die schrecklichen Busse...!

  • die schrecklichen Busse...!
     Alexies
      schrieb am Sonntag, 11. März 2007
    Ich hab mal ne ganz blöde Frage, ich bin kurz vor der Prüfung und hab Angst alles zu vergessen. *hibbel*
    Also mein größtes Problem sind die Busse...
    Klar, Warnblinklicht an....Schrittgeschwindigkeit...
    Aber was wenn er ohne bzw. nur mit dem Blinker da steht?
    >.> Soll ich dann einfach langsamer fahren...nur wie langsam?
  • Thema
    Re: die schrecklichen Busse...!
    Autor
      Marti
      schrieb am Sonntag, 11. März 2007
    Text
    Ja wenn dasWarnblinklicht an ist fährst du mit Schrittgeschwindigkeit. Auch wenn der Buss auf der anderen Strassenseite parkt. Erst wenn die Fahrstreifen baulich getrennt sind darfst du normal vorbei fahren. Wenn er den Blinker gerade rechts setzt um in die Bushaltestelle einzufahren würde ich persönlich die Geschwindigkeit deutlich vermindern.
    Jedoch denke ich nicht dass dann schon Schrittgeschwindigkeit angebracht ist. Diese soll man ja nur bei warnblinklicht fahren. Ich denke mit 25km/h und bremsbereitschaft fährst du in so einer Situation sehr gut. Denn genau in diesem Moment kommen wohl dann die Leute die den Bus noch erreichen wollen. Wenn der Bus nach links blinkt musst du ihm die Vorfahrt gewähren, die meisten sind in solchen Situationen auch gnadenlos. Aber lasse mich da gerne eines besseren belehren. ;)

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  • Thema
    Re: Re: die schrecklichen Busse...!
    Autor
      kathy89
      schrieb am Sonntag, 11. März 2007
    Text
    hi,
    meines wissen nach heißt es, dass man an bussen, die nur blinker anhaben mit "mäßiger geschwindigkeit" vorbeifahren darf, wenn "eine gefährung von fahrgästen ausgeschlossen ist".
    also eine genaue km/h dingens gibt es nicht. Ich würde meine Geschwindigkeit aber schon deutlich vermindern!
    Viel Glück

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  • Thema
    Re: Re: Re: die schrecklichen Busse...!
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 12. März 2007
    Text
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

    (3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

    (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

    (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.


    Schrittgeschwindigkeit sind 4 - 7 km/h.
    Beachte auch die Nr. 3 des § 20

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