begleitendes fahren
RR
schrieb am Montag, 1. Mai 2006
Hey leute,
habe noch ein paar fragen zum begleitenden fahren.
(waere euch dankbar fuer antworten, da ich dazu nichts
im forum gefunden habe, auch nicht in der suche)
1. darf ich begleitet mit 17 nur in den bundeslaendern fahren,
in denen das begleitende fahren auch angeboten wird,
oder genauso gut in denen, wo es - noch - nicht
angeboten wird? das betrifft zum ja zum beispiel
baden wuerttemberg, oder andere.
2. darf ich begleitet mit 17 auch in anderen eu laendern auto fahren,
zum beispiel oesterreich oder italien, oder bezieht
sich das ganze nur auf deutschland (bzw. nur auf die bundes-
laender - siehe frage 1...)?
3. ich habe gelesen, dass die begleitpersonen, die man sich
in die papiere eintragen laesst, am tag der eintragung
nicht mehr als 3 punkte in flensburg habe duerfen.
was passiert aber nun, wenn eine dieser personen
nach dem eintragungstermin, aber noch vor meinem 18.
geburtstag mehr punkte in flensburg eingetragen bekommen,
also ploetzlich mehr als 3 punkte hat?
darf ich dan noch, begleitet von eben dieser person,
auto fahren, oder nicht?
ich erreiche naemlich meine fahrschule nicht,
da ich mich zurzeit im ausland aufhalte.,
waere euch also dankbar fuer atworten,
solltet ihr etwas darueber wissen.
danke sehr
liebe gruesse
rudolf
habe noch ein paar fragen zum begleitenden fahren.
(waere euch dankbar fuer antworten, da ich dazu nichts
im forum gefunden habe, auch nicht in der suche)
1. darf ich begleitet mit 17 nur in den bundeslaendern fahren,
in denen das begleitende fahren auch angeboten wird,
oder genauso gut in denen, wo es - noch - nicht
angeboten wird? das betrifft zum ja zum beispiel
baden wuerttemberg, oder andere.
2. darf ich begleitet mit 17 auch in anderen eu laendern auto fahren,
zum beispiel oesterreich oder italien, oder bezieht
sich das ganze nur auf deutschland (bzw. nur auf die bundes-
laender - siehe frage 1...)?
3. ich habe gelesen, dass die begleitpersonen, die man sich
in die papiere eintragen laesst, am tag der eintragung
nicht mehr als 3 punkte in flensburg habe duerfen.
was passiert aber nun, wenn eine dieser personen
nach dem eintragungstermin, aber noch vor meinem 18.
geburtstag mehr punkte in flensburg eingetragen bekommen,
also ploetzlich mehr als 3 punkte hat?
darf ich dan noch, begleitet von eben dieser person,
auto fahren, oder nicht?
ich erreiche naemlich meine fahrschule nicht,
da ich mich zurzeit im ausland aufhalte.,
waere euch also dankbar fuer atworten,
solltet ihr etwas darueber wissen.
danke sehr
liebe gruesse
rudolf
