fahren mit gebrochenen Daumen....

  • fahren mit gebrochenen Daumen....
     -.-
      schrieb am Dienstag, 18. Oktober 2005
    ... Hallo zusammen!!

    Ich mach zur zeit Fahrschule und hab mir letztens den rechten Daumen gebrochen und etz wollt ich mal wissen, ob jemand weiß ob ich so in der Fahrschule fahren darf!!??????
    Gibts dort irgendwelchen gesetzlichen Regelungen??
    Erlischt der Versicherungsschutz??

    Hoffe das es jemand SICHER weiß...

    Güße
    Jens
  • Thema
    Re: fahren mit gebrochenen Daumen....
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 18. Oktober 2005
    Text
    >... Hallo zusammen!!
    >
    >Ich mach zur zeit Fahrschule und hab mir letztens den rechten Daumen gebrochen und etz wollt ich mal wissen, ob jemand weiß ob ich so in der Fahrschule fahren darf!!??????
    >Gibts dort irgendwelchen gesetzlichen Regelungen??
    >Erlischt der Versicherungsschutz??
    >
    >Hoffe das es jemand SICHER weiß...
    >
    >Güße
    >Jens

    dein fl ist der verantworliche fz-führer, er entscheidet ob du fahrfähig bist. wahrscheinlich wird er aber nein sagen, weil du wohl nicht richtig lenken und schalten kannst.wenn du eingegipst bist oder einen verband hast, hat sich die sache sowieso erledigt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: fahren mit gebrochenen Daumen....
    Autor
      Floh w
      schrieb am Dienstag, 18. Oktober 2005
    Text
    ich würd an deiner stelle warten bis dein daumen geheilt is. ich hatte mal ne verletzung am linken handgelenk und musste 2 wochen lang n verband tragen. der hat mich schon sehr beim fahren behindert. und n verband is wenigstens noch n bisschen "elastisch". solltest du einen gips tragen kannst du den daumen gar nicht bewegen. also lass es lieber ;-) is n gut gemeinter ratschlag :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: fahren mit gebrochenen Daumen....
    Autor
      -.-
      schrieb am Mittwoch, 19. Oktober 2005
    Text
    Danke schon mal für eure Antworten!

    Also mein FL erlaubt mit MIT GIPS zu fahren und ich bin auch schon mit Gips gefahren und es ging eingentlich ganz gut! :-)

    Nur würd ich jetzt noch gerne wissen, ob man rechtlich gesehen mit einem Gips fahren darf!!!
    Hoffe dass es einer von euch weiß....

    Grüße
    Jens

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fahren mit gebrochenen Daumen....
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 19. Oktober 2005
    Text
    >Danke schon mal für eure Antworten!
    >
    >Also mein FL erlaubt mit MIT GIPS zu fahren und ich bin auch schon mit Gips gefahren und es ging eingentlich ganz gut! :-)
    >
    >Nur würd ich jetzt noch gerne wissen, ob man rechtlich gesehen mit einem Gips fahren darf!!!
    >Hoffe dass es einer von euch weiß....
    >
    >Grüße
    >Jens


    mit verlaub, ich würde die fahrschule wechseln.
    begründung: wenn mir mein fl in der ausbildung schon sachen beibringt, bzw.duldet, die mich nachher eventuell den führerschein kosten , ist das ein schwere ausbildungsverstoß. dir persönlich wird nix passieren, auch wenn ihr einen unfall baut, auch unverschuldet, ist dein fl die längste zeit fl gewesen.

    in diesem sinne....
    holger fl

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: fahren mit gebrochenen Daumen....
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 19. Oktober 2005
    Text
    Wenn du eingegipst bist oder einen verband hast, hat sich die sache sowieso erledigt.


    Hatte den linken Daumen noch vor 4 Wochen in Gips und mich deshalb entsprechend "schlau gemacht":
    Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, und dabei von einem aufmerksamen Polizisten bemerkt wirst, ist ein Knöllchen über 25 € deins. Nur einfach wegen gefahren mit körperlichem Handycap, das dir ein sicheres Führen des Fahrzeuges nicht ermöglicht.
    Bei einem selbstverschuldeten Unfall würde sich deine Versicherung freuen, weil sie von dir die Kosten zurückfordern könnte (Fahren ohne Versicherungsschutz).
    Würdest du an einen unverschuldeten Unfall beteidigt sein, wirst du der gegnerischen Versicherung klarmachen müssen (oder der Polizei), dass du auch ohne Gips den Unfall nicht hättest abwenden können. Das kann u.U. sehr schwierig werden.

    Und jetzt beantworte bitte die Frage:
    Würdest du, als FL, einen eingegipsten Schüler fahren lassen??!

    Siehst du ;o}

    Liebe Grüße
    Petra

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: fahren mit gebrochenen Daumen....
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 19. Oktober 2005
    Text
    >Wenn du eingegipst bist oder einen verband hast, hat sich die sache sowieso erledigt.
    >
    >
    >Hatte den linken Daumen noch vor 4 Wochen in Gips und mich deshalb entsprechend "schlau gemacht":
    >Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, und dabei von einem aufmerksamen Polizisten bemerkt wirst, ist ein Knöllchen über 25 € deins. Nur einfach wegen gefahren mit körperlichem Handycap, das dir ein sicheres Führen des Fahrzeuges nicht ermöglicht.
    >Bei einem selbstverschuldeten Unfall würde sich deine Versicherung freuen, weil sie von dir die Kosten zurückfordern könnte (Fahren ohne Versicherungsschutz).
    >Würdest du an einen unverschuldeten Unfall beteidigt sein, wirst du der gegnerischen Versicherung klarmachen müssen (oder der Polizei), dass du auch ohne Gips den Unfall nicht hättest abwenden können. Das kann u.U. sehr schwierig werden.
    >
    >Und jetzt beantworte bitte die Frage:
    >Würdest du, als FL, einen eingegipsten Schüler fahren lassen??!
    >
    >Siehst du ;o}
    >
    >Liebe Grüße
    >Petra

    Nein!!!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fahren mit gebrochenen Daumen....
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 19. Oktober 2005
    Text
    >>Wenn du eingegipst bist oder einen verband hast, hat sich die sache sowieso erledigt.
    >>
    >>
    >>Hatte den linken Daumen noch vor 4 Wochen in Gips und mich deshalb entsprechend "schlau gemacht":
    >>Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, und dabei von einem aufmerksamen Polizisten bemerkt wirst, ist ein Knöllchen über 25 € deins. Nur einfach wegen gefahren mit körperlichem Handycap, das dir ein sicheres Führen des Fahrzeuges nicht ermöglicht.
    >>Bei einem selbstverschuldeten Unfall würde sich deine Versicherung freuen, weil sie von dir die Kosten zurückfordern könnte (Fahren ohne Versicherungsschutz).
    >>Würdest du an einen unverschuldeten Unfall beteidigt sein, wirst du der gegnerischen Versicherung klarmachen müssen (oder der Polizei), dass du auch ohne Gips den Unfall nicht hättest abwenden können. Das kann u.U. sehr schwierig werden.
    >>
    >>Und jetzt beantworte bitte die Frage:
    >>Würdest du, als FL, einen eingegipsten Schüler fahren lassen??!
    >>
    >>Siehst du ;o}
    >>
    >>Liebe Grüße
    >>Petra
    >
    >Nein!!!
    >Hans Fl.


    Hallo Hans,
    dein "NEIN" kann man leicht missverstehen. Kannst du vielleicht eben noch klarmachen, ob das "NEIN" die Antwort auf die von mir gestellte Frage ist, oder ob du meinst, dass in meinerAussage eine Fehlinformation enthält.

    Danke dir für deine Antwort.
    Liebe Grüße
    Petra

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: fahren mit gebrochenen Daumen....
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 19. Oktober 2005
    Text
    Ach, du lieber Gott, was war das denn für ein "Deutsch" *schäm*.
    Jetzt mal so, dass man es auch lesen kann:
    >
    >
    >Hallo Hans,
    >dein "NEIN" kann man leicht missverstehen.
    Kannst du vielleicht eben noch klarmachen, ob das "NEIN" die Antwort auf die von mir gestellte Frage ist,
    oder ob du meinst, dass in meiner Aussage eine Fehlinformation enthalten ist.
    >
    >Danke dir für deine Antwort.
    >Liebe Grüße
    >Petra

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