begleitperson, führerschein nicht dabei

  • begleitperson, führerschein nicht dabei
     depp
      schrieb am Dienstag, 2. Januar 2007
    also, ich hab den führerschein mit 17 (also begleitetes fahren).
    meine frage: hinten auf der prüfungsbescheinigung steht:"der fahrerlaubnisinhaber darf kraftfahrzeuge der klasse B nicht führen, wenn die begleitende person den führerschein der klasse B nicht mitführt".
    was passiert jetzt wenn meine begleitperson mal den führerschein vergessen hat? (und man kontrolliert wird natürlich ;) )
  • Thema
    Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 2. Januar 2007
    Text
    zwischen nichts und verbot der weiterfahrt.
    wenn die polizei über eine abfrage feststellen kann, dass die begl.pers. einen gültigen führerschein hat, wird nix passieren.
    wenn sie das nicht kann, wird sie die weiterfahrt untersagen und ein verfahren einleiten bis die berechtigung des begleiters geklärt ist.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 2. Januar 2007
    Text

    >wenn die polizei über eine abfrage feststellen kann, dass die begl.pers. einen gültigen führerschein hat, wird nix passieren.
    ______________________________________
    Meinst du, nicht einmal ein 10er fürs Staatssäckel zu Lasten des Begleiters?

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  • Thema
    Re: Re: Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 2. Januar 2007
    Text
    >
    >>wenn die polizei über eine abfrage feststellen kann, dass die begl.pers. einen gültigen führerschein hat, wird nix passieren.
    >______________________________________
    >Meinst du, nicht einmal ein 10er fürs Staatssäckel zu Lasten des Begleiters?
    >

    Mit Sicherheit!
    Der Staat braucht Geld.
    Hans Fl. i. R.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Donnerstag, 4. Januar 2007
    Text
    Hm, wieso für den Begleiter? Wenn ich das mit dem FS mit 17 richtig verstanden habe, ist der Fahrer auch verantwortlicher Führer des Fahrzeugs, mit der Auflage, eine Person mitzuführen, die im Besitz eben jener Fahrerlaubnis ist und diese auch vorweisen kann. Folglich hat der Fahrer die Pflicht, sich zu vergewissern, daß seine Begleitperson den Kriterien entspricht, denn der Beifahrer kann doch nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn er nicht fährt und deshalb seinen Führerschein zuhause läßt. - Oder? Das interessiert mich jetzt, denn in BaWü haben wir die FS17 Problematik (noch) nicht, aber ich werde demnächst in den Norden ziehen und muß mich wohl damit beschäftigen.

    Gruß Andreas (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 4. Januar 2007
    Text
    Wenn ich mich recht entsinne, so habe ich als Begleiter unterschrieben, dass ich Kenntnis nahm von meinen Pflichten.
    Dazu gehörte (neben dem, dass auch ich nicht zu tief ins Glas schauen und nur beratend tätig werden darf) auch das Mitführen des Führerscheines.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Donnerstag, 4. Januar 2007
    Text
    >Wenn ich mich recht entsinne, so habe ich als Begleiter unterschrieben, dass ich Kenntnis nahm von meinen Pflichten.
    >Dazu gehörte (neben dem, dass auch ich nicht zu tief ins Glas schauen und nur beratend tätig werden darf) auch das Mitführen des Führerscheines.

    Gut zu wissen. - Danke!

    Andreas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      i bins
      schrieb am Mittwoch, 24. Januar 2007
    Text
    tut mir leid wenn ich das thema nochmal ausgrabe... aber weiß vielleicht inzwischen wer was sicheres? also nicht nur vermutungen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 24. Januar 2007
    Text
    Schau, was ich gefunden habe:

    Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen:

    Beachten Sie bitte unbedingt die Auflagen!

    *

    Wenn Sie ohne einen namentlich bekannten Begleiter ein Kraftfahrzeug der Klasse B führen oder der Begleiter 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss von Drogen steht, hat dies den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge.
    * Des Weiteren zieht ein Verstoß gegen die Auflagen ein Bußgeldverfahren nach sich.

    Quelle:
    http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/landesbetrieb-verkehr/fuehrerschein/fe17/start.html

    Ich würde den nicht mitgeführten Führerschein in die Abteilung "Des Weiteren" einordnen. Das dürfte deinen Begleiter dann ´nen 10er kosten und die Auflage, das Dokument an einer Wache vorzulegen.

    Ich werde versuchen noch weitere Infos zu bekommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 24. Januar 2007
    Text
    Na, da isses doch:

    Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt:
    Verwarnungsgeld von 10,00 €

    vorheriger Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen M, L und/oder S bleibt beim Widerruf erhalten

    Begleiter hat den Führerschein nicht mit dabei:

    bisher nicht sanktioniert

    gebührenpflichtiges Antragsverfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis mit Vorlage des Teilnahme-Zertifikats vom ASF

    Für den Fall, dass es nicht eindeutig rüberkommt...
    Hier kannst du es nachlesen. Ungefähr bis zur Hälfte der Seite runtersrollen und dann die Tabelle beachten. Das schaffst du schon :o))

    Quelle:
    http://www.landkreis-harburg.de/internet/page.php?site=1000323&id=1000323&typ=2&rubrik=1000007

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: begleitperson, führerschein nicht dabei
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 24. Januar 2007
    Text
    aber ich werde demnächst in den Norden ziehen und muß mich wohl damit beschäftigen.
    >
    >Gruß Andreas (FL)

    ++++

    Wie weit geht es denn in den schönen Norden?

    greetz aus HH

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