Zwangsstillegung!?

  • Zwangsstillegung!?
     JennyK
      schrieb am Samstag, 17. März 2007
    Hallo!

    Ich war zwei Wochen im Urlaub und als gestern ich zurück gekommen bin, waren die Aufkleber an meinem Kennzeichen abgekratzt...
    Im Briefkasten lag die Kündigung von der Versicherung und so ein Schreiben "Ordnungsverfügung / Zwangsstillegung wegen fehlenden Versicherungsschutzes".

    Dürfen die das einfach so? Ich hätte das Auto ja abgemeldet, aber man muss doch wohl damit rechnen, dass jemand mal ein paar Tage nicht zu Hause ist! Aber soweit können Beamte wohl nicht denken. Was passiert jetzt weiter? Auf dem Schreiben steht noch etwas von einem Gebührenbescheid, der separat zugestellt werden soll. Wofür das? Ich bin doch nicht mit dem Auto gefahren, sondern es stand die ganze Zeit auf einem Privatgrundstück.

    Kann man dagegen etwas unternehmen? Die Stillegung ist ja egal, aber gegen die Gebühren? Oder weiß jemand, was das kosten soll?
  • Thema
    Re: Zwangsstillegung!?
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 17. März 2007
    Text
    jau, das darf man. auch die gebühren gehen in ordnung. du wirst deinen versicherung über eine längere zeit nicht bezahlt haben, wenn jemand 14 tage in urlaub war, wird kein auto stillgelegt.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Zwangsstillegung!?
    Autor
      Mr.Denny
      schrieb am Dienstag, 20. März 2007
    Text
    >jau, das darf man. auch die gebühren gehen in ordnung. du wirst deinen versicherung über eine längere zeit nicht bezahlt haben, wenn jemand 14 tage in urlaub war, wird kein auto stillgelegt.
    >
    >holger

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