die Sache mit den Sonderfahrten

  • die Sache mit den Sonderfahrten
     Gast
      schrieb am Freitag, 5. November 2004
    AUF DIE GEFAHR HIN GEHÄNGT ZU WERDEN STELLE ICH FOLGENDE FRAGE:

    WIE VIELE SONDERFAHRTEN MUSS MAN MACHEN (VARIIERT DAS?)

    UND VOR ALLEM: WANN FÄNGT MAN (UNGEFÄHR) MIT SONDERFAHRTEN AN?

    mfG - daRookie

    BITTE ANTWORTEN

    DAAANKE
  • Thema
    Re: die Sache mit den Sonderfahrten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 5. November 2004
    Text
    >AUF DIE GEFAHR HIN GEHÄNGT ZU WERDEN STELLE ICH FOLGENDE FRAGE:
    >
    >WIE VIELE SONDERFAHRTEN MUSS MAN MACHEN (VARIIERT DAS?)
    >
    >UND VOR ALLEM: WANN FÄNGT MAN (UNGEFÄHR) MIT SONDERFAHRTEN AN?
    >
    >mfG - daRookie
    >
    >BITTE ANTWORTEN
    >
    >DAAANKE


    Schrei doch nicht so!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: die Sache mit den Sonderfahrten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 5. November 2004
    Text

    >
    >
    >Schrei doch nicht so!

    tut mir leid (Feststelltaste klemmt wohl :-)
    Kannst du mir bitte trotzdem meine Fragen da oben beantworten?

    Danke
    daRookie

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: die Sache mit den Sonderfahrten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 5. November 2004
    Text
    >>AUF DIE GEFAHR HIN GEHÄNGT ZU WERDEN STELLE ICH FOLGENDE FRAGE:
    >>
    >>WIE VIELE SONDERFAHRTEN MUSS MAN MACHEN (VARIIERT DAS?)
    >>
    >>UND VOR ALLEM: WANN FÄNGT MAN (UNGEFÄHR) MIT SONDERFAHRTEN AN?
    >>
    >>mfG - daRookie
    >>
    >>BITTE ANTWORTEN
    >>
    >>DAAANKE
    >
    >
    >Schrei doch nicht so!


    Geh mal zu:

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fahrschausbo_1999/index.html

    Es steht alles in "Anlage 4".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: die Sache mit den Sonderfahrten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 5. November 2004
    Text

    >
    >
    >Geh mal zu:
    >
    >http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fahrschausbo_1999/index.html
    >
    >Es steht alles in "Anlage 4".

    Danke für deine Hilfe!
    Kann sein dass ich bissl schwer von Begriff bin, aber das versteh ich nicht wie die das da auf der Seite schildern.
    Wär lieb wenn du die zwei Fragen einfach so beantworten könntest!
    >
    Danke nochamal:
    daRookie

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: die Sache mit den Sonderfahrten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 5. November 2004
    Text
    >
    >>
    >>
    >>Geh mal zu:
    >>
    >>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fahrschausbo_1999/index.html
    >>
    >>Es steht alles in "Anlage 4".
    >
    >Danke für deine Hilfe!
    >Kann sein dass ich bissl schwer von Begriff bin, aber das versteh ich nicht wie die das da auf der Seite schildern.
    >Wär lieb wenn du die zwei Fragen einfach so beantworten könntest!
    >>
    >Danke nochamal:
    >daRookie
    >

    für die klasse b (auto) sind das 5 stunden überland, 4 stunden autobahn und 3 stunden nachtfahrt. wann du mit den sonderfahrten anfängst, entscheidet der fahrlehrer. meistens macht man die sonderfahrten am ende der ausbildung, wenn man das auto einigermaßen beherrscht. hab nach 15 stadtfahrten mit den sonderfahrten angefangen. cynthia

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: die Sache mit den Sonderfahrten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 5. November 2004
    Text
    Danke Cynthia jetzt hab ichs auch verstanden.

    Trotzdem weiterposten!!!

    Wann habt Ihr mit Sonderfahrten angefangen???

    Danke
    daRookie

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: die Sache mit den Sonderfahrten
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 6. November 2004
    Text
    Ich hatte 5 Doppelstunden Übungsfahrten, dann die Sonderfahrten, dann 5 Doppelstunden prüfungsvorbereitende Fahrten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: die Sache mit den Sonderfahrten
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 6. November 2004
    Text
    >Ich hatte 5 Doppelstunden Übungsfahrten, dann die Sonderfahrten, dann 5 Doppelstunden prüfungsvorbereitende Fahrten
    >
    also insgesamt 32 fahrstunden???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: die Sache mit den Sonderfahrten
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 6. November 2004
    Text
    >>Ich hatte 5 Doppelstunden Übungsfahrten, dann die Sonderfahrten, dann 5 Doppelstunden prüfungsvorbereitende Fahrten
    >>
    >also insgesamt 32 fahrstunden???
    >





    BIST DU ES PHOUCI???

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