Kann mir einer sagen was einen Blüht wenn man ohne Führerschein unterwegs ist? Für wie lange man dann zu fuß gehen darf?Und was das in Geld und Punkten aus macht?
Thema
Re: fahren ohne Führerschein??
Autor
Gast
schrieb am Montag, 25. Oktober 2004
Text
>Kann mir einer sagen was einen Blüht wenn man ohne Führerschein unterwegs ist? Für wie lange man dann zu fuß gehen darf?Und was das in Geld und Punkten aus macht? > wieso, willst es ausprobieren? fahren ohne fs ist eine straftat, was dir da genau blüht kann ich nicht sagen. Führerschein wirst du dann erst mit 21 machen können.
>>Kann mir einer sagen was einen Blüht wenn man ohne Führerschein unterwegs ist? Für wie lange man dann zu fuß gehen darf?Und was das in Geld und Punkten aus macht? >> >wieso, willst es ausprobieren? fahren ohne fs ist eine straftat, was dir da genau blüht kann ich nicht sagen. Führerschein wirst du dann erst mit 21 machen können. > Es gibt eine Geldstrafe, die sich nach dem Einkommen richtet. Außerdem mußt Du mit einer Führerscheinsperre rechnen. Es hängt alles vomRichter ab. Hans FL.
>>>Kann mir einer sagen was einen Blüht wenn man ohne Führerschein unterwegs ist? Für wie lange man dann zu fuß gehen darf?Und was das in Geld und Punkten aus macht? >>> >>wieso, willst es ausprobieren? fahren ohne fs ist eine straftat, was dir da genau blüht kann ich nicht sagen. Führerschein wirst du dann erst mit 21 machen können. >> >Es gibt eine Geldstrafe, die sich nach dem Einkommen richtet. >Außerdem mußt Du mit einer Führerscheinsperre rechnen. >Es hängt alles vomRichter ab. >Hans FL. >
und du bist natürlich vorbestraft und kriegst keinen Job mehr.
>>>>Kann mir einer sagen was einen Blüht wenn man ohne Führerschein unterwegs ist? Für wie lange man dann zu fuß gehen darf?Und was das in Geld und Punkten aus macht? >>> >und du bist natürlich vorbestraft und kriegst keinen Job mehr.
Man unterscheide zwischen:
"Fahren ohne Führerschein"
und
"Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Das erste ist eine Ordnungswidrigkeit und relativ harmlos, weil man die "Fahrerlaubnis" zwar tatsächlich besitzt, nur die Karte gerade nicht bei sich hat. (Kostet nur ein paar Euronen Verwarnungsgeld)
"Fahren ohne Fahrerlaubnis" bedeutet dagegen, die FE nicht(mehr) zu besitzen und ist somit eine Straftat, die selbstverständlich auch in den für manche Berufe notwendigen 'Führungszeugnissen' Erwähnung findet.
>>>>Kann mir einer sagen was einen Blüht wenn man ohne Führerschein unterwegs ist? Für wie lange man dann zu fuß gehen darf?Und was das in Geld und Punkten aus macht? >>>> >>>wieso, willst es ausprobieren? fahren ohne fs ist eine straftat, was dir da genau blüht kann ich nicht sagen. Führerschein wirst du dann erst mit 21 machen können. >>> >>Es gibt eine Geldstrafe, die sich nach dem Einkommen richtet. >>Außerdem mußt Du mit einer Führerscheinsperre rechnen. >>Es hängt alles vomRichter ab. >>Hans FL. >> > >und du bist natürlich vorbestraft und kriegst keinen Job mehr. > Vorbestraft bist Du erst, wenn Du über 90 Tagessätze bekommst. Aber hier wird das nicht soheiß gegessen, wie es gekocht wird. Hans FL.
>Kann mir einer sagen was einen Blüht wenn man ohne Führerschein unterwegs ist? Für wie lange man dann zu fuß gehen darf?Und was das in Geld und Punkten aus macht? >
Ein Kumpel von mir ist einmal Schwarz gefahren. Der wurde erwischt und musste 20 Sozialstunden machen. Keine Sperre.
>>Kann mir einer sagen was einen Blüht wenn man ohne Führerschein unterwegs ist? Für wie lange man dann zu fuß gehen darf?Und was das in Geld und Punkten aus macht? >> > >Ein Kumpel von mir ist einmal Schwarz gefahren. >Der wurde erwischt und musste 20 Sozialstunden machen. >Keine Sperre. > Wie ich schon geschrieben habe, es kommt auf den Richter an! Hans FL:
wenn du ersttäter bist, bekommst du eine "richterliche belehrung", was soviel heisst, dass dir ein polizeibeamter einen schön verständlichen text darüber vorliest, dass man für kfz in deutschland eine fahrerlaubnis benötigt. dann unterschreibt man noch einen zettel, auf dem steht, dass man die richterliche belehrung verstanden hat und gut ist........keine strafe............keine sperre...............das verfahren wird eingestellt...........
so wars jedenfalls bei mir mit 45km/h mofa.........
>wenn du ersttäter bist, bekommst du eine "richterliche belehrung", was soviel heisst, dass dir ein polizeibeamter einen schön verständlichen text darüber vorliest, dass man für kfz in deutschland eine fahrerlaubnis benötigt. dann unterschreibt man noch einen zettel, auf dem steht, dass man die richterliche belehrung verstanden hat und gut ist........keine strafe............keine sperre...............das verfahren wird eingestellt........... > >so wars jedenfalls bei mir mit 45km/h mofa......... >
ich denke auch das es nicht so wild ist, wenn man sich ordnungsgemäss verhält und nicht einem reinknallt fällt es eh nich weiter auf...sehen ja alle gleich aus mit Helm. Und wenn doch stellste Dich blöde und sagst Dir haben alle gesagt man braucht für Mofa Roller Deiner Art keinen Führerschein....
aber wie schon gesagt wenn Du Dich anpasst ist das Risiko erwischt zu werden gering