Zulässige Gesamtmasse Anhänger?

  • Zulässige Gesamtmasse Anhänger?
     Meri
      schrieb am Freitag, 22. Mai 2009
    Hallöchen,
    eine Antwort zu einer Frage aus einem meiner Bögen kann ich nicht nachvollziehen .. sie lautet:

    Sie besitzen Die Fahrerlaubnis Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: Leermasse 1900 kg. Zulässige Gesamtmasse 2400 kg. Zulässige Anhängelast 1500 kg. Welchen Anhänger dürfen sie mitführen? Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    -1200 kg
    -1000 kg
    -1500 kg

    Richtig ist 1000 kg. Wieso? Wäre nett, wenn mir das jemand erklären könnte...lg meri
  • Thema
    Re: Zulässige Gesamtmasse Anhänger?
    Autor
      Madeleine89
      schrieb am Freitag, 22. Mai 2009
    Text
    Hey, Die Frage bzw.die Antwort hatte ich auch nicht verstanden. Deswegen habe ich hier im Forum auch nachgefragt. Wenn du auf die zweite Seite des Forums gehst, siehst du einen Beitrag mit dem Titel :Frage zu einer Frage der Fragebögen;) ...Hier wurde mir es am Ende des Gesprächs verständlich erklärt. Schau einfach mal nach, ob du es verstehst;)

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zulässige Gesamtmasse Anhänger?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 22. Mai 2009
    Text
    Dann auch nochmals hier, wenn es so schwer ist ne Suchfunktion zu benutzen oder in der Theo aufzupassen:

    So,

    dann nochmals ganz langsam:

    Anhänger hat max 750kg zG, dann darfst du den immer mit Klasse B fahren (Zugfahrzeug darf dann max 3,5t zG haben.

    Wenn der Anhänger ein größeres zG als 750kg hat, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein, damit du den mit B fahren darfst:

    Erstens:
    Die Summe der zulässigen Gesamtmassen muss kleiner als 3500kg sein

    Zweitens:
    die Leermasse des Zugfahrzeuges muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

    Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, reicht Klasse B, sonst ist es ein BE-Zug!

    Eigentlich ganz einfach, wenn man es sich nicht unnötig kompliziert macht.

    Ohne dir und anderen jetzt böse zu wollen:
    eure Handys beherrst ihr meistens im Schlaf.

    Aber sich 2 Bedingungen merken zu können .......

    Viel Spaß beim Lernen

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zulässige Gesamtmasse Anhänger?
    Autor
      Meri
      schrieb am Freitag, 22. Mai 2009
    Text
    >Dann auch nochmals hier, wenn es so schwer ist ne Suchfunktion zu benutzen oder in der Theo aufzupassen:
    >
    >So,
    >
    >dann nochmals ganz langsam:
    >
    >Anhänger hat max 750kg zG, dann darfst du den immer mit Klasse B fahren (Zugfahrzeug darf dann max 3,5t zG haben.
    >
    >Wenn der Anhänger ein größeres zG als 750kg hat, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein, damit du den mit B fahren darfst:
    >
    >Erstens:
    >Die Summe der zulässigen Gesamtmassen muss kleiner als 3500kg sein
    >
    >Zweitens:
    >die Leermasse des Zugfahrzeuges muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
    >
    >Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, reicht Klasse B, sonst ist es ein BE-Zug!
    >
    >Eigentlich ganz einfach, wenn man es sich nicht unnötig kompliziert macht.
    >
    >Ohne dir und anderen jetzt böse zu wollen:
    >eure Handys beherrst ihr meistens im Schlaf.
    >
    >Aber sich 2 Bedingungen merken zu können .......
    >
    >Viel Spaß beim Lernen
    >
    >Wolfe

    Das steht auch in meinem Buch so, und das habe ich auch bedacht ... aber alle angegebenen Gewichtsangaben sind 1. kleiner als die Leermasse des Pkw und 2. kleiner als 3,5 t.
    Oder etwa nicht?
    Die antwort auf die Frage auf Seite 2 habe ich auch verstanden, da war das logisch. Aber die hier versteh ich vorne und hinten nicht :-/
    lg meri

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zulässige Gesamtmasse Anhänger?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 22. Mai 2009
    Text
    Hi Meri,

    >Das steht auch in meinem Buch so, und das habe ich auch bedacht ... aber alle angegebenen Gewichtsangaben sind 1. kleiner als die Leermasse des Pkw und 2. kleiner als 3,5 t.
    >Oder etwa nicht?

    Genau lesen!

    Die zG der Anhänger sind jeweil kleiner als die Leermasse des Autos.
    Damit ist eine Bedingung erfüllt.

    Nun kommts aber:
    DIE SUMME der zG muss kleiner als 3500kg sein!

    Lichtblick?
    Sonst frag nochmal :-)

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Gesamtmasse Anhänger?
    Autor
      Meri
      schrieb am Freitag, 22. Mai 2009
    Text
    >Hi Meri,
    >
    >>Das steht auch in meinem Buch so, und das habe ich auch bedacht ... aber alle angegebenen Gewichtsangaben sind 1. kleiner als die Leermasse des Pkw und 2. kleiner als 3,5 t.
    >>Oder etwa nicht?
    >
    >Genau lesen!
    >
    >Die zG der Anhänger sind jeweil kleiner als die Leermasse des Autos.
    >Damit ist eine Bedingung erfüllt.
    >
    >Nun kommts aber:
    >DIE SUMME der zG muss kleiner als 3500kg sein!
    >
    >Lichtblick?
    >Sonst frag nochmal :-)
    >
    >Wolfe
    >
    >

    Achsooo .. jah, Lichtblick ^^ jetzt hab ich's ;)genau lesen will echt gelernt sein -.- xD
    Dankeschön für die Hilfe!
    lg meri

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zulässige Gesamtmasse Anhänger?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 22. Mai 2009
    Text
    Gern doch.

    ich mag nur nicht immer gleich die Lösung direkt hinschreiben.

    Weil: auch für die Prüfung gilt:


    ALLES in Ruhe und sorgfältig lesen, Bilder genau anschauen!
    Vermeidet viele Leichtsinnsfehler

    Viel Erfolg weiterhin

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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