an die Fahrlehrer

  • an die Fahrlehrer
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 3. November 2004
    ich habe mal ne frage im bezug auf ein Aufbausiminar! Ich bin der Meinung das man wenn man aus der Probezeit raus ist das man dann kein mehr machen muss!Nun wurde mit mir diskutiert das es trotzdem passieren kann! Es geht um folgendes: Rote Ampel überfahren und drei Jahre den Führerschein.So nun müsste ausser dieser üblichen strafe nichts auf einen zu kommen,oder?hat sich da was geändert?Ich denke doch nicht?!Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
    Danke
  • Thema
    Re: an die Fahrlehrer
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2004
    Text
    >ich habe mal ne frage im bezug auf ein Aufbausiminar! Ich bin der Meinung das man wenn man aus der Probezeit raus ist das man dann kein mehr machen muss!Nun wurde mit mir diskutiert das es trotzdem passieren kann! Es geht um folgendes: Rote Ampel überfahren und drei Jahre den Führerschein.So nun müsste ausser dieser üblichen strafe nichts auf einen zu kommen,oder?hat sich da was geändert?Ich denke doch nicht?!Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
    >Danke
    >Seht alles im neuen Bußgeldkatalog!LG und Grins

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  • Thema
    Re: an die Fahrlehrer
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2004
    Text
    Hallo,

    wenn der Verstoß in der Probezeit war muss man am ASF-Seminar teilnehmen, auch wenn die Aufforderung erst nach dem Ende der Probezeit kommt. Bei 14 Flensburg-Punkten kommt von der Führerscheinstelle die Anordnung, an einem ASP-Seminar teilzunehmen. Und außerdem gibt es spezielle Seminare für Alkoholsünder, die unabhängig von Probezeit und Punktestand sind.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: an die Fahrlehrer
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2004
    Text
    Hoi,

    sobald der Verstoß innerhalb der probezeit was, gilt es noch dazu!
    Da Behördenwege lang sind, kann das auch noch ne Weile danach erst angeordnet werden.

    War der VErstoß außerhalb der Probezeit, kein ASF mehr!

    Grüßle
    Wolfgang

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  • Thema
    Re: Re: an die Fahrlehrer
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2004
    Text
    >Hoi,
    >
    >sobald der Verstoß innerhalb der probezeit was, gilt es noch dazu!
    >Da Behördenwege lang sind, kann das auch noch ne Weile danach erst angeordnet werden.
    >
    >War der VErstoß außerhalb der Probezeit, kein ASF mehr!
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >Danke

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