Zulassung: LKW / Landwirtschaft

  • Zulassung: LKW / Landwirtschaft
     Gast
      schrieb am Samstag, 20. November 2004
    Hallo!
    Kann mir jemand sagen ob ich einen LKW auf landwirtschaftliche nutzung anmelden kann!? wenn ja welche vorraussetzungen muss der LKW haben!? achsabstand oder so?

    Und was bedeutet bei dem alten Klasse 3 Führerschein heutige C1/C1e schein wenn bei CE 12000KG eingetragen ist!? darf man dann zugmaschinen bis 12 t fahren wenn man zusätzlich den T schein hat?

    ich hoffe das ihr mir helfen könnt...

    mit freundlichen grüßen

    Tobi
  • Thema
    Re: Zulassung: LKW / Landwirtschaft
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 20. November 2004
    Text
    >Hallo!
    >Kann mir jemand sagen ob ich einen LKW auf landwirtschaftliche nutzung anmelden kann!? wenn ja welche vorraussetzungen muss der LKW haben!? achsabstand oder so?
    >
    >Und was bedeutet bei dem alten Klasse 3 Führerschein heutige C1/C1e schein wenn bei CE 12000KG eingetragen ist!? darf man dann zugmaschinen bis 12 t fahren wenn man zusätzlich den T schein hat?
    >
    >ich hoffe das ihr mir helfen könnt...
    >
    >mit freundlichen grüßen
    >
    >Tobi


    Die 'landwirtschaftliche Nutzung' hängt auch ganz entscheidend von der Tauglichkeit des Kfz ab. Ausserdem ist ein Lkw ja zu schnell. Es wird Dir wohl kein Gutachter einen Lkw als landwirtschaftliche Zugmaschine abnehmen, ohne das zuvor gewaltige Umbauten erfolgt sind. Das dürfte finanziell wohl ziemlich uninteressant sein.

    Klasse T beinhaltet die landwirtschaftlichen Zugmaschinen und hat doch gar keine Gewichtsbeschränkung. Sattelzugmaschinen fallen unter Klasse C.

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  • Thema
    Re: Re: Zulassung: LKW / Landwirtschaft
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 20. November 2004
    Text
    und was ist mit 7,5 tonner?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Zulassung: LKW / Landwirtschaft
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 21. November 2004
    Text
    >Hallo!
    >Kann mir jemand sagen ob ich einen LKW auf landwirtschaftliche nutzung anmelden kann!? wenn ja welche vorraussetzungen muss der LKW haben!? achsabstand oder so?
    >
    >Und was bedeutet bei dem alten Klasse 3 Führerschein heutige C1/C1e schein wenn bei CE 12000KG eingetragen ist!? darf man dann zugmaschinen bis 12 t fahren wenn man zusätzlich den T schein hat?
    >
    >ich hoffe das ihr mir helfen könnt...
    >
    >mit freundlichen grüßen
    >
    >Tobi

    Hallo Tobi,
    wenn du bei deiner Zulassung zur landwirtschaftlichen Nutzung auf Steuerbefreiung zielst, dann funktioniert das nur bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen. Der Umbau deines Lkw würde die Steuerersparnis um ein Vielfaches übersteigen. (Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3 ).

    Wenn ein Klasse 3 Führerschein auf B1E umgestellt ist, dann darf das Zugfahrzeug eine zG. von max. 7,5 t. haben. Die Kombination, also der Zug darf max 12t. zG. haben und die zG. des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Achszahl des Anhänger spielt hier - nicht wie früher bei Kl. 3 - keine Rolle. (FeV § 6, Abs.1)

    Mit dem T-Führerschein darfst du bis zu deinem 18. Lebensjahr alle Zugmaschinen bis 40 km/h b.b.H und ab deinem 18. Lebensjahr alle Zugmaschinen bis 60 km/h b.b.H. fahren. Du darfst bis zu 2 Anhänger mitführen, die allerdings als steuerfreie Landwirtschaftliche Anhänger mit 25 km/h gekennzeinet sein müssen und natürlich auch nur mit 25 km/h gefahren werden dürfen. Die zG. dieser Zugmaschinen spielt in beiden Fällen keine Rolle (FeV § 6, Abs.1)
    Mit landwirtschaftlichen Grüßen
    Gustav


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  • Thema
    Re: Re: Zulassung: LKW / Landwirtschaft
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 21. November 2004
    Text
    >>Hallo!
    >>Kann mir jemand sagen ob ich einen LKW auf landwirtschaftliche nutzung anmelden kann!? wenn ja welche vorraussetzungen muss der LKW haben!? achsabstand oder so?
    >>
    >>Und was bedeutet bei dem alten Klasse 3 Führerschein heutige C1/C1e schein wenn bei CE 12000KG eingetragen ist!? darf man dann zugmaschinen bis 12 t fahren wenn man zusätzlich den T schein hat?
    >>
    >>ich hoffe das ihr mir helfen könnt...
    >>
    >>mit freundlichen grüßen
    >>
    >>Tobi
    >
    >Hallo Tobi,
    >wenn du bei deiner Zulassung zur landwirtschaftlichen Nutzung auf Steuerbefreiung zielst, dann funktioniert das nur bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen. Der Umbau deines Lkw würde die Steuerersparnis um ein Vielfaches übersteigen. (Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3 ).
    >
    >Wenn ein Klasse 3 Führerschein auf B1E umgestellt ist, dann darf das Zugfahrzeug eine zG. von max. 7,5 t. haben. Die Kombination, also der Zug darf max 12t. zG. haben und die zG. des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Achszahl des Anhänger spielt hier - nicht wie früher bei Kl. 3 - keine Rolle. (FeV § 6, Abs.1)
    >
    >Mit dem T-Führerschein darfst du bis zu deinem 18. Lebensjahr alle Zugmaschinen bis 40 km/h b.b.H und ab deinem 18. Lebensjahr alle Zugmaschinen bis 60 km/h b.b.H. fahren. Du darfst bis zu 2 Anhänger mitführen, die allerdings als steuerfreie Landwirtschaftliche Anhänger mit 25 km/h gekennzeinet sein müssen und natürlich auch nur mit 25 km/h gefahren werden dürfen. Die zG. dieser Zugmaschinen spielt in beiden Fällen keine Rolle (FeV § 6, Abs.1)
    >Mit landwirtschaftlichen Grüßen
    >Gustav
    >
    >
    >
    was müsste ich bei dem LKW denn umbauen lassen?
    wenn das ja so rauskommen sollte wie geplant.... das man steuern demnächst nach hubraum des motors zahlt dann ist das ein rechen exempel...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zulassung: LKW / Landwirtschaft
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 21. November 2004
    Text
    >>>Hallo!
    >>>Kann mir jemand sagen ob ich einen LKW auf landwirtschaftliche nutzung anmelden kann!? wenn ja welche vorraussetzungen muss der LKW haben!? achsabstand oder so?
    >>>
    >>>Und was bedeutet bei dem alten Klasse 3 Führerschein heutige C1/C1e schein wenn bei CE 12000KG eingetragen ist!? darf man dann zugmaschinen bis 12 t fahren wenn man zusätzlich den T schein hat?
    >>>
    >>>ich hoffe das ihr mir helfen könnt...
    >>>
    >>>mit freundlichen grüßen
    >>>
    >>>Tobi
    >>
    >>Hallo Tobi,
    >>wenn du bei deiner Zulassung zur landwirtschaftlichen Nutzung auf Steuerbefreiung zielst, dann funktioniert das nur bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen. Der Umbau deines Lkw würde die Steuerersparnis um ein Vielfaches übersteigen. (Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3 ).
    >>
    >>Wenn ein Klasse 3 Führerschein auf B1E umgestellt ist, dann darf das Zugfahrzeug eine zG. von max. 7,5 t. haben. Die Kombination, also der Zug darf max 12t. zG. haben und die zG. des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Achszahl des Anhänger spielt hier - nicht wie früher bei Kl. 3 - keine Rolle. (FeV § 6, Abs.1)
    >>
    >>Mit dem T-Führerschein darfst du bis zu deinem 18. Lebensjahr alle Zugmaschinen bis 40 km/h b.b.H und ab deinem 18. Lebensjahr alle Zugmaschinen bis 60 km/h b.b.H. fahren. Du darfst bis zu 2 Anhänger mitführen, die allerdings als steuerfreie Landwirtschaftliche Anhänger mit 25 km/h gekennzeinet sein müssen und natürlich auch nur mit 25 km/h gefahren werden dürfen. Die zG. dieser Zugmaschinen spielt in beiden Fällen keine Rolle (FeV § 6, Abs.1)
    >>Mit landwirtschaftlichen Grüßen
    >>Gustav
    >>
    >>
    >>
    >was müsste ich bei dem LKW denn umbauen lassen?
    >wenn das ja so rauskommen sollte wie geplant.... das man steuern demnächst nach hubraum des motors zahlt dann ist das ein rechen exempel...

    Tobi,
    die Steuerbefreiung bezieht sich auf Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben!!!!!! Du müßtest also aus dem Lkw eine Zugmaschine machen.
    Begriff Lkw: Ein Kfz, überwiegend zum Transport von Gütern.
    Begriff Zugmaschine: Kfz auf Rädern oder Raupenketten, mit wenigstens 2 Achsen, deren Funktion im wesentlichen in der Zugleistung besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben oder zum Betätigen bestimmter Geräte bestimmt und geeignet sind. Eine kleine Ladefläche darf vorhanden sein.
    So, jetzt kannst du dir etwa vorstellen, welche Umbauten notwendig sein düften.
    Gruß
    Gustav

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