???fahrstunden abzocke????

  • ???fahrstunden abzocke????
     Gast
      schrieb am Dienstag, 10. August 2004
    mein fahrlehrer sagt das ich 14 pflichtstunden haben muss und 12 sonderfahrten!stimmt das?????
    3 bekannte haben in einer anderen fahrschule insgesamt 16 fahrstunden absoviert mit einbegriffen sind pflicht-und sonderfahrten.darum denke ich das mein fahrlehrer an mir gut kasse machen möchte.wie viel pflicht und sonderfahrten muss man haben????
    bitte um antwort so schnell es geht
    danke!!!!!!
    MFG
  • Thema
    Re: ???fahrstunden abzocke????
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 10. August 2004
    Text
    >mein fahrlehrer sagt das ich 14 pflichtstunden haben muss und 12 sonderfahrten!stimmt das?????
    >3 bekannte haben in einer anderen fahrschule insgesamt 16 fahrstunden absoviert mit einbegriffen sind pflicht-und sonderfahrten.darum denke ich das mein fahrlehrer an mir gut kasse machen möchte.wie viel pflicht und sonderfahrten muss man haben????
    >bitte um antwort so schnell es geht
    >danke!!!!!!
    >MFG
    >
    also sonderfahrten sind es 12 und pflich könnte hinkommen bei mir sind es 15

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: ???fahrstunden abzocke????
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 10. August 2004
    Text
    >>mein fahrlehrer sagt das ich 14 pflichtstunden haben muss und 12 sonderfahrten!stimmt das?????
    >>3 bekannte haben in einer anderen fahrschule insgesamt 16 fahrstunden absoviert mit einbegriffen sind pflicht-und sonderfahrten.darum denke ich das mein fahrlehrer an mir gut kasse machen möchte.wie viel pflicht und sonderfahrten muss man haben????
    >>bitte um antwort so schnell es geht
    >>danke!!!!!!
    >>MFG
    >>
    >also sonderfahrten sind es 12 und pflich könnte hinkommen bei mir sind es 15

    was labert ihr??? sonderfahrten=Pflichtstunden!!! verwechselt ihr da was mit Übungsstunden/Sonderfahrten oder 14 Theoriestunden/ 12 Sonderfahrten bzw. werden die auch Pflichtstunden genannt!
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: ???fahrstunden abzocke????
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 10. August 2004
    Text
    >>>mein fahrlehrer sagt das ich 14 pflichtstunden haben muss und 12 sonderfahrten!stimmt das?????
    >>>3 bekannte haben in einer anderen fahrschule insgesamt 16 fahrstunden absoviert mit einbegriffen sind pflicht-und sonderfahrten.darum denke ich das mein fahrlehrer an mir gut kasse machen möchte.wie viel pflicht und sonderfahrten muss man haben????
    >>>bitte um antwort so schnell es geht
    >>>danke!!!!!!
    >>>MFG
    >>>
    >>also sonderfahrten sind es 12 und pflich könnte hinkommen bei mir sind es 15
    >

    also mit 14 pflichtstunden sind 14 theoriestunden gemeint! die kosten ja nix (iss ja in der grundgebühr enthalten) und 12 sonderfahrte sind pflicht. vorher brauchst abba noch ein paar übungsstunden. grüßle

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: ???fahrstunden abzocke????
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 10. August 2004
    Text
    >mein fahrlehrer sagt das ich 14 pflichtstunden haben muss und 12 sonderfahrten! stimmt das?????

    Also:
    Der Theorieunterricht besteht laut Gesetz aus (mindestens) 14 Unterrichten. 12 x 90 min für das Grundwissen und 2 x 90 min für die klassenspezifischen Inhalte Klasse B. Das sind dann 14 Pflichtunterrichte. (Wohlgemerkt: in Theorie!) (In der Grundgebühr enthalten = keine extra Kosten!)

    Für die Praxis schreibt das Gesetz 12 "Sonderfahrten" vor, 5 x 45 min auf Bundes- und Landstrassen, 4 x 45 min auf Autobahnen und 3 x 45 min bei Dämmerung und Dunkelheit.

    Mit wieviel Stunden Du allerdings die Bedienung und den Umgang mit dem Kfz und das Verkehrsverhalten im Allgemeinen einübst, das schreibt dir niemand vor. Davon kannst du beliebig viele Stunden machen, nimm einfach soviel bis es klappt.

    Bleib tapfer und lern schön!

    tobi*

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: ???fahrstunden abzocke????
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 11. August 2004
    Text
    >>mein fahrlehrer sagt das ich 14 pflichtstunden haben muss und 12 sonderfahrten! stimmt das?????
    >
    >Also:
    >Der Theorieunterricht besteht laut Gesetz aus (mindestens) 14 Unterrichten. 12 x 90 min für das Grundwissen und 2 x 90 min für die klassenspezifischen Inhalte Klasse B. Das sind dann 14 Pflichtunterrichte. (Wohlgemerkt: in Theorie!) (In der Grundgebühr enthalten = keine extra Kosten!)
    >
    >Für die Praxis schreibt das Gesetz 12 "Sonderfahrten" vor, 5 x 45 min auf Bundes- und Landstrassen, 4 x 45 min auf Autobahnen und 3 x 45 min bei Dämmerung und Dunkelheit.
    >
    >Mit wieviel Stunden Du allerdings die Bedienung und den Umgang mit dem Kfz und das Verkehrsverhalten im Allgemeinen einübst, das schreibt dir niemand vor. Davon kannst du beliebig viele Stunden machen, nimm einfach soviel bis es klappt.
    >
    >Bleib tapfer und lern schön!
    >
    >tobi*
    >danke tobi hast mir geholfen endlich mal jemand der mit ahnung kommentiert!!!mfg

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