abgeschleppt-parken im verkehrsberuhigtem bereich

  • abgeschleppt-parken im verkehrsberuhigtem bereich
     wetze
      schrieb am Mittwoch, 4. Januar 2006
    hallo!!!
    ich wollte heut morgen mit meinem auto in die uni, doch oh schreck o kraus es war nicht mehr da.geklaut? nein abgeschleppt! nach einem anruf beim ordnungsamt wurde mir mitgeteilt das ich folgenden vergehens schuldig sein soll "parken im verkehrsberuhigtem bereich länger als eine stunde ( montag nachmittag bis dienstag abend )"!!!
    es ist richtig das ich am montag nachmittag dort parkte und am dienstag nachdem kein anderer parkplatz frei war an der gleichen stelle wieder parkte. ist denn parken im verkehrsberuhigtem bereich wirklich ein grund zum abschleppen( habe auch niemanden in irgendeiner weise behindert)??? der parkplatz wird auch ständig als solcher genutzt ,ist aber das erste mal das jemand abgeschleppt wird.
  • Thema
    Re: abgeschleppt-parken im verkehrsberuhigtem bereich
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 5. Januar 2006
    Text
    Hallo,

    in einem Verkehrsberuhigten Bereich darf man nur auf gekennzeichneten Parkplätzen parken. Ich nehme an, dass du einfach so am Straßenrand gestanden bist und das ist verboten. Aber gleich Abschleppen finde ich ziemlich heftig. Evtl. solltest du dich bei einem Anwalt erkundigen, ob du die Kosten dafür wirklich zahlen musst oder es sich lohnt, Widerspruch einzulegen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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