durch Prüfung gefallen
Gast, Berlin
schrieb am Samstag, 2. Oktober 2004
Hallo.
Ich habe am vergangenen Donnerstag (30.09.) meine praktische Fahrprüfung, Klasse B gehabt und bin eine halbe Stunde ganz hervorragend gefahren, bin gelobt worden, hatte auch schon in einem Zug längs eingeparkt, alles wunderbar. Aber dann sollte ich in einem Wohngebiet links abbiegen, Schulterblick, da standen zwei Fußgänger mit einem Kinderwagen. Da für mich nicht erkennbar war, dass die beiden (bzw. die drei) die Straße überqueren wollten, bin ich abgebogen und meine Prüfung war damit beendet, denn wer in seiner Ausbildung so weit fortgeschritten bzw. sie hinter sich hat, weiß, dass die Fußgänger ja dennoch über die Straße gehen wollen könnten und man deshalb zu warten habe.
So weit (fast) kein Problem. Meine Frage jedoch: In meiner praktischen Fahrausbildung bin ich niemals in einer solchen Situation gewesen (mit stehenden Fußgängern) und auch nie darauf hingewiesen worden, dass man trotzdem warten müsse. Auch in der Theoriestunde zum Thema Vorfahrt/Vorrang, die ich zufällig zwei Mal besucht habe, war davon nicht die Rede, d.h. ich kann praktisch nichts dafür, dass ich diesen Fehler gemacht habe.
Was mache ich also jetzt? Kann ich fordern, dass die Fahrschule die Folgekosten übernimmt? (Vorstellung zur Prüfung, TÜV-Gebühr) Oder sollte ich vermeiden, darüber zu feilschen, um mich beim Fahrlehrer nicht unnötig unbeliebt zu machen, was mich womöglich auch die zweite Prüfung kosten könnte...? Oder kann man hinterher noch etwas einfordern?
Im Voraus vielen Dank für die Tipps!
Gruß,
Ragnar
Ich habe am vergangenen Donnerstag (30.09.) meine praktische Fahrprüfung, Klasse B gehabt und bin eine halbe Stunde ganz hervorragend gefahren, bin gelobt worden, hatte auch schon in einem Zug längs eingeparkt, alles wunderbar. Aber dann sollte ich in einem Wohngebiet links abbiegen, Schulterblick, da standen zwei Fußgänger mit einem Kinderwagen. Da für mich nicht erkennbar war, dass die beiden (bzw. die drei) die Straße überqueren wollten, bin ich abgebogen und meine Prüfung war damit beendet, denn wer in seiner Ausbildung so weit fortgeschritten bzw. sie hinter sich hat, weiß, dass die Fußgänger ja dennoch über die Straße gehen wollen könnten und man deshalb zu warten habe.
So weit (fast) kein Problem. Meine Frage jedoch: In meiner praktischen Fahrausbildung bin ich niemals in einer solchen Situation gewesen (mit stehenden Fußgängern) und auch nie darauf hingewiesen worden, dass man trotzdem warten müsse. Auch in der Theoriestunde zum Thema Vorfahrt/Vorrang, die ich zufällig zwei Mal besucht habe, war davon nicht die Rede, d.h. ich kann praktisch nichts dafür, dass ich diesen Fehler gemacht habe.
Was mache ich also jetzt? Kann ich fordern, dass die Fahrschule die Folgekosten übernimmt? (Vorstellung zur Prüfung, TÜV-Gebühr) Oder sollte ich vermeiden, darüber zu feilschen, um mich beim Fahrlehrer nicht unnötig unbeliebt zu machen, was mich womöglich auch die zweite Prüfung kosten könnte...? Oder kann man hinterher noch etwas einfordern?
Im Voraus vielen Dank für die Tipps!
Gruß,
Ragnar
