angeblich über rot gefahren!

  • angeblich über rot gefahren!
     Gast
      schrieb am Sonntag, 13. März 2005
    hallo!
    also ich habe eine freundin (ist wirklich eine und ich mein damit nicht mich selbst), welche ein problem hat: sie meinte, dass sie letztens auf eine grüne ampel zufuhr (fußgängerüberweg) an der leute die straße überquerten. also müsste es bei ihnen rot gewesen sein. als sie sich der ampel näherte schaltete sich diese auf orange, jedoch fuhr sie noch während sie orange war vorbei. das problem ist, dass zu dem zeitpunkt noch eine person die straße überqueren wollte (warum auch immer schließlich müssten sie immernoch rot gehabt haben). diese person soll ein wenig zurück gewichen sein, um nicht angefahren zu werden. und die gleiche person war in diesem augenblick mit 5 weiteren freunden dort, welche alle zusammen meine freundin angezeigt haben weil sie doch über rot gefahren sei und sie fast angefahren habe. jetzt meine frage: kann es zu einer strafe für sie kommen? schließlich haben die 6 leute keine beweise auch wenn sie in der mehrheit sind und alle das gleiche behaupten.
  • Thema
    Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 13. März 2005
    Text
    >hallo!
    >also ich habe eine freundin (ist wirklich eine und ich mein damit nicht mich selbst), welche ein problem hat: sie meinte, dass sie letztens auf eine grüne ampel zufuhr (fußgängerüberweg) an der leute die straße überquerten. also müsste es bei ihnen rot gewesen sein. als sie sich der ampel näherte schaltete sich diese auf orange, jedoch fuhr sie noch während sie orange war vorbei. das problem ist, dass zu dem zeitpunkt noch eine person die straße überqueren wollte (warum auch immer schließlich müssten sie immernoch rot gehabt haben). diese person soll ein wenig zurück gewichen sein, um nicht angefahren zu werden. und die gleiche person war in diesem augenblick mit 5 weiteren freunden dort, welche alle zusammen meine freundin angezeigt haben weil sie doch über rot gefahren sei und sie fast angefahren habe. jetzt meine frage: kann es zu einer strafe für sie kommen? schließlich haben die 6 leute keine beweise auch wenn sie in der mehrheit sind und alle das gleiche behaupten.
    >



    jeder mensch weiß doch, dass jugendliche immer ber rot gehen... auf jeden fall die meisten. und wahrscheinlich hatte deine freunde so möchtegern gangster erwischt die aufmucken wollen, weil sie nicht wissen was sie mit ihrer zeit vertreiben soll. ha mal keine angst... so lange es nicht dunkelrot gewesen ist, ist noch ok

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  • Thema
    Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 13. März 2005
    Text
    >hallo!
    >also ich habe eine freundin (ist wirklich eine und ich mein damit nicht mich selbst), welche ein problem hat: sie meinte, dass sie letztens auf eine grüne ampel zufuhr (fußgängerüberweg) an der leute die straße überquerten. also müsste es bei ihnen rot gewesen sein. als sie sich der ampel näherte schaltete sich diese auf orange, jedoch fuhr sie noch während sie orange war vorbei. das problem ist, dass zu dem zeitpunkt noch eine person die straße überqueren wollte (warum auch immer schließlich müssten sie immernoch rot gehabt haben). diese person soll ein wenig zurück gewichen sein, um nicht angefahren zu werden. und die gleiche person war in diesem augenblick mit 5 weiteren freunden dort, welche alle zusammen meine freundin angezeigt haben weil sie doch über rot gefahren sei und sie fast angefahren habe. jetzt meine frage: kann es zu einer strafe für sie kommen? schließlich haben die 6 leute keine beweise auch wenn sie in der mehrheit sind und alle das gleiche behaupten.
    >
    Hallo

    Von Rechtssachen verstehe ich nicht viel, aber ich wuerde sagen, dass wenn deine Freundin nicht stichhaltig beweisen kann (z.B. durch ein hinter ihr fahrendes Auto), dass sie nicht bei rot gefahren ist, muss sie mit der Strafe fuer Fahren bei rot und Gefaehrdung von andern Verkehrsteilnehmern rechnen. Als allererstes solltest du mit deiner Freundin nochmal zum "Tatort" fahren und die Ampelanlage genau betrachten. Vielleicht hat deine Freundin ja auch nur eine Ampel uebersehen. Ist meiner naemlich letztens passiert (gluecklicherweise sass noch der FL daneben und hat gebremst). Ich hab auch schon andere beim ueberfahren von roten Ampeln beobachtet (z.B. meine Mutter). An einen technischen Defekt der Ampel kann ich nicht so recht glauben. Das liegt daran, dass ich jemanden kenne, der mal Ampeln gebaut hat. Der behauptet, dass Ampeln technisch nicht in der Lage sind fuer beide Seiten gleichzeitig gruen anzuzeigen.

    mfG

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  • Thema
    Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 13. März 2005
    Text
    Falls deine Freundin noch keine Aussage bei der Polizei gemacht hat, soll sie sich nen Beifahrer "besorgen", der ihre Geschichte bestätigen kann...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 13. März 2005
    Text
    >Falls deine Freundin noch keine Aussage bei der Polizei gemacht hat, soll sie sich nen Beifahrer "besorgen", der ihre Geschichte bestätigen kann...
    >
    Ist das nicht Meineid? Dafuer solls harte Strafen geben, wenn das rauskommt. Auch fuer die Anstiftung zu einem solchen. Also ich wuerde dann lieber die Strafe ertragen, weil die bekommt man dann ja auch noch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 13. März 2005
    Text
    >>Falls deine Freundin noch keine Aussage bei der Polizei gemacht hat, soll sie sich nen Beifahrer "besorgen", der ihre Geschichte bestätigen kann...
    >>
    >Ist das nicht Meineid? Dafuer solls harte Strafen geben, wenn das rauskommt. Auch fuer die Anstiftung zu einem solchen. Also ich wuerde dann lieber die Strafe ertragen, weil die bekommt man dann ja auch noch.
    >

    die 6 leute werden das ja gesehen haben, deswegen würd ich sowas schon mal gar nicht versuchen. Und 6 gegen 1: keine Chance.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 13. März 2005
    Text
    >>>Falls deine Freundin noch keine Aussage bei der Polizei gemacht hat, soll sie sich nen Beifahrer "besorgen", der ihre Geschichte bestätigen kann...
    >>>
    >>Ist das nicht Meineid? Dafuer solls harte Strafen geben, wenn das rauskommt. Auch fuer die Anstiftung zu einem solchen. Also ich wuerde dann lieber die Strafe ertragen, weil die bekommt man dann ja auch noch.
    >>
    >
    >die 6 leute werden das ja gesehen haben, deswegen würd ich sowas schon mal gar nicht versuchen. Und 6 gegen 1: keine Chance.

    Hallo! Wenn ich das so lese, dann kann ich nur sagen, einer erzählt hier ein Märchen. Aber ein anderes Problem. Egal welche Farbe die Ampel hatte, Vorsicht und Rücksicht sind die Grundlagen für das Verhalten. Wenn sich ein Fußgänger nur noch durch einen Sprung von der Fahrbahn retten kann, ist da etwas am Fahrstiel des Autofahrers falsch.

    FL Klaus
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 13. März 2005
    Text
    Hallo! Wenn ich das so lese, dann kann ich nur sagen, einer erzählt hier ein Märchen. Aber ein anderes Problem. Egal welche Farbe die Ampel hatte, Vorsicht und Rücksicht sind die Grundlagen für das Verhalten. Wenn sich ein Fußgänger nur noch durch einen Sprung von der Fahrbahn retten kann, ist da etwas am Fahrstiel des Autofahrers falsch.

    FL Klaus

    Ich würd ganz klar sagen, jeder der alt genug ist und weiß das er bei Rot nicht über die Straße zu gehen hat, hat im Falle eines Unfalls einfach GROßES PECH gehabt!
    Die Rechtssprechung sieht das leider nicht ganz so (von wegen Fußgänger schwächerer Verkehrsteilnehmer etc.) aber egal!
    Solche Leute, die eigenverantwortlich handeln können und im Besitz ihrer mentalen und körperlichen Kräfte sind, haben sich halt auch an die Verkehrsregeln zu halten!

    Tja und wenn wer meint, bei Rot über die Straße laufen zu müssen und dann angefahren oder umgefahren wird, muss mindestens mit ner Teilschuld rechnen!

    -----------------------------------------------------

    Zum Fall: Nimm dir am besten gleich nen Anwalt, leg Widerspruch ein und diese ganzen Geschichten! Ich glaub, wenn mich da so einer ver...en würde und irgend eine Geschichte erfinden würde, dem würd ich .....!
    Wenn deine Freundin leider keine Zeugen hat, dann kann sie sich ja auch nen Zeugen "machen"! *gg* Ist zwar strafbar, aber muss ja nicht unbedingt wer mitkriegen! Und diese Pappnasen da werden das auch nicht umgebogen kriegen!
    Grundsätzlich kann ihr ja keiner was nachweisen! Da könnte ich nämlich auch morgen zur Polizei gehen mit ein paar Leuten und irgend eine Behauptung aufstellen, die nicht stimmt! Dann zeige ich einfach mal Herrn X an! So einfach gehts ja nun nicht!

    In dem Fall ist es schade, dass kein Ampelblitzer angebracht war ....sonst hätte es nämlich blitzen müssen bei dem angeblichen Rot!^^

    MFG
    Mastersky

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 14. März 2005
    Text
    Auf keinen Fall, Zeugen fälschen, das ist höchst illegal und bei weitem kein Kavaliersdelikt mehr.
    Desweiteren gilt Rücksichtnahme, d.h. die Einstellung ich habe Recht und nutze diese deswegen auch ist falsch. Man muss auch mal auf sein Recht verzichten können, ansonsten funktioniert das nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 14. März 2005
    Text
    danke für die beiträge bis jetzt aber was ist mit dem satz "unschuldig bis die schuld bewiesen wurde"?? sie kann doch nicht einfach so verklagt werden nur weil sich eine gruppe gegen sie stellt. theoretisch könnte ich das ja dann mit kumpels auch machen. und nehmen wir mal an sie wird verklagt. mit welcher strafe kann sie rechnen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 14. März 2005
    Text
    >danke für die beiträge bis jetzt aber was ist mit dem satz "unschuldig bis die schuld bewiesen wurde"?? sie kann doch nicht einfach so verklagt werden nur weil sich eine gruppe gegen sie stellt. theoretisch könnte ich das ja dann mit kumpels auch machen. und nehmen wir mal an sie wird verklagt. mit welcher strafe kann sie rechnen?
    >
    125-200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot + evtl. Gerichtskosten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 14. März 2005
    Text
    >>danke für die beiträge bis jetzt aber was ist mit dem satz "unschuldig bis die schuld bewiesen wurde"?? sie kann doch nicht einfach so verklagt werden nur weil sich eine gruppe gegen sie stellt. theoretisch könnte ich das ja dann mit kumpels auch machen. und nehmen wir mal an sie wird verklagt. mit welcher strafe kann sie rechnen?
    >>
    >125-200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot + evtl. Gerichtskosten
    >

    Die Sache sieht so aus das es theoretisch 6 zu eins bei den Aussagen steht. Da aber wenn die "Ankläger" bei Rot über die Straße gegangen sind sie auch mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind besteht erheblicher zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussage der angeblichen Zeugen. Ich würde Anzeige wegen Falscherverdächtigung gegen den Angeblich gefährdeten stellen und gegen die "Zeugen" wegen Falschaussage. Besorg dir aber aufjedenfall einen Anwalt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 14. März 2005
    Text
    >>>danke für die beiträge bis jetzt aber was ist mit dem satz "unschuldig bis die schuld bewiesen wurde"?? sie kann doch nicht einfach so verklagt werden nur weil sich eine gruppe gegen sie stellt. theoretisch könnte ich das ja dann mit kumpels auch machen. und nehmen wir mal an sie wird verklagt. mit welcher strafe kann sie rechnen?
    >>>
    >>125-200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot + evtl. Gerichtskosten
    >>
    >
    >Die Sache sieht so aus das es theoretisch 6 zu eins bei den Aussagen steht. Da aber wenn die "Ankläger" bei Rot über die Straße gegangen sind sie auch mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind besteht erheblicher zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussage der angeblichen Zeugen. Ich würde Anzeige wegen Falscherverdächtigung gegen den Angeblich gefährdeten stellen und gegen die "Zeugen" wegen Falschaussage. Besorg dir aber aufjedenfall einen Anwalt.

    Könnte es auch einfach möglich sein, dass Deine Freundin nur nicht zugeben will, dass sie Mist gemacht hat?

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  • Thema
    Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    ich habe auch leider mitbekommen das recht haben und recht bekommen in deutschland 2 verschiedene sachen sind.

    ich bin vor 1 jahr in eine 30 zone um eine kurve gefahren, es war stock dunkel, die strassenlaterne gingen nicht und ich bin mit fernlicht gefahren weil man sonst nicht sehen konnte, direkt in der kurve parkte an der rechten seite ein kleintransporter. aufgrund des ausgefallen lichtes kann man ja sehen ob aus der anderen seite der kurve jemand kommt, kein licht ich also mit 25 an dem kleintransporter mit blinker vorbei, kaum bin ich mit meiner motorhaube auf spiegelhöhe, fährt ne alte oma mit ihrem mini elektro bewegungsmittel vor dem auto hervor, die kam auf der STRASSE von unten entgegengesetz der fahrtrichtung hoch und ich fuhr in die rein.
    sie hatte mehrer knochen brüche und ich einen schock. ich bekam die alleinige schuld, und sie bekam sämtliches recht OBWOHL sie auf der strasse fuhr und entgegengesetz der fahrtrichtung gefahren ist UND gesehen haben muss das ihr ein auto entgegen kommen muss da ich fernlicht anhatte! ausserdem hatte sie eine lampe an ihrem elektro ding und die war NICHT an.. tolles deutschland. die rechtsprechung ist hier für die katz


    Skizze
    oma
    | ||
    | ||
    | v| 0 = Kleinbus
    | 0\ Haus 0
    | 0 \____________
    | --Ich
    \
    \--------------------

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    >ich habe auch leider mitbekommen das recht haben und recht bekommen in deutschland 2 verschiedene sachen sind.
    >
    >ich bin vor 1 jahr in eine 30 zone um eine kurve gefahren, es war stock dunkel, die strassenlaterne gingen nicht und ich bin mit fernlicht gefahren weil man sonst nicht sehen konnte, direkt in der kurve parkte an der rechten seite ein kleintransporter. aufgrund des ausgefallen lichtes kann man ja sehen ob aus der anderen seite der kurve jemand kommt, kein licht ich also mit 25 an dem kleintransporter mit blinker vorbei, kaum bin ich mit meiner motorhaube auf spiegelhöhe, fährt ne alte oma mit ihrem mini elektro bewegungsmittel vor dem auto hervor, die kam auf der STRASSE von unten entgegengesetz der fahrtrichtung hoch und ich fuhr in die rein.
    >sie hatte mehrer knochen brüche und ich einen schock. ich bekam die alleinige schuld, und sie bekam sämtliches recht OBWOHL sie auf der strasse fuhr und entgegengesetz der fahrtrichtung gefahren ist UND gesehen haben muss das ihr ein auto entgegen kommen muss da ich fernlicht anhatte! ausserdem hatte sie eine lampe an ihrem elektro ding und die war NICHT an.. tolles deutschland. die rechtsprechung ist hier für die katz
    >
    >
    >Skizze
    > oma
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    >| v| 0 = Kleinbus
    >| 0\ Haus 0
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    > \--------------------
    >
    Hallo

    Dir 100% Schuld zu geben ist vielleicht etwas kleinkariert, aber 90% hast du sicher (zumindest wenn du keine Details vergessen hast).
    1. Du bist mit Fernlicht gefahren => die Oma konnte nichts mehr sehen, weil sie geblendet wurde. Auch wenn es stockdunkel ist, kann ich mir keine 30er Zone vorstellen in der man Fernlicht benoetigt (der normale Abblendlichtkegel reicht ca. 75m und das sollte ja wohl reichen, wenn du max. 30 faehrst). Du solltest vielleicht mal deine Augen ueberpruefen lassen. Vielleicht kannst du ja im Dunkeln schlechter gucken.
    2. Muss man in einer 30er Zone immer mit Fussgaengern und aehnlichem auf der Strasse rechnen. Und wesentlich schneller als ein Fussgaenger wird die Oma ja nicht gefahren sein.
    3. Wenn du noch einen Mitschuldigen suchst, dann den Kleintransporterfahrer. Der darf naemlich nicht in der Kurve stehen.

    Ich als Leie wuerde nach deiner Schilderung die Schuld folgendermassen verteilen.
    Du 90%
    Kleintransporter 8%
    Oma 2% (weil kein Licht an)

    Also, wenn du schon Mist baust, solltest du auch dazu stehen.

    mfG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    Wie, gegen die Fahrtrichtung und ohne Licht gibt bei dir nur nen Schuldanteil von 2%?! Ich lach mich schlapp...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    >Wie, gegen die Fahrtrichtung und ohne Licht gibt bei dir nur nen Schuldanteil von 2%?! Ich lach mich schlapp...
    >
    Sorry, deshalb brauchst du fuer dein Auto einen Fuehrerschein, die Oma fuer ihre Gehhilfe aber nicht. Was haettest du denn gemacht, wenn die Oma ein Fussgaenger gewesen waere? Haettest du dann auch gesagt, der ist ja auf der falschen Seite gelaufen und hat kein Licht angehabt?!? Also ich bleibe dabei (Schuld: 90% du, 8% Kleintransporter, 2% Oma).

    mfG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    >>Wie, gegen die Fahrtrichtung und ohne Licht gibt bei dir nur nen Schuldanteil von 2%?! Ich lach mich schlapp...
    >>
    >Sorry, deshalb brauchst du fuer dein Auto einen Fuehrerschein, die Oma fuer ihre Gehhilfe aber nicht. Was haettest du denn gemacht, wenn die Oma ein Fussgaenger gewesen waere? Haettest du dann auch gesagt, der ist ja auf der falschen Seite gelaufen und hat kein Licht angehabt?!? Also ich bleibe dabei (Schuld: 90% du, 8% Kleintransporter, 2% Oma).
    >
    >mfG
    >

    war ja klar, dass sowas kommt. die oma 2% schuld klar! glaubst du das ist nur passiert weil sie geblendet wurde?!
    nur weil sie dafür kein schein brauch für ihr dings bekommt sie 2% schuld? selbst wenn ich mitm fahrrad fahre ohne licht und entgegengesetz der fahrichtung und dann vom auto erfasst werde, habe ich daran eine mitschuld! denn ich hab mich falsch verhalten! man hat sinne, ich würde das auto hören, und sehen, und ich kann mit ein bischen menschenverstand auch denken und weiss das man nicht auf der anderen seite der fahrbahn fährt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    >>>Wie, gegen die Fahrtrichtung und ohne Licht gibt bei dir nur nen Schuldanteil von 2%?! Ich lach mich schlapp...
    >>>
    >>Sorry, deshalb brauchst du fuer dein Auto einen Fuehrerschein, die Oma fuer ihre Gehhilfe aber nicht. Was haettest du denn gemacht, wenn die Oma ein Fussgaenger gewesen waere? Haettest du dann auch gesagt, der ist ja auf der falschen Seite gelaufen und hat kein Licht angehabt?!? Also ich bleibe dabei (Schuld: 90% du, 8% Kleintransporter, 2% Oma).
    >>
    >>mfG
    >>
    >
    >war ja klar, dass sowas kommt. die oma 2% schuld klar! glaubst du das ist nur passiert weil sie geblendet wurde?!
    >nur weil sie dafür kein schein brauch für ihr dings bekommt sie 2% schuld? selbst wenn ich mitm fahrrad fahre ohne licht und entgegengesetz der fahrichtung und dann vom auto erfasst werde, habe ich daran eine mitschuld! denn ich hab mich falsch verhalten! man hat sinne, ich würde das auto hören, und sehen, und ich kann mit ein bischen menschenverstand auch denken und weiss das man nicht auf der anderen seite der fahrbahn fährt
    >
    Nein, das glaube ich nicht. Aber hast du schonmal was davon gehoert, dass sich aeltere Menschen manchmal wie Kinder benehmen? Damit musst du als Autofahrer immer rechnen. Ausserdem haben aeltere Menschen nicht mehr ganz so gute Sinneswahrnemungen wie junge Leute. Auch gibt es soweit ich weiss keine Lichtpflicht fuer eine Gehhilfe. Der Vergleich mit dem Fahrrad hinkt uebrigens auch gewaltig.
    1. Kannst du mit einem Fahrrad viel schneller fahren als die Oma mit ihrer Gehhilfe.
    2. Hast du einen gueltigen Fuhrerschein (kennst also die Verkehrsregeln). Wenn die Oma ein radfahrendes Kind gewesen waere, haettest du auch die Schuld, da das Kind nicht schuldfaehig ist (zumindest in einem verkehrsberuhigten Bereich wie z.B. eine 30er Zone). Ich denke dies gilt auch (eingeschraenkt) fuer aeltere Menschen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    Ein Fußgänger kann auch zu 100% Schuld sein:

    Nem Kollegen ist vor 2 Jahren ne Tussi vor's Motorrad gelaufen (auf nem geraden Stück, also KEIN Abbiegevorgang, Überweg o.ä.). Kollege hat noch gebremst, die Tussi ist ein paar Meter durch die Luft geflogen, Kollege hat sich natürlich lang gemacht, Mopped ist in den Gegenverkehr geschliddert - aber keiner ist ernsthaft verletzt worden, "nur" leichte Prellungen und Schürfungen!

    Und das Ende der Geschichte: Die Tussi war zu 100% Schuld und musste alles zahlen!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    >Ein Fußgänger kann auch zu 100% Schuld sein:
    Das ist korrekt.

    >
    >Nem Kollegen ist vor 2 Jahren ne Tussi vor's Motorrad gelaufen (auf nem geraden Stück, also KEIN Abbiegevorgang, Überweg o.ä.). Kollege hat noch gebremst, die Tussi ist ein paar Meter durch die Luft geflogen, Kollege hat sich natürlich lang gemacht, Mopped ist in den Gegenverkehr geschliddert - aber keiner ist ernsthaft verletzt worden, "nur" leichte Prellungen und Schürfungen!
    >
    >Und das Ende der Geschichte: Die Tussi war zu 100% Schuld und musste alles zahlen!!!
    >
    Leider ist das mit dem Fall drueber nicht vergleichbar.
    1. Die "Tussi" war bestimmt nicht so alt wie die Oma und demzufolge voll zurechnungsfaehig.
    2. War das kein verkehrsberuhigter Bereich.
    3. Hat sich der Mopedfahrer korrekt verhalten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    >ich habe auch leider mitbekommen das recht haben und recht bekommen in deutschland 2 verschiedene sachen sind.
    >
    >ich bin vor 1 jahr in eine 30 zone um eine kurve gefahren, es war stock dunkel, die strassenlaterne gingen nicht und ich bin mit fernlicht gefahren weil man sonst nicht sehen konnte, direkt in der kurve parkte an der rechten seite ein kleintransporter. aufgrund des ausgefallen lichtes kann man ja sehen ob aus der anderen seite der kurve jemand kommt, kein licht ich also mit 25 an dem kleintransporter mit blinker vorbei, kaum bin ich mit meiner motorhaube auf spiegelhöhe, fährt ne alte oma mit ihrem mini elektro bewegungsmittel vor dem auto hervor, die kam auf der STRASSE von unten entgegengesetz der fahrtrichtung hoch und ich fuhr in die rein.
    >sie hatte mehrer knochen brüche und ich einen schock. ich bekam die alleinige schuld, und sie bekam sämtliches recht OBWOHL sie auf der strasse fuhr und entgegengesetz der fahrtrichtung gefahren ist UND gesehen haben muss das ihr ein auto entgegen kommen muss da ich fernlicht anhatte! ausserdem hatte sie eine lampe an ihrem elektro ding und die war NICHT an.. tolles deutschland. die rechtsprechung ist hier für die katz
    >
    >
    >Skizze
    > oma
    >| ||
    >| ||
    >| v| 0 = Kleinbus
    >| 0\ Haus 0
    >| 0 \____________
    >| --Ich
    > \
    > \--------------------
    >

    Sorry, aber wer in einer 30er Zone nicht mehr rechtzeitig anhalten kann, der macht generell etwas falsch und sollte seine Einstellung zum Strassenverkehr ändern!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: angeblich über rot gefahren!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. März 2005
    Text
    Vielleicht war dass so eine Ampel mit Orangenem Blinklicht bei dem Die Fussgänger Grün kriegen und die Autofahrer warten müssen falls sich ein Fussgänger nähert!! Das wäre doch Möglich??

    MfG

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