fehlende Klassen A und CE für Ausbildung zum Fahrlehrer

  • fehlende Klassen A und CE für Ausbildung zum Fahrlehrer
     Ninhoschüddi
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Gruß an alle Fahrlehrer!

    Ich bin 19 Jahre alt und möchte so bald es geht die Ausbildung zum Fahrlehrer machen. Ich habe zur Zeit nur die Klasse B und muss laut den Vorraussetzungen muss ich noch die Klassen A und CE bzw. BE machen. Leider ist meine Probezeit um 2 Jahre verlängert worden, sodass ich bis ich 22 Jahre Probezeit habe. Vorraussetzung ist ja auch, keine Probezeit mehr zu haben. Nun sind meine Fragen an die Fahrlehrer: Kann ich unter Ausnahme trotzdem schon mit 21 Jahren anfangen, da man ja erst am Prüfungstag 22 Jahre sein muss und wenn ich die anderen Klassen noch mache, werden die mir dann auch zur Probe auferlegt?

    Es interresiert mich brennend, da ich unbedingt Fahrleherer werden möchte.

    Vielen Dank für Ihre Anworten im vorraus.
  • Thema
    Re: fehlende Klassen A und CE für Ausbildung zum Fahrlehrer
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    Mensch, überleg es dir gründlich. Meiner Meinung nach haben Fahrschulen keine Zukunft, aber das ist jetzt nicht deine Frage.
    Du kannst eine Sondergenehmigung bekommen für 21 Jahre, wenn du z.B. einen familiären Betrieb übernehmen musst, weil der Vater nicht mehr kann oder ähnliches (so war es damals bei mir). Ansonsten wüsste ich nichts.

    Chris (FL)

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  • Thema
    Re: fehlende Klassen A und CE für Ausbildung zum Fahrlehrer
    Autor
      Bettina
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    >Gruß an alle Fahrlehrer!
    >
    >Ich bin 19 Jahre alt und möchte so bald es geht die Ausbildung zum Fahrlehrer machen. Ich habe zur Zeit nur die Klasse B und muss laut den Vorraussetzungen muss ich noch die Klassen A und CE bzw. BE machen.

    Fang doch einfach mal mit der Klasse BE und A an.
    Außerdem brauchst Du ja auch noch eine abgeschlossene Berufsausbildung und Deine Fahrpraxis für Klasse B.
    Klasse CE ist dann relativ schnell noch nachgemacht.

    >Leider ist meine Probezeit um 2 Jahre verlängert worden, sodass ich bis ich 22 Jahre Probezeit habe. Vorraussetzung ist ja auch, keine Probezeit mehr zu haben.

    > Nun sind meine Fragen an die Fahrlehrer: Kann ich unter Ausnahme trotzdem schon mit 21 Jahren anfangen, da man ja erst am Prüfungstag 22 Jahre sein muss

    Soweit ich weiß ja! Aber da kannst Du Dich nochmal genau bei Dir auf dem zuständigen Amt erkundigen (die Person, die auch Deinen Antrag auf den Fahrlehrerschein bearbeitet).

    >und wenn ich die anderen Klassen noch mache, werden die mir dann auch zur Probe auferlegt?

    Die Probezeit gilt nur ab dem 1. Führerschein. Also sie verlängert sich nicht, wenn Du Deinen Führerschein erweiterst.

    >Es interresiert mich brennend, da ich unbedingt Fahrleherer werden möchte.

    Man muss es sich gut überlegen. Aber so dramatisch wie Chris es hinstellt, wird es schon auch wieder nicht werden.

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten


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