bei rot geblitzt - unschuldig/einspruch!?

  • bei rot geblitzt - unschuldig/einspruch!?
     RR
      schrieb am Samstag, 27. Mai 2006
    hallo,

    habe eine frage an euch:

    ich bin mit meiner mutter vor ungefaehr 5 wochen
    in muenchen unterwegs gewesen -
    sie ist gefahren, ich bin noch in der ausbildung
    fuer das begleitete fahren.

    wir kamen dann an eine kreuzung.
    unser vordermann ist ueber die kreuzung gefahren,
    es war gruen, doch ploetztlich hat es sich auf
    der kreuzung gestaut.
    ich bzw. wir haben das umschalten auf gelb gar nicht
    mehr gesehen, da waren wir schon auf der kreuzung.

    es hat dann wohl auf rot geschaltet, weil wir
    und auch der wagen hinter uns dann geblitzt wurden.

    wir konnten aber auch nicht ahnen,
    dass die ampel bald umschalten wuerde, weil die ampel
    nach einer leichten kurve angebracht ist, und man sie
    daher nicht so lange beobachten konnte.

    wahrscheinlich bekommt sie ja jetzt einen bußgeldbescheid zu
    geschickt und bekommt glaube ich 3 punkte (wir standen schon
    ein paar sekunden auf der kreuzung...) ?!

    dass das meiner meinung nach nicht gerechtfertigt ist,
    kann glaube ich jeder nachvollziehen, es war ja wirklich
    nicht unsere schuld, und auch nicht vorhersehbar.

    meine frage ist jetzt:
    kann man, oder bringt es was, wenn man sich da an die
    polizei wendet, und einspruch erhebt?
    hat damit jemand vielleicht sogar schon erfahrung gemacht?

    es waere naemlich schon sau bloed, wenn sie jetzt ueber 3
    punkte im verkehrszentralregister haette, wo ich (hoffentlich :)
    bald meinen lappen haben werde,
    dann muesste sie so ein zeitaufwendiges aufbauseminar machen...

    waere euch daher sehr dankbar fuer antworten und hinweise.

    liebe gruesse an alle

    rudolf
  • Thema
    Re: bei rot geblitzt - unschuldig/einspruch!?
    Autor
      Kuli
      schrieb am Samstag, 27. Mai 2006
    Text
    Naja, wenns sich auf der Kreuzung staut, darf man nicht drauf fahren, das ist schon richtig...

    Ob ihr nun um die Punkte drum rum kommt, weiß ich aber nicht ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: bei rot geblitzt - unschuldig/einspruch!?
    Autor
      Bettina
      schrieb am Samstag, 27. Mai 2006
    Text
    Hallo!
    Uns ist vor einem Jahr in München das gleiche passiert!
    (Wahrscheinlich an der selben Kreuzung?)
    Wir haben bis zum heutigen Tag nichts bekommen! Ich denke dass die bei der Auswertung der Bilder sehen können, ob man schon auf der Kreuzung gestanden hat, oder ob man noch bei Rot drüber gefahren ist.
    Wir sind damals auch ziemlich erschrocken. Bleibt mal ganz ruhig und wartet ab. Falls doch etwas kommen sollte, könnt ihr ja nochmal einem Anwalt die Sache erzählen.
    Aber bleibt einfach mal locker!
    Bei uns kam auch nichts!
    LIeben Gruß,
    Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: bei rot geblitzt - unschuldig/einspruch!?
    Autor
      RR
      schrieb am Samstag, 27. Mai 2006
    Text
    liebe bettina + kuli,

    danke dir sehr fuer eure antworten!

    @kuli: es hatte sich ja eben noch nich gestaut, als wir
    auf die kreuzung gefahren sind, war auch nicht ab zu sehen.

    @ bettina: danke dir sehr, wartens mal ab...
    ist ja jetzt nach gut 5 wochen immer noch nichts da.
    die kreuzung war, wenn man in dir stadt rein faehrt,
    wir kommen von a8 salzburg-muenchen,
    dann in der stadt nach dem gasteig, falls das dir
    was sagen sollte.

    naja, mal schauen.
    danke euch!

    rudolf

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