahrern verboten hat weiterzufahren. Einmal Jugendlich so zu 7. und mal ne Grossfamilie wo die Kinder im Schuhraum saßsen. (Fernsehen)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Personen im Auto
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. September 2004
    Text
    >
    >ich hab scho desöfteren gesehen wie die Polizei Fahrern verboten hat weiterzufahren. Einmal Jugendlich so zu 7. und mal ne Grossfamilie wo die Kinder im Schuhraum saßsen. (Fernsehen)
    >

    Jo, nur weils reinpasst heißt es ja auch nich dass es ok ist....ich würd so auch nicht fahren, weil bei mir alle Mitfahrer angeschnallt sein müssen.

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