abknickende Vorfahrt / Bordsteinkante / Fahrbahnbelag
Gypsi
schrieb am Sonntag, 1. Oktober 2006
Hallöchen,
ich hätte da mal ne Frage, bei uns wurden die Straßenverläufe geändert und mir scheint die Beschilderung fehlerhaft bzw. habe ich den Eindrucck das ich falsche Auskünfte erhalten habe.
1. Abknickende Vorfahrtsstraße nach links, gerade aus geht eine Straße mit einem kleinen Knick ab. Der Verlauf der Vorfahrtsstraße ist nur durch eine eingefügte Linie aus Kopfsteinpflaster zu erkannen, das Zusatzschild zum Zeichen 306 fehlt. Ist das korrekt?
Auf meine Frage bei der Ortspolizeibehörde wer da wie blinken muss, bekam ich die Antwort, wer die Vorfahrtsstraße verläßt, also gerade aus fährt muss rechts blinken, wer der Vorfahrtsstraße folgt, also links weiterfährt nicht! Das ist doch meines erachtens falsch, oder?
2) Aus einer Vorfahrtsberechtigten Straße wurde eine bei der rechts vor links gilt. Es gibt jedoch auch Einmündungen die bis zur ehemaligen Vorfahrtsstraße aus roten kleinen Kopfsteinpflaster bestehen und zum Ende 3 Reihen normal große Pflastersteine haben. Dieser Fahrbahnbelag unterbricht den geteerten Gehweg.
Könnte man die Pflasterreihen nicht auch als Bordstein betrachten und somit sagen, dass Fahrzeuge die aus dieser Straße ausfahren generel Vorfahrt gewähren müssen?
Wo kann ich diese Regelungen in der StVO nachlesen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, ich blicke hier so langsam nicht mehr durch!
Gaby
ich hätte da mal ne Frage, bei uns wurden die Straßenverläufe geändert und mir scheint die Beschilderung fehlerhaft bzw. habe ich den Eindrucck das ich falsche Auskünfte erhalten habe.
1. Abknickende Vorfahrtsstraße nach links, gerade aus geht eine Straße mit einem kleinen Knick ab. Der Verlauf der Vorfahrtsstraße ist nur durch eine eingefügte Linie aus Kopfsteinpflaster zu erkannen, das Zusatzschild zum Zeichen 306 fehlt. Ist das korrekt?
Auf meine Frage bei der Ortspolizeibehörde wer da wie blinken muss, bekam ich die Antwort, wer die Vorfahrtsstraße verläßt, also gerade aus fährt muss rechts blinken, wer der Vorfahrtsstraße folgt, also links weiterfährt nicht! Das ist doch meines erachtens falsch, oder?
2) Aus einer Vorfahrtsberechtigten Straße wurde eine bei der rechts vor links gilt. Es gibt jedoch auch Einmündungen die bis zur ehemaligen Vorfahrtsstraße aus roten kleinen Kopfsteinpflaster bestehen und zum Ende 3 Reihen normal große Pflastersteine haben. Dieser Fahrbahnbelag unterbricht den geteerten Gehweg.
Könnte man die Pflasterreihen nicht auch als Bordstein betrachten und somit sagen, dass Fahrzeuge die aus dieser Straße ausfahren generel Vorfahrt gewähren müssen?
Wo kann ich diese Regelungen in der StVO nachlesen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, ich blicke hier so langsam nicht mehr durch!
Gaby