Re: beim abbiegen Gefährdung

  • Re: beim abbiegen Gefährdung
     guest1416
      schrieb am Donnerstag, 12. Juli 2007
    >hallo,
    >Ich wollte letztens normal auf ein privatgrundstück einfahren. da lief ein fußgänger.Ich dachte er bleibt stehen,tat er aber nicht,da bin ich an ihm vorbei gefahren.War Knapp aber es gabkeine kolision.Dann bin ich weiter gefahren ca. 300m. und habe geparkt.anschließend bin ich in mein betrieb gegangen.Ich habe gehört das später die Polizei an meinem Auto war.Und der Typ schrie.Ich rufe die polizei... (alter Mann /penner mäßig.).Ich habe gelesen das es dafür 5 Punkte und 50€ geben soll ,wegen gefährdung.Könnte es noch mehr sein bzw. Fahrverbot oder ähnlich.ist es noch eine Ordnungwiedrigkeit oder...?Danke für Antwort


    Dabei bist du sicherlich über einen Bürgersteig gefahren.
    In dem Fall musst du dem Fußgänger vorfahrt gewähren.

    Denn es gilt nicht das Gesetz des stärkeren.

    und ob der Mann Pennermäßig ist oder nicht hat hinsichtlich der Vorfahrtsregeln bestimmt keinen Einfluss.

    Wenn du irgendwo abbiegst musst du ja auch Radfahrer und Fußgänger durch- oder besser gesagt vorbei lassen.

    Laut Bußgeldkatalog passt folgendes:

    41 Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 40 €
    2 Pkt. A(bei Führerschein auf Probe)



    Hierzu vllt auch StVO §9 Nr. 3

    Nach StVO §49 1 (9) ist es ne Ordnungswidrigkeit.

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