also ich weiß hier gibt es schon ein forum dafür, aber da waren die meinungen sehr unterschiedlich ...u Wo muss die Begleitperson jetzt eigentlich sitzten? DArf sie auch hinten sitzen?Steht das irgendwo geschrieben?
MFG
Thema
Re: begleitperson rücksitz?
Autor
Manu28
schrieb am Sonntag, 20. August 2006
Text
Hallo, ich habe meinen Fahrlehrer gefragt. die Begleitperson muss auf dem Beifahrersitz sitzen. sonst wär es ja kein begleiten und voll der quatsch. Gruß Manu28
das glaub ich nicht ich hab auch mit anderen Fahrlehrern gesprochen und die haben alle gesagt das die Begleitung auf den beifahrer sitzen muss. Natürlich sollen sie nicht eingreifen aber du glaubst doch nicht wirklich, dass sich ne mutter freiwillig nach hinten setzt und dann die 16 jährige jüngere schwester nach vorne lässt und dann was passiert da heißt es die begleitperson hätte eingreifen müssen oder etwa nicht? sonst erklär mal den sinn des bf 17. Gruß manu 28
Hallo also habe nochmal mit mein FL gesprochen und er sagt begleitperson auf dem Beifahrer. man solle mal in den gesetzen die ganzen kommentare lesen dann wüsste man das.
Vergiss nicht, dass die Begleitperson sich ganz schnell ganz tief ducken muss, wenn du an einem deiner Kumpels vorbeifährst, sie könnte sonst gesehen werden.
>Oh, nein, nicht schon wieder!! > >Vergiss nicht, dass die Begleitperson sich ganz schnell ganz tief ducken muss, wenn du an einem deiner Kumpels vorbeifährst, sie könnte sonst gesehen werden. > > > > das hat damit überhaupt nichts zu tun...aber es gibt vll auch ältere leute die man mit nimmt, die dann vielleicht nicht gerade auf den rücksitz krabbeln können!
Die Begleitperson darf überall im Auto sitzen, da sie dir ja nur Tips geben soll und nicht aktiv in den Straßenverkehr eingreifen soll! Kannst sie also ruhig nach hinten setzen, nur nicht in den Kofferraum stecken ;-), soll da sehr unbequem sein, hab ich mal gehört :-)!!!
>> >> >das hat damit überhaupt nichts zu tun...aber es gibt vll auch ältere leute die man mit nimmt, die dann vielleicht nicht gerade auf den rücksitz krabbeln können! >>>
naja, wenn es bei dir wirklich so ist, dass du nur nett zu den älteren Menschen sein willst dann nehm ich alles zurück und sag, ja, die dürfen auch hinten sitzen ;-)
ja mir geht es wirklich nur darum, wenn ich damit nen problem hätte das jemanden neben mir sitzt von z.b meine Eltern würde ich gar net diesen Führerschein machen. Mh, und woher wisst ihr das es geht das die begleitperson aufn rücksitz sitzt?
wolfe hat natürlich recht. es ist egal wo die begleitperson im fz ist, ist ja auch logisch wenn man z.b. an ein quad denkt, da muss sie hinten sitzen. sie sieht es auch das gesetz. was mich aber stört ist folgendes: etliche schreiben die begleitperson SOLL nicht eingreifen, das ist FALSCH. die begleitperson darf NICHT eingreifen (ausser mündlich beratend). wenn es dadurch zu einem unfall kommt, ist der 315b stgb ganz schnell im raum. der einzigste der dem fahrer ins handwerk pfuschen darf, ist und bleibt ein fahrlehrer.
Absolut RICHTIG!!! Also für alle die es immer noch nicht glauben, wolfe und Holger haben die Frage 1000% richtige beantwortet, so habe ich es vor kurzem in meiner Ausbildung auch gelernt.
hallo manu, auch fl sind lernfähig (daraus besteht ein grossteil ihres berufes), aber fl wollen immer quellen haben und nicht einfach einen verweis auf kommentare. darum wäre es nett wenn du deinen fl mal um genaue quellenangabe bitten würdest. kannst ihm ja sagen hier wären einige dumme fl die das nicht wüssten aber sich gerne weiterbilden würden. wenn dann von ihm die antwort kommt: die sollen selber suchen, kannst du dir deinen teil denken.
>hallo manu, >auch fl sind lernfähig (daraus besteht ein grossteil ihres berufes), aber fl wollen immer quellen haben und nicht einfach einen verweis auf kommentare. darum wäre es nett wenn du deinen fl mal um genaue quellenangabe bitten würdest. kannst ihm ja sagen hier wären einige dumme fl die das nicht wüssten aber sich gerne weiterbilden würden. >wenn dann von ihm die antwort kommt: die sollen selber suchen, kannst du dir deinen teil denken. > >holger
Hi also mein fahrlehrer hat gesagt er guckt noch mal genau nach wo er das gefunden hat und ich sage euch dann was er mir sagt. Aber ich soll von ihm ne einfache frage stellen, wie soll die begleit und beratende person von hinten die situation richtig erkennen einschätzen und dann beraten??? Manu28 und ihr FL
>Hi >also mein fahrlehrer hat gesagt er guckt noch mal genau nach wo er das gefunden hat und ich sage euch dann was er mir sagt. Aber ich soll von ihm ne einfache frage stellen, wie soll die begleit und beratende person von hinten die situation richtig erkennen einschätzen und dann beraten??? >Manu28 und ihr FL
da entringt sich mir ein tiefes grinsen. zu der frage deines fl. erstens geht es nicht um sinn oder unsinn eines § sondern eben um den § als solches. zweitens: gegenfrage - wie soll ein aap von hinten die verkehrssituationen erkennen können und sogar über bestehen und nicht bestehen richten können? drittens: wo soll der begleiter bei einem quad sich den befinden? nebenher laufen?
wirst von deinem fl keine genaue quellenangebe bekommen weil es die nicht gibt.
Hi also mein FL sagt folgendes:Was hat quad mit begleiteten fahren zu tun? Somit ein beweis für blödsinnige aussage! Zweitens es ist doch wohl ein unterschied ob eine geschulte Person wie asp oder aap hinten sitzt oder jemand unerfahrendes für den das neu ist. Wer Äpfel mit Birnen vergleicht sollte es lassen. Einfacher Grundsatz bei keiner Ahnung: Einfach mal klappe halten, auch über Ansicht von Gesetzen.
Wenn selbst Dozenten an Ausbildungsstätten dies erzählen, sollte er sich evtl nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen.
Ich warte immer noch geduldig auf seinen schriftlichen Beleg. Und so lange er mir den nocht liefert: Beifahrer darf auch hinten sitzen!
Angebot mit Lehr-DVD steht immer noch.
Er soll bitte nicht nur das Maul aufreisen, sondern die passenden Belege bringen.
Im Gesetzestext steht weit und breit nichts von Beifahrersitz.
Oder muß ich dann unterscheiden, ob zufälligerweise ein aaSoP als Beifahrer eingetragen ist, weil der dürfte dann auf Grund seines Erfahrung trotzdem nach hinten, alle anderen nicht?
Also, wenn er außer "oralem Gepupse" nichts vorweisen kann, soll er seinen Spruch selber beherzigen!
Also wenn ich meinen Führerschein mit 17 machen würde... Ich würde mir als Begleitperson meine Oma, die 70 ist und ihren Führerschein hat, aber seit 20 Jahren nimmer gefahren ist, auf den Rücksitz setzen. Auf den Beifahrersitz würde ich dann eher meinen Bruder, einen 28-jährigen Fahrlehrer, der mit mir den Führerschein gemacht hat setzen. Meine Oma würde sich erfreuen, dass ich sie ein bisschen durch die Gegend fahre. Meinen Bruder darf ich ja leider nicht als Begleitperson eintragen lassen.
so langsam würde ich den fl mal in den wind schiessen. frag ihn mal nach der füherscheinklasse für ein quad. wahrscheinlich hat er aber noch nie eins gesehen. mit niveaulosen kommentaren ist er ja gut drauf, nur wie sieht es mit den quellen aus? hat er da was gesagt? aber bitte nicht so ein wischiwaschi. für dich persönlich: sieh mal in FeV§6 und FeV48a rein. da steht die gesetzl. grundlage für den b17 und nicht von beifahrersitz.
Werde dir mitteilen was mein FL gesagt hat. aber wo genau finde ich das denn im FeV ich hab das gelesen aber nichts gefunden wo was steht wo die begleitperson sitzen muss oder sollte. vielleicht hab ich es auch überlesen aber ich würde mich über Antwort freuen. Manu
hallo manu, genau weil du nichts gefunden hast, ist es so. es werden nur die vorraussetzungen für die begleitperson beschrieben, mehr nicht. d.h. ein 100 jähriger der seit 80 jahren nicht mehr gefahren ist, aber den führereschein hat, ist auch dazu berechtigt . aber frag deinen fl mal nach der fe klasse für quad`s mit richtigem nummernschild. ausserdem warte ich noch auf die quellen für seine these. warum haben einige nur ein prob damit fehler/unwissenheit einzugestehen oder sind nicht bereit neues zu lernen? holger
Hi wie gesagt er guckt mal nach wo es steht ( aber er muss auch mal arbeiten...) melde mich sobald ich was weiß. Ich werde mich auch selber mal auf die suche machen.aber mal frage von meinem fl: was istr wenn ein Fahrerlaubnisinhaber, der BF 17, auffällig wird und zu einem ASF Kurs muss oder wenn er ein FSF kurs machen will. Ihr seid keine eingetragenen Begleitpersonen also laut Gesetzestext dürft ihr nicht mit dieser Person fahren. Gruß Man28
er ist sich aber schon sicher, FL zu sein :-) Scherz beiseite.
Mein Kenntnisstand: Die einzige Auflage für BF17 ist der eingetragene Beifahrer.
Deshalb kann gegen ihn, bei Verstößen mit entsprechenden Folgen, ein Aufbauseminar angeordnet werden.
Auflage aber für das Aufbauseminar ist aber die Begleitung der Fahrprobe durch einen Fahrlehrer (der wiederum die ASF-Erlaubnis benötigt). Aus diesem Grunde darf der Fahrlehrer, obwohl er ein eintragsloser Beifahrer (grins) ist, diese Fahrprobe begleiten (Voraussetzung dafür aber ist ein Vertrag über ein ASF-Seminar).
Was nicht erlaubt ist: ein BF17-Inhaber darf, auch wenn der Beifahrer Fahrlehrer ist, außerhalb eines Vertragsverhältnisses, nicht von diesem begleitet werden, wenn dieser Fahrlehrer nicht auch als Begleitperson eingetragen ist (ein Witz ist zB. dass ein FL zum Beispiel seine Freundin ausbilden und ihr zum Führerschein verhelfen darf, wegen Mindestalter aber anschließend nicht als Beifahrer erlaubt wäre. Den Fall hats schon gegeben.)
Beim FSF analoge Anwendung. Die Sicherheitsübungen finden ja auf abgesperrtem Gelände (zumeist ein Fahrsicherheitszentrum oder so) statt, bei dem der BF17-Fahrer dann sogar ohne Begleitperson fahren darf (aber nicht auf dem Weg zum oder vom FSF-Seminar).
So, nun bin ich mal auf den "Zerriß" deines Fahrlehrers gespannt :-)
PS: mal sehen, wie lange er am Suchen ist und trotzdem nix findet in Bezug auf Beifahrersitz :-)
>... und selbst wenn es nicht so wäre wie wolfe schreibt, wo ist das prob den begleiter für die halbe stunde beobachtungsfahrt nicht mitzunehmen? > >holger
Weil das Auto schon mit vier Mann ziemlich voll ist !
>>... und selbst wenn es nicht so wäre wie wolfe schreibt, wo ist das prob den begleiter für die halbe stunde beobachtungsfahrt nicht mitzunehmen? >> >>holger > >Weil das Auto schon mit vier Mann ziemlich voll ist !
kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
ahhhhhhhhhhh so.
ich gehe davon aus das du schon ziemlich müde warst als du diese antwort geschrieben hast. welches auto ist für 4 pers. zugelassen ausser einigen exoten? ansonsten ist es auch erlaubt mit weniger als 3 probanten zu fahren.
>also ich weiß hier gibt es schon ein forum dafür, aber da waren die meinungen sehr unterschiedlich ...u >Wo muss die Begleitperson jetzt eigentlich sitzten? >DArf sie auch hinten sitzen?Steht das irgendwo geschrieben? > >MFG
>>also ich weiß hier gibt es schon ein forum dafür, aber da waren die meinungen sehr unterschiedlich ...u >>Wo muss die Begleitperson jetzt eigentlich sitzten? >>DArf sie auch hinten sitzen?Steht das irgendwo geschrieben? >> >>MFG
die meinung der hier anwesenden fl ist ganz eindeutig. es ist egal wo die begleitperson sitzt, eben weil es nirgendwo festgeschrieben ist, wo sie zu sitzen hat.
kommt noch keine sorge aber er muss auch arbeiten fl ist ein vollzeit job das muss ich euch doch nicht sagen oder? fahrschule und somit terminkalender ist voll bis oben hin Gruß Manu