dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung ...

  • dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2004
    Hallo Leute ich habe vor ein paar tagen meinen pkw führerschein bestanden jetzt muss ich nur noch lkw machen meine frage jetzt nachdem wir mit dem auto an der fahrschule angekommen sind hat der prüfer der fahrlerin die prüfbescheinigung gegeben. ich habe sie nicht bekommen weil der führerschein noch nicht ganz bezahlt ist jetzt meine frage dürfen die das oder nicht.
    darf man die prüfbescheinigung einbehalten weil er noch nicht bezahlt ist
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    Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
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      Gast
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2004
    Text
    >Hallo Leute ich habe vor ein paar tagen meinen pkw führerschein bestanden jetzt muss ich nur noch lkw machen meine frage jetzt nachdem wir mit dem auto an der fahrschule angekommen sind hat der prüfer der fahrlerin die prüfbescheinigung gegeben. ich habe sie nicht bekommen weil der führerschein noch nicht ganz bezahlt ist jetzt meine frage dürfen die das oder nicht.
    >darf man die prüfbescheinigung einbehalten weil er noch nicht bezahlt ist


    ich glaube das ist ok so. erst zahlen und dann gibts die bescheinigung. ist zwar total bekloppt, aber war bei ner freundin von mir auch so.
    >

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    Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2004
    Text
    >>Hallo Leute ich habe vor ein paar tagen meinen pkw führerschein bestanden jetzt muss ich nur noch lkw machen meine frage jetzt nachdem wir mit dem auto an der fahrschule angekommen sind hat der prüfer der fahrlerin die prüfbescheinigung gegeben. ich habe sie nicht bekommen weil der führerschein noch nicht ganz bezahlt ist jetzt meine frage dürfen die das oder nicht.
    >>darf man die prüfbescheinigung einbehalten weil er noch nicht bezahlt ist
    >
    >
    >ich glaube das ist ok so. erst zahlen und dann gibts die bescheinigung. ist zwar total bekloppt, aber war bei ner freundin von mir auch so.
    >>
    >

    Die Fahrschule behält oft den Führerschein bzw. die Bescheinigung. Aber das ist verboten. Du kannst zur Fahrschule gehen und die Herausgabe verlangen. Allerdings finde ich es nicht in Ordnung, daß man die Prüfung macht und noch nicht alles bezahlt hat. Ich lasse meine Schüler nur zur Prüfung, wenn alles bezahlt ist.

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    Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
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      Gast
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2004
    Text
    >Hallo Leute ich habe vor ein paar tagen meinen pkw führerschein bestanden jetzt muss ich nur noch lkw machen meine frage jetzt nachdem wir mit dem auto an der fahrschule angekommen sind hat der prüfer der fahrlerin die prüfbescheinigung gegeben. ich habe sie nicht bekommen weil der führerschein noch nicht ganz bezahlt ist jetzt meine frage dürfen die das oder nicht.
    >darf man die prüfbescheinigung einbehalten weil er noch nicht bezahlt ist

    Was willst du denn mit der Prüfbescheinigung? Fahren darfst du damit sowieso nicht. Wenn du noch Lkw (Klasse C oder CE) machen willst, dann ist diese Bescheinigung nur die Grundlage dafür, dass du jetzt mit C weitermachen darfst. Im Übrigen finde ich es schon sehr kühn und unverfroren, dass du nach dieser Bescheinigung herumjammerst, obwohl du finanziell noch im Bunker bist.
    Gruß
    Gustav

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    Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2004
    Text
    >
    >Was willst du denn mit der Prüfbescheinigung? Fahren darfst du damit sowieso nicht. Wenn du noch Lkw (Klasse C oder CE) machen willst, dann ist diese Bescheinigung nur die Grundlage dafür, dass du jetzt mit C weitermachen darfst. Im Übrigen finde ich es schon sehr kühn und unverfroren, dass du nach dieser Bescheinigung herumjammerst, obwohl du finanziell noch im Bunker bist.
    >Gruß
    >Gustav
    >

    Noch lange kein Grund, dass die Fahrschule illegale Maßnahmen ergreifen darf. Selbstjustiz ist in unserem Land zum Glück noch nicht erlaubt.

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    Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2004
    Text
    >>
    >>Was willst du denn mit der Prüfbescheinigung? Fahren darfst du damit sowieso nicht. Wenn du noch Lkw (Klasse C oder CE) machen willst, dann ist diese Bescheinigung nur die Grundlage dafür, dass du jetzt mit C weitermachen darfst. Im Übrigen finde ich es schon sehr kühn und unverfroren, dass du nach dieser Bescheinigung herumjammerst, obwohl du finanziell noch im Bunker bist.
    >>Gruß
    >>Gustav
    >>
    >
    >Noch lange kein Grund, dass die Fahrschule illegale Maßnahmen ergreifen darf. Selbstjustiz ist in unserem Land zum Glück noch nicht erlaubt.
    >

    Und Dienstleistungen, die man in Anspruch genommen hat, nicht zu bezahlen ist in unserem Land genausowenig erlaubt!

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    Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2004
    Text
    >Und Dienstleistungen, die man in Anspruch genommen hat, nicht zu bezahlen ist in unserem Land genausowenig erlaubt!
    >

    Wieso, niemand sagt dass nicht gezahlt wird! Nur ist es nun mal rechtswidrig, eine Zahlung (die wohl sowieso erfolgen würde) so zu erpressen!
    Übrigens: deine Antwort zeugt ja wieder davon, dass teilweise hier Selbstjustiz toleriert wird!

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    Re: Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2004
    Text
    >>Und Dienstleistungen, die man in Anspruch genommen hat, nicht zu bezahlen ist in unserem Land genausowenig erlaubt!
    >>
    >
    >Wieso, niemand sagt dass nicht gezahlt wird! Nur ist es nun mal rechtswidrig, eine Zahlung (die wohl sowieso erfolgen würde) so zu erpressen!
    >Übrigens: deine Antwort zeugt ja wieder davon, dass teilweise hier Selbstjustiz toleriert wird!
    >
    Erfolgen würde ??? Schau mal in deinen Vertrag,da steht drin,dass die Fahrstunden VOR der Fahrstunde zu bezahlen sind ! Ich habe im Jahr ca 5 Vollstreckungsbescheide am laufen.Nur bei der hälfte der Bescheide bekomme ich mein Geld.Bei der anderen Hälfte ist es ganz weg,weil die Leute einen Offenbahrungseid leisten und somit ist alles weg ! Ich bin einfach zu gutmütig und vertraue meinen Fahrschülern,wenn sie sagen : Ich bring das Geld ganz bestimmt noch vorbei.Vielleicht bist du auch so einer.Wenn du jetzt die Fahrschule wechselst mit deiner Bescheinigung,brauchst du der anderen Fahrschule nix mehr zu bezahlen.War das dein Trick ? Der ist aber schon alt.Ein FL aus BW

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2004
    Text
    Hi Kollege BW,

    und warum läßt du dann offene BEträge auflaufen?

    Kassier vorab Abschläge, laß max. 100€ offene Beträge auflaufen und Ende.

    Dann hast du diese Probleme nie wieder.

    Und wenn dann mal ein FS abspringt, was solls.
    Wenn er eh nicht zahlt, mußt du den auch nicht vermissen.

    Ist einfach mal ne Gewöhnungssache, bis man das so macht, aber danach hast du ruhe.

    Grüßle
    Wolfgang

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2004
    Text
    >>>Und Dienstleistungen, die man in Anspruch genommen hat, nicht zu bezahlen ist in unserem Land genausowenig erlaubt!
    >>>
    >>
    >>Wieso, niemand sagt dass nicht gezahlt wird! Nur ist es nun mal rechtswidrig, eine Zahlung (die wohl sowieso erfolgen würde) so zu erpressen!
    >>Übrigens: deine Antwort zeugt ja wieder davon, dass teilweise hier Selbstjustiz toleriert wird!
    >>
    >Erfolgen würde ??? Schau mal in deinen Vertrag,da steht drin,dass die Fahrstunden VOR der Fahrstunde zu bezahlen sind ! Ich habe im Jahr ca 5 Vollstreckungsbescheide am laufen.Nur bei der hälfte der Bescheide bekomme ich mein Geld.Bei der anderen Hälfte ist es ganz weg,weil die Leute einen Offenbahrungseid leisten und somit ist alles weg ! Ich bin einfach zu gutmütig und vertraue meinen Fahrschülern,wenn sie sagen : Ich bring das Geld ganz bestimmt noch vorbei.Vielleicht bist du auch so einer.Wenn du jetzt die Fahrschule wechselst mit deiner Bescheinigung,brauchst du der anderen Fahrschule nix mehr zu bezahlen.War das dein Trick ? Der ist aber schon alt.Ein FL aus BW
    >

    Hallo??!?! Ich hab nur meinen Kommentar abgegeben, ich bin NICHT der, der dieser FS was schuldet. Meinen BCE habe ich schon lang. Und immer pünktlich gezahlt! Solche Anschuldigungen verbitte ich mir!

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  • Thema
    Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 8. Juli 2004
    Text
    >>
    >>Was willst du denn mit der Prüfbescheinigung? Fahren darfst du damit sowieso nicht. Wenn du noch Lkw (Klasse C oder CE) machen willst, dann ist diese Bescheinigung nur die Grundlage dafür, dass du jetzt mit C weitermachen darfst. Im Übrigen finde ich es schon sehr kühn und unverfroren, dass du nach dieser Bescheinigung herumjammerst, obwohl du finanziell noch im Bunker bist.
    >>Gruß
    >>Gustav
    >>
    >
    >Noch lange kein Grund, dass die Fahrschule illegale Maßnahmen ergreifen darf. Selbstjustiz ist in unserem Land zum Glück noch nicht erlaubt.

    Hallo junger Freund,
    wer redet denn hier von Selbstjustiz? Offensichtlich weißt du gar nicht, was das ist, ganz abgesehen davon, dass sie in bestimmten Fällen vielleicht eine gute Lösung wäre. Wie willst du eigentlich C,CE bezahlen, wenn du nicht einmal für B genügend vor der Brust hast. Für mich liegt der Verdacht nahe, dass du mit deiner Fahrschule nichts Gutes im Schilde führst. Mein Vorschlag: Bezahle deinen B und spare auf C,CE, damit du bei der Bezahlung dieser Führerscheine nicht wieder dieselben Probleme hast. Im Übrigen möchte ich dir empfehlen, dein Gerechtigkeitsgefühl etwas mehr zu sensibilisieren, außerdem solltest du vielleicht einmal die Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, die in jedem Unterrichtsraum aushängen - vielleicht findest du sie sogar auf deinem Ausbildungsvertrag - etwas genauer studieren.
    Schöne Grüße
    Gustav

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 8. Juli 2004
    Text
    >>>
    >>>Was willst du denn mit der Prüfbescheinigung? Fahren darfst du damit sowieso nicht. Wenn du noch Lkw (Klasse C oder CE) machen willst, dann ist diese Bescheinigung nur die Grundlage dafür, dass du jetzt mit C weitermachen darfst. Im Übrigen finde ich es schon sehr kühn und unverfroren, dass du nach dieser Bescheinigung herumjammerst, obwohl du finanziell noch im Bunker bist.
    >>>Gruß
    >>>Gustav
    >>>
    >>
    >>Noch lange kein Grund, dass die Fahrschule illegale Maßnahmen ergreifen darf. Selbstjustiz ist in unserem Land zum Glück noch nicht erlaubt.
    >
    >Hallo junger Freund,
    >wer redet denn hier von Selbstjustiz? Offensichtlich weißt du gar nicht, was das ist, ganz abgesehen davon, dass sie in bestimmten Fällen vielleicht eine gute Lösung wäre. Wie willst du eigentlich C,CE bezahlen, wenn du nicht einmal für B genügend vor der Brust hast. Für mich liegt der Verdacht nahe, dass du mit deiner Fahrschule nichts Gutes im Schilde führst. Mein Vorschlag: Bezahle deinen B und spare auf C,CE, damit du bei der Bezahlung dieser Führerscheine nicht wieder dieselben Probleme hast. Im Übrigen möchte ich dir empfehlen, dein Gerechtigkeitsgefühl etwas mehr zu sensibilisieren, außerdem solltest du vielleicht einmal die Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, die in jedem Unterrichtsraum aushängen - vielleicht findest du sie sogar auf deinem Ausbildungsvertrag - etwas genauer studieren.
    >Schöne Grüße
    >Gustav

    Hi Gustav,
    du bist der Größte. Du schreibst ganz in meinem Sinne.

    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2004
    Text
    >>>
    >>>Was willst du denn mit der Prüfbescheinigung? Fahren darfst du damit sowieso nicht. Wenn du noch Lkw (Klasse C oder CE) machen willst, dann ist diese Bescheinigung nur die Grundlage dafür, dass du jetzt mit C weitermachen darfst. Im Übrigen finde ich es schon sehr kühn und unverfroren, dass du nach dieser Bescheinigung herumjammerst, obwohl du finanziell noch im Bunker bist.
    >>>Gruß
    >>>Gustav
    >>>
    >>
    >>Noch lange kein Grund, dass die Fahrschule illegale Maßnahmen ergreifen darf. Selbstjustiz ist in unserem Land zum Glück noch nicht erlaubt.
    >
    >Hallo junger Freund,
    >wer redet denn hier von Selbstjustiz? Offensichtlich weißt du gar nicht, was das ist, ganz abgesehen davon, dass sie in bestimmten Fällen vielleicht eine gute Lösung wäre. Wie willst du eigentlich C,CE bezahlen, wenn du nicht einmal für B genügend vor der Brust hast. Für mich liegt der Verdacht nahe, dass du mit deiner Fahrschule nichts Gutes im Schilde führst. Mein Vorschlag: Bezahle deinen B und spare auf C,CE, damit du bei der Bezahlung dieser Führerscheine nicht wieder dieselben Probleme hast. Im Übrigen möchte ich dir empfehlen, dein Gerechtigkeitsgefühl etwas mehr zu sensibilisieren, außerdem solltest du vielleicht einmal die Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, die in jedem Unterrichtsraum aushängen - vielleicht findest du sie sogar auf deinem Ausbildungsvertrag - etwas genauer studieren.
    >Schöne Grüße
    >Gustav
    >
    >

    Und erneut: ich bin nicht der, der der FS was schuldet, sondern ich habe nur meinen verdammten Kommentar abgegeben. Meinen BCE habe ich und der wurde pünktlich bezahlt, zefix!

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  • Thema
    Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2004
    Text
    >Hallo Leute ich habe vor ein paar tagen meinen pkw führerschein bestanden jetzt muss ich nur noch lkw machen meine frage jetzt nachdem wir mit dem auto an der fahrschule angekommen sind hat der prüfer der fahrlerin die prüfbescheinigung gegeben. ich habe sie nicht bekommen weil der führerschein noch nicht ganz bezahlt ist jetzt meine frage dürfen die das oder nicht.
    >darf man die prüfbescheinigung einbehalten weil er noch nicht bezahlt ist
    >

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  • Thema
    Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2004
    Text
    >Hallo Leute ich habe vor ein paar tagen meinen pkw führerschein bestanden jetzt muss ich nur noch lkw machen meine frage jetzt nachdem wir mit dem auto an der fahrschule angekommen sind hat der prüfer der fahrlerin die prüfbescheinigung gegeben. ich habe sie nicht bekommen weil der führerschein noch nicht ganz bezahlt ist jetzt meine frage dürfen die das oder nicht.



    >darf man die prüfbescheinigung einbehalten weil er noch nicht bezahlt ist
    >

    Was hast Du denn Deiner Fahrschule vereinbart daß sie Dich zur Prüfung vorgestellt hat obwohl die Ausbildungs- und Prüfungsgebühren noch nicht bezahlt sind?

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  • Thema
    Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 8. Juli 2004
    Text
    Wenn der Schein noch nicht bezahlt ist, kann ich es gut verstehen, dass die Fahrschule die Prüfbescheinigung behält. Bin keine Juristin, kenne das Kleingedruckte Deines Falls auch nicht, aber ich kann das Vorgehen nachvollziehen.

    Bezahl doch einfach Deinen Klasse B, und spar schön auf C (CE?), denn das wird nochmal teuer! Vor allem, wenn Du noch keine PKW-Erfahrung hast. Ich hab meinen CE gemacht, als ich schon 12 Jahre PKW und LKW bis 7,5to gefahren war, und war froh, dass ich die Vorerfahrung hatte!

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  • Thema
    Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 8. Juli 2004
    Text
    >Hallo Leute ich habe vor ein paar tagen meinen pkw führerschein bestanden jetzt muss ich nur noch lkw machen meine frage jetzt nachdem wir mit dem auto an der fahrschule angekommen sind hat der prüfer der fahrlerin die prüfbescheinigung gegeben. ich habe sie nicht bekommen weil der führerschein noch nicht ganz bezahlt ist jetzt meine frage dürfen die das oder nicht.
    >darf man die prüfbescheinigung einbehalten weil er noch nicht bezahlt ist
    >

    wenn Du die scchulden beglichen gast dann bekommste deine bescheinigung erst!!!!

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  • Thema
    Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 19. Juli 2004
    Text
    Mal wieder viele Leute mit wenig Ahnung. Laut Fahrlehrergesetz ist die Fahrschule dazu befugt die Prüfbescheinigung bzw. den Führerschein einzubehalten, wenn nicht alle Kosten bezahlt sind!!!!

    Nicole

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  • Thema
    Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      AnjaFL
      schrieb am Montag, 19. Juli 2004
    Text
    >Mal wieder viele Leute mit wenig Ahnung. Laut Fahrlehrergesetz ist die Fahrschule dazu befugt die Prüfbescheinigung bzw. den Führerschein einzubehalten, wenn nicht alle Kosten bezahlt sind!!!!
    >
    >Nicole
    >

    Nein, ist sie definitiv nicht!

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  • Thema
    Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 19. Juli 2004
    Text
    >Mal wieder viele Leute mit wenig Ahnung. Laut Fahrlehrergesetz ist die Fahrschule dazu befugt die Prüfbescheinigung bzw. den Führerschein einzubehalten, wenn nicht alle Kosten bezahlt sind!!!!
    >
    >Nicole
    >
    Ich glaube nicht, dass das mit dem BGB vereinbar ist!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2004
    Text
    >>Mal wieder viele Leute mit wenig Ahnung. Laut Fahrlehrergesetz ist die Fahrschule dazu befugt die Prüfbescheinigung bzw. den Führerschein einzubehalten, wenn nicht alle Kosten bezahlt sind!!!!
    >>
    >>Nicole
    >>
    >Ich glaube nicht, dass das mit dem BGB vereinbar ist!
    >
    Die Fahrschule muß die Bescheinigung oder den Führerschein aushändigen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2004
    Text
    Hallo Nicole,

    ich mach den Job jetzt auch seit 13Jahren.

    Sei so lieb, blätter das FlG mal durch und zeig mir den Passus.

    Es ist und bleibt einfach illegal.
    Deshalb bekommen unsere FS ihre Rechnung idR 2-3Tage vorher und haben das Geld zur Prüfung dabei, weil sonst nix Prüfung.

    Und selbst wenn ich ne Prüfbescheinigung oder gar des FS behalten würde, latscht der Ex-Fs aufs Amt, hab ich verloren, will neu und fertig ist die Sache.

    Aber: Bitte zeig mir die Passage, ich lerne gerne dazu

    Grüßle
    Wolfgang

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2004
    Text
    >Hallo Nicole,
    >
    >ich mach den Job jetzt auch seit 13Jahren.
    >
    >Sei so lieb, blätter das FlG mal durch und zeig mir den Passus.
    >
    >Es ist und bleibt einfach illegal.
    >Deshalb bekommen unsere FS ihre Rechnung idR 2-3Tage vorher und haben das Geld zur Prüfung dabei, weil sonst nix Prüfung.
    >
    >Und selbst wenn ich ne Prüfbescheinigung oder gar des FS behalten würde, latscht der Ex-Fs aufs Amt, hab ich verloren, will neu und fertig ist die Sache.
    >
    >Aber: Bitte zeig mir die Passage, ich lerne gerne dazu
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >
    Hallo Wolfgang!
    Du hast Recht, das FlG gibt dazu keine Möglichkeit!
    Gruß aus Niedersachen!
    Hans

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2004
    Text
    Hallo liebe Kollegen.Ohne wenn und aber,ist die Prüfbescheinigung oder der Führerschein den Fahrschüler auszuhändigen.Wieso meldet ein Fahrlehrer einen Fahrschüler zur Prüfung an,wenn er noch Schulden hat??? Die Fahrstunden sind bei mir direkt vor(!) Fahrbeginn zu bezahlen.Ohne Geld-kein Start.Habe damit über 14 Jahre gute Erfahrung gemacht.Lieber habe ich zwei Fahrstunden Standzeit,als Probleme wegen offene Beträge! Es ist doch eine bodenlose Frechheit,Schulden zu haben und sich dann noch darüber zu beschweren,daß der Fahrlehrer als Sicherheit die Prüfbescheinigung einbehält!Auf solche Schlumpis als Fahrschüler verzichte ich gerne! Ich kann auch nicht tanken und anschließend zum Tankwart sagen;Bezahlung erfolgt später.Also ganz unschuldig sind Fahrlehrer an solchen Verhalten wie im ersten Beitrag nicht.(Bei Geld hört die Freundschaft auf),kein unbekannter Satz.Also einmal darüber nachdenken.M.frl. Grüßen, ein Fahrlehrer der keine Außenstände-und damit Ärger-hat!
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2004
    Text
    >Hallo du Mießfisch,jammer nicht rum,sondern begleiche schnellstens bei deiner Fahrschule deine Schulden und dein Fahrlehrer wird dir die Prüfbescheinigung geben.Klar oder noch Fragen?Von was willst du in Zukunft Sprit kaufen,wenn du nicht mal in der Lage bist,Rechnungen für geleistete Arbeit (Fahrstunden) zu begleichen?Solche Kunden wie dich,lieben wir Fahrlehrer.
    >>
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2004
    Text
    >>Hallo du Mießfisch,jammer nicht rum,sondern begleiche schnellstens bei deiner Fahrschule deine Schulden und dein Fahrlehrer wird dir die Prüfbescheinigung geben.Klar oder noch Fragen?Von was willst du in Zukunft Sprit kaufen,wenn du nicht mal in der Lage bist,Rechnungen für geleistete Arbeit (Fahrstunden) zu begleichen?Solche Kunden wie dich,lieben wir Fahrlehrer.
    >>>
    >>
    >Leider ergeht es vielen Handwerkern so,wie Fahrschulen.Kunden lassen Arbeiten im Grundstück bzw.am Haus durchführen,aber am Ende bezahlen sie nicht.Kein Wunder,daß so viele Firmen pleite gehen und damit die Arbeitslosigkeit immer mehr steigt.Hohe Srafen für solche Vögel wäre das richtige Mittel.Aber der Staat fördert durch solche bescheuerten Gesetze noch diese säumigen Zahler.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2004
    Text
    >>>Hallo du Mießfisch,jammer nicht rum,sondern begleiche schnellstens bei deiner Fahrschule deine Schulden und dein Fahrlehrer wird dir die Prüfbescheinigung geben.Klar oder noch Fragen?Von was willst du in Zukunft Sprit kaufen,wenn du nicht mal in der Lage bist,Rechnungen für geleistete Arbeit (Fahrstunden) zu begleichen?Solche Kunden wie dich,lieben wir Fahrlehrer.
    >>>>
    >>>
    >>Leider ergeht es vielen Handwerkern so,wie Fahrschulen.Kunden lassen Arbeiten im Grundstück bzw.am Haus durchführen,aber am Ende bezahlen sie nicht.Kein Wunder,daß so viele Firmen pleite gehen und damit die Arbeitslosigkeit immer mehr steigt.Hohe Srafen für solche Vögel wäre das richtige Mittel.Aber der Staat fördert durch solche bescheuerten Gesetze noch diese säumigen Zahler.
    >
    Wie wäre es dann mit Skonto? Wer dann immernoch nicht sofort zahlt, ist selber Schuld!

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  • Thema
    Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2004
    Text
    Ihr seid ja ganz schön hart was das Geld angeht - ich kann es aber gut verstehen, wenn ich Fahrlehrer wäre und mehrere Prüflinge im Jahr nicht bezahlen wollen, dann würde ich das Geld auch vor der Prüfung verlangen.

    Bei meinem Fahrlehrer war das alles viel lockerer - der hat alles für mich bezahlt(Prüfungsgebühren) und mir als ich den Führerschein hatte dann per Post die Rechnung geschickt und ich bin halt hin und hab das gezahlt.
    Wohne mehr auf dem Lande - vielleicht ist hier die Zahlungsmoral auch etwas besser.

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  • Thema
    Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2004
    Text
    Die Fahrschule darf den Führerschein oder die Prüfbescheinigung nicht einbehalten. Allerdings ist es auch schlechter Stil, die offenen Rechnungen nicht zu bezahlen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 24. Juli 2004
    Text
    habe am MI Prüfung gehabt un bestanden, FL hat mir die Rechnung gegeben, Prüfbescheinigung hab ich auch. Montag geh ich aufs Amt un abends in die FS um zu zahlen (bisher noch kein Cent gezahlt). Hier ist das kein Problem. Wohne auch mehr im "ländlichen" Bereich, hier herrsch wohl doch noch Zucht und Ordnung *g* ;-)
    MfG

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  • Thema
    Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    >habe am MI Prüfung gehabt un bestanden, FL hat mir die Rechnung gegeben, Prüfbescheinigung hab ich auch. Montag geh ich aufs Amt un abends in die FS um zu zahlen (bisher noch kein Cent gezahlt). Hier ist das kein Problem. Wohne auch mehr im "ländlichen" Bereich, hier herrsch wohl doch noch Zucht und Ordnung *g* ;-)
    >MfG
    >Wer würde wohl die Rechnung bezahlen,wenn du bei der Ersten Fahrt einen Unfall mit tödlichen Ausgang hättest und keine Angehörigen da sind.? Also auch Risoko der Fahrschule.Mit Zucht und Ordnung kannst du in Städten wie Hamburg,Köln oder gar Berlin total vergessen! Hier gibt es nur eins; "Kohle und es wird gefahren-keine Kohle und der Wagen bleibt stehn!Leider lassen sich auch hier immer wieder unerfahrene oder zu gutmütige Fahrlehrer dazu verleiten und fahren ohne Bezahlung.Das Ende ihres Handelns,Mahnbriefe und Gerichtsverhandlungen,warum sind sie so dumm,also nicht bedauern!

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    Re: Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    Selbst wenn Angehörige da sind, wird ne FS wohl kaum ihr Geld von denen bekommen!

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  • Thema
    Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    >Hallo Leute ich habe vor ein paar tagen meinen pkw führerschein bestanden jetzt muss ich nur noch lkw machen meine frage jetzt nachdem wir mit dem auto an der fahrschule angekommen sind hat der prüfer der fahrlerin die prüfbescheinigung gegeben. ich habe sie nicht bekommen weil der führerschein noch nicht ganz bezahlt ist jetzt meine frage dürfen die das oder nicht.
    >darf man die prüfbescheinigung einbehalten weil er noch nicht bezahlt ist
    >
    ja das dürfen die. weil sonst ja jeder kommen könnte und seinen führerschein nicht bezahlen müsste!!1 aber die dürfen das auf jeden fall. manche geben dir den führerschein aber trotzdem !

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  • Thema
    Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    >>Hallo Leute ich habe vor ein paar tagen meinen pkw führerschein bestanden jetzt muss ich nur noch lkw machen meine frage jetzt nachdem wir mit dem auto an der fahrschule angekommen sind hat der prüfer der fahrlerin die prüfbescheinigung gegeben. ich habe sie nicht bekommen weil der führerschein noch nicht ganz bezahlt ist jetzt meine frage dürfen die das oder nicht.
    >>darf man die prüfbescheinigung einbehalten weil er noch nicht bezahlt ist
    >>
    >ja das dürfen die. weil sonst ja jeder kommen könnte und seinen führerschein nicht bezahlen müsste!!1 aber die dürfen das auf jeden fall. manche geben dir den führerschein aber trotzdem !
    >
    Sie dürfen es nicht!!!

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  • Thema
    Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    >ja das dürfen die. weil sonst ja jeder kommen könnte und seinen führerschein nicht bezahlen müsste!!1 aber die dürfen das auf jeden fall. manche geben dir den führerschein aber trotzdem !
    >
    Nein, die Fahrschule hat sowieso schon einen Rechtsanspruch auf die Zahlung. Ein Pfandrecht an einem Stück Papier ergibt sihc allerdings nicht aus den üblicherweise verwendeten AGB.

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  • Thema
    Re: Re: Re: dringend Darf die Fahrschule die Püfbescheinigung einbehalten
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    Hey wass soll der Quatsch?
    Meine FS hat alle 2 Wochen von meinem Konto Geld eingezogen. Hab denen extra eine Einzugsermächtigung erteilt. Ist zwar für den FL mehr arbeit, aber er kann nicht meckern.
    Neben bei, wenn ich mir so manche FL anhöre wie oft Rechnungen nicht bezahlt werden, aber am System nichts geändert wird, kann ich nur sagen: "Selber Schuld!"

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