Re: Re: Re: darf die polizei den alles?

  • Re: Re: Re: darf die polizei den alles?
     Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    >>> ich hab mal das hier gefunden
    >>>http://www.goecam.de/m6/radarfalle/bovenden1.jpg
    >>>http://www.goecam.de/m6/radarfalle/niedernjesa1.jpg
    >>>http://www.goecam.de/m6/radarfalle/niedernjesa2.jpg
    >>>http://www.goecam.de/m6/radarfalle/niedernjesa3.jpg
    >>>http://www.goecam.de/m6/radarfalle/niedernjesa4.jpg.
    >>>
    >>>is ja wohl krass dürfen die bulln alles? die müssten
    >>>n strafzettel bekommen wie jeder andere auch das die
    >>>da parken!!!!!! und soweit ich weiss darf erst 200 meter
    >>>NACH einem schild geblitz werden, das sind nichma 50!
    >>>
    >>
    >>
    >>Woher willst du denn wissen, ob das überhaupt Polizisten sind? Radarkontrollen werden oft auch von Privatunternehmen im Aufrtrag von Gemeinden durchgeführt. Außerdem ist genügend Platz, um auf dem Bürgersteig bequem selbst mit breitem Kinderwagen vorbeizukommen. Woher hast du denn das mit den 200 Metern? Das sollte zwar bei Ortseinfahrten so gehandhabt werden, aber innerorts eher nicht. Schließlich gilt die Geswchwindigkeitsbegrenzung ab dem Schild, und nicht erst 200 Meter danach.
    >>
    >
    >1. die polizei darf nicht.
    >2. privatunternehmen blitzen nicht
    >3. geschwindigkeit ab schild. alles andere nur kolanz.
    >


    Von wegen Privatunternehmen blitzen nicht. Wer hat dir denn das erzählt. Ein Bekannter von mir macht das hauptberuflich! Im Auftrag von Komunen. Und er ist kein Polizist sondern bei einer Privatfirma angestellt.

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: darf die polizei den alles?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    >>>>Schließlich gilt die Geswchwindigkeitsbegrenzung ab dem Schild, und nicht erst 200 Meter danach. - alles kulanz

    1. ist richtig, aber
    Nein. Es gibt Vorschriften für die Aufstellung von solchen Teilen ...kannst du vor Gericht durchsetzen, dass die nicht direkt nach den Schildern zu stehen haben

    Auf den Beitrag antworten


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