fahrzeugschein

  • fahrzeugschein
     Gast
      schrieb am Montag, 27. September 2004
    ich hab mal ne frage. ich habe am 9. meine praktische prüfung und hoffe natürlich dass ich bestehen werde. einen tag danach also am 10. fahren meine eltern für 2 wochen weg. dann müssten sie mir doch den fahrzeugschein geben oder? und was ist wenn sie wieder zurück sind? müssen wir dann immer wieder den fahrzeugschein demjenigen geben der fahren will?? das ist doch total umständlich
  • Thema
    Re: fahrzeugschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 27. September 2004
    Text
    Lass doch den Fahrzeugschein immer im Auto. Dann ist wenigstens sicher gestellt, dass man ihn immer mit hat, wenn man mit diesem Auto fährt!
    Gruß cooper1986

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  • Thema
    Re: Re: fahrzeugschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    >Lass doch den Fahrzeugschein immer im Auto. Dann ist wenigstens sicher gestellt, dass man ihn immer mit hat, wenn man mit diesem Auto fährt!
    >Gruß cooper1986
    >

    gute Idee. Vor allem, wenn das Auto auch noch geklaut wird. Wenn einem die Polizei anhält, kann man sogar das Auto ausweisen und sagen man hätte es sich von einem Bekannten geliehen.
    Leg die lieber an einer festen Stelle in der Wohnung hin und wer fährt nimmt sie sich und legt sie danach wieder dahin. So machen wir das zu HAuse.

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  • Thema
    Re: Re: Re: fahrzeugschein
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    >>Lass doch den Fahrzeugschein immer im Auto. Dann ist wenigstens sicher gestellt, dass man ihn immer mit hat, wenn man mit diesem Auto fährt!
    >>Gruß cooper1986
    >>
    >
    >gute Idee. Vor allem, wenn das Auto auch noch geklaut wird. Wenn einem die Polizei anhält, kann man sogar das Auto ausweisen und sagen man hätte es sich von einem Bekannten geliehen.
    >Leg die lieber an einer festen Stelle in der Wohnung hin und wer fährt nimmt sie sich und legt sie danach wieder dahin. So machen wir das zu HAuse.
    >
    Der original Fahrzeugschein sollte bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
    Hans Fl.

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  • Thema
    Re: Re: Re: fahrzeugschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    >
    >gute Idee. Vor allem, wenn das Auto auch noch geklaut wird. Wenn einem die Polizei anhält, kann man sogar das Auto ausweisen und sagen man hätte es sich von einem Bekannten geliehen.
    >Leg die lieber an einer festen Stelle in der Wohnung hin und wer fährt nimmt sie sich und legt sie danach wieder dahin. So machen wir das zu HAuse.
    >
    Was bist du denn für ein Voll...?
    Du meinst den Brief!! Hier geht es aber um den Schein!!
    Debk mal nach, bevor du dein Maul aufmachst!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fahrzeugschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    >>
    >>gute Idee. Vor allem, wenn das Auto auch noch geklaut wird. Wenn einem die Polizei anhält, kann man sogar das Auto ausweisen und sagen man hätte es sich von einem Bekannten geliehen.
    >>Leg die lieber an einer festen Stelle in der Wohnung hin und wer fährt nimmt sie sich und legt sie danach wieder dahin. So machen wir das zu HAuse.
    >>
    >Was bist du denn für ein Voll...?
    >Du meinst den Brief!! Hier geht es aber um den Schein!!
    >Debk mal nach, bevor du dein Maul aufmachst!!
    >

    meint er nicht, lies halt mal gescheit.
    Er meint, dass man ihn an einer Stelle deponiert, wo ihn jeder findet, damit man ihn dann mitnehmen kann. Wie zum Beispiel immer beim Autoschlüssel im Schlüsselkasten oder ähnliches.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: fahrzeugschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    bevors noch unklarer wird:

    den Fahrzeugschein immer im Auto ( Handschufach ) lassen.

    den Fahrzeugbrief (=Besitzurkunde für das jeweilige Auto ) zu Hause lassen.

    Grüße

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: fahrzeugschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    im übrigen gibt es einen eigen Straftatbestand: Wer gegen den Willen des Halters ein Kraftfahrzeug in Betrieb setzt, macht sich strafbar. Deshalb sollten Kinder(so wie ich) die Eltern vor Inbetriebnahe fragen, ob sies denn auch dürfen.
    Ich war so nen Spezie und habe nach nur einem Jahr Motorrad fahren mit dem S 80 meiner Eltern den Pfeiler geknutscht. naja so eine Streifkuss, wegen Dunkel + Besoffen + Müde + 3 Uhr nachts
    SCNR


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  • Thema
    Re: fahrzeugschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2004
    Text
    >ich hab mal ne frage. ich habe am 9. meine praktische prüfung und hoffe natürlich dass ich bestehen werde. einen tag danach also am 10. fahren meine eltern für 2 wochen weg. dann müssten sie mir doch den fahrzeugschein geben oder? und was ist wenn sie wieder zurück sind? müssen wir dann immer wieder den fahrzeugschein demjenigen geben der fahren will?? das ist doch total umständlich

    Lassen Dich Deine Eltern Dich denn fahren? Alle Achtung. Fahrzeugschein immer bei sich haben.
    >

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