fahrlässige körperverletzung?

  • fahrlässige körperverletzung?
     Sahnehäubchen06
      schrieb am Samstag, 14. Oktober 2006
    Hallo zusammen...hab da ein problem, was mir schlaflose nächte bereitet...

    Am montag, wollte mich eigentlich ein freund zur schule mitnehmen, da er nicht kam und auch nicht absagte, war es schon ziemlich spät und ich musste selber mit meinem auto fahren um noch rechtzeitig zur schule zu kommen...
    Ich stieg also ein und fuhr los.
    Ich wollte rechts abbiegen, setze den rechten blinker,schaute nach links hielt kurz an und wollte dann gerade abbiegen, da knallte es aufeinmal...
    von rechts kam eine fahrradfahrerin die ich erwischte...krankenwagen und polizei kam sofort...die fahrradfahrerin hat sich "nur" den fuß gebrochen...

    die fahrradfahrerin fuhr mitten auf der straße (die straße ziemlich schmal) und dann noch neben einem weiteren fahrradfahrer...das sieht man auch an den fotos, denn ich habe sie mit meinem rechten rad erwischt, wäre sie auf der richtigen seite gefahren, dann hätte ich sie mit dem linken reifen erwischen müssen bzw. hätte sie garnicht angefahren...

    habe heute einen brief bekommen, indem ich vorgeladen wurde zum verdacht der fahrlässigen körperverletzung...

    was kommt jetzt auf mich zu? bin noch in der probezeit...verlier ich jetzt meinen führerschein? oh man...das alles hat mich echt mitgenommen...
    dazu kommt noch, dass auf der rechten seite ein großer busch steht...ich konnte echt überhaupt nichts sehen und bis ich aufeinmal einen schrei hörte, da hab ich auch keinen gesehen, sonst hätte ich versucht zu bremsen...

    was passiert jetzt?
  • Thema
    Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 14. Oktober 2006
    Text
    >Hallo zusammen...hab da ein problem, was mir schlaflose nächte bereitet...
    >
    >Am montag, wollte mich eigentlich ein freund zur schule mitnehmen, da er nicht kam und auch nicht absagte, war es schon ziemlich spät und ich musste selber mit meinem auto fahren um noch rechtzeitig zur schule zu kommen...
    >Ich stieg also ein und fuhr los.
    >Ich wollte rechts abbiegen, setze den rechten blinker,schaute nach links hielt kurz an und wollte dann gerade abbiegen, da knallte es aufeinmal...
    >von rechts kam eine fahrradfahrerin die ich erwischte...krankenwagen und polizei kam sofort...die fahrradfahrerin hat sich "nur" den fuß gebrochen...
    >
    >die fahrradfahrerin fuhr mitten auf der straße (die straße ziemlich schmal) und dann noch neben einem weiteren fahrradfahrer...das sieht man auch an den fotos, denn ich habe sie mit meinem rechten rad erwischt, wäre sie auf der richtigen seite gefahren, dann hätte ich sie mit dem linken reifen erwischen müssen bzw. hätte sie garnicht angefahren...
    >
    >habe heute einen brief bekommen, indem ich vorgeladen wurde zum verdacht der fahrlässigen körperverletzung...
    >
    >was kommt jetzt auf mich zu? bin noch in der probezeit...verlier ich jetzt meinen führerschein? oh man...das alles hat mich echt mitgenommen...
    >dazu kommt noch, dass auf der rechten seite ein großer busch steht...ich konnte echt überhaupt nichts sehen und bis ich aufeinmal einen schrei hörte, da hab ich auch keinen gesehen, sonst hätte ich versucht zu bremsen...
    >
    >was passiert jetzt?
    >

    Hallo!
    Fahr erst einmal zur grünen Rennleitung, mal sehen, was die wollen.
    Bei so einem Unfall wird immer wegen Verdacht auf fahrlässigkeit ermittelt.
    Halt uns auf dem Laufenden.
    Gruß!
    Hans Fl.

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  • Thema
    Re: Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Samstag, 14. Oktober 2006
    Text
    Dazu muß man sagen, das Du der Vorladung nicht folgen mußt! Wenn Du da nicht hingehst, kann das auch nicht negativ gegen Dich verwendet werden! Man hat nämlich schnell mal was falsches gesagt und das WIRD dann gegen Dich verwendet. Meine Empfehlung wäre ien Anwalt. Oder für genauere Infos im Vorfeld www.verkehrsportal.de. Da sind auch gute Anwälte unterwegs, die dir hilfreiche Tips geben werden!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      gunny01
      schrieb am Samstag, 14. Oktober 2006
    Text
    das ist auch mein tipp.

    du bist beschuldigt und hast daher das recht die aussage zu verweigern, du musst nur angaben zur person machen, sonst gar nichts !!!

    nimm dir bitte einen rechtsanwalt, der dann zunächst akteneinsicht beantragt und mit dir zusammen dann den weiteren verlauf und deine aussage abspricht.
    der polizei kannst du ruhig absagen, mit dem hinweis auf deine rechtsberatung, die du erst in anspruch nimmst.

    was mit dem führerschein passiert, wird wohl der richter entscheiden, aber aufbauseminar und probezeitverlängerung wirste sicher bekommen, im schlimmsten fall entzug der fahrerlaubnis und sperre.

    den einwand, dass du nichts gesehen hast wegen busch und weil du in die andere richtung geguckt hast, kannst du leider abhaken. denn was machen wir, wenn wir nichts oder wenig sehen? richtig, geschwindigkeit verringern bzw anhalten und langsam vortasten.

    ein tipp: besuch die frau und bring ihr blumen mit einer entschuldigung, das kommt in einem eventuellen strafverfahren immer gut vor dem richter (obwohl man das eigentlich sowieso tun sollte, auch ohne auf strafminderung zu spekulieren).

    viel glück


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      anke.ebw
      schrieb am Samstag, 14. Oktober 2006
    Text
    Liebes Sahnehäubchen,

    auch ich kann dir nur dazu raten, nach diesem Unfall nicht zu dem Vorladungstermin zu gehen und dir schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu suchen, der dich in diesem Ermittlungsverfahren rechtlich vertritt. Als Laie ist man hilflos.

    Ich selbst arbeite als Rechtsanwaltsfachangestellte bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Häufig ist es wirklich so, dass die Polizeibeamten bei der Vorladung versuchen, irgendwelche Aussagen von dir zu erhaschen, die dich im Nachhinein belasten können. Mit Hilfe eines Anwaltes bist du auf der sicheren Seite.

    Mein Tipp: Halte nach einem Rechtsanwalt Ausschau, der mehrere Jahre Berufserfahrungen auf dem Puckel hat und evtl. auch über eine Fachanwaltsbezeichnung für Verkehrsrecht verfügt.

    Gleichzeitig muss ich dich jedoch auf die Kosten des Rechtsanwaltes hinweisen. Häufig ist es nämlich so, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für solche Strafsachen nicht übernehmen. Falls du also über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, erkundige dich vorher evtl. Teilzahlungen mit in der Police enthalten sind. Ansonsten musst du dich daruf einstellen, dass eine sogenannte Honorarvereinbarung zwischen dir und dem Rechtsanwalt getroffen wird. Abhängig sind bei solchen Kostenvereinbarungen laut dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit, Haftungsrisiko des RA sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.

    Man kann aber mit dem Rechtsanwalt reden und verhandeln. Also keine Angst.

    Ich wünsche dir alles alles Gute und viel Glück.

    Anke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      gunny01
      schrieb am Samstag, 14. Oktober 2006
    Text
    >Liebes Sahnehäubchen,
    >
    >auch ich kann dir nur dazu raten, nach diesem Unfall nicht zu dem Vorladungstermin zu gehen und dir schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu suchen, der dich in diesem Ermittlungsverfahren rechtlich vertritt. Als Laie ist man hilflos.
    >
    >Ich selbst arbeite als Rechtsanwaltsfachangestellte bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Häufig ist es wirklich so, dass die Polizeibeamten bei der Vorladung versuchen, irgendwelche Aussagen von dir zu erhaschen, die dich im Nachhinein belasten können. Mit Hilfe eines Anwaltes bist du auf der sicheren Seite.
    >
    >Mein Tipp: Halte nach einem Rechtsanwalt Ausschau, der mehrere Jahre Berufserfahrungen auf dem Puckel hat und evtl. auch über eine Fachanwaltsbezeichnung für Verkehrsrecht verfügt.
    >
    >Gleichzeitig muss ich dich jedoch auf die Kosten des Rechtsanwaltes hinweisen. Häufig ist es nämlich so, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für solche Strafsachen nicht übernehmen. Falls du also über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, erkundige dich vorher evtl. Teilzahlungen mit in der Police enthalten sind. Ansonsten musst du dich daruf einstellen, dass eine sogenannte Honorarvereinbarung zwischen dir und dem Rechtsanwalt getroffen wird. Abhängig sind bei solchen Kostenvereinbarungen laut dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit, Haftungsrisiko des RA sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.
    >
    >Man kann aber mit dem Rechtsanwalt reden und verhandeln. Also keine Angst.
    >
    >Ich wünsche dir alles alles Gute und viel Glück.
    >
    >Anke
    >
    >

    also wenn die rechtschutzversicherung so einen fall nicht übernehmen würde, kann ich nur zur kündigung raten. und dann eine rv suchen, die auch solche fälle abdeckt.

    für adac-mitglieder ist übrigens die erste rechtsberatung bei einem vertragsanwalt des adac kostenlos.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      Sahnehäubchen06
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    Also, ich kann echt meinen führerschein verlieren??? :-(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      gunny01
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    >Also, ich kann echt meinen führerschein verlieren??? :-(

    jahaaa, deswegen auch schnellstens zum rechtsanwalt, auch wenn du keine rv hast und das ein bissl was kostet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text
    >>Also, ich kann echt meinen führerschein verlieren??? :-(
    >
    >jahaaa, deswegen auch schnellstens zum rechtsanwalt, auch wenn du keine rv hast und das ein bissl was kostet.

    Hallo!
    So schnell verliert man seinen Führerschein nicht.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006
    Text

    >Hallo!
    > So schnell verliert man seinen Führerschein nicht.
    >Hans Fl.
    +++++

    Da geb ich Dir Recht. Der Führerschein wird Dir deswegen sicher nicht entzogen, aber ein Anwalt lohnt sich trotzdem. Und wenn er nur die Nachschulung und die verlängerte Probezeit verhindert!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fahrlässige körperverletzung?
    Autor
      anke.ebw
      schrieb am Sonntag, 29. Oktober 2006
    Text
    Liebes Sahnehäubchen,
    ich wollte mich nur mal nach dir erkundigen, wie es dir geht und wie sich die ganze Sache bei dir entwickelt hat. Ich hoffe doch zum Guten?

    LG Anke

    Auf den Beitrag antworten


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