frage zu mitführen den fahrzeugscheins/führerscheins

  • frage zu mitführen den fahrzeugscheins/führerscheins
     depp
      schrieb am Mittwoch, 5. Juli 2006
    ich hätte da mal ein paar fragen:
    1. was blüht einem wenn man ohne den fahrzeugschein dabei zu haben von der polizei aufgehalten wird?
    2. was blüht einem wenn man ohne den führerschein dabei zu haben von der polizei aufgehalten wird?
    3. reicht es eine kopie des fahrzeugscheins mit sich zu führen?
    4. was wenn man ohne sehhilfe erwischt wird (ohwohl man sie tragen müsste)?
  • Thema
    Re: frage zu mitführen den fahrzeugscheins/führerscheins
    Autor
      Dipl
      schrieb am Mittwoch, 5. Juli 2006
    Text
    >ich hätte da mal ein paar fragen:
    >1. was blüht einem wenn man ohne den fahrzeugschein dabei zu haben von der polizei aufgehalten wird?
    >2. was blüht einem wenn man ohne den führerschein dabei zu haben von der polizei aufgehalten wird?
    >3. reicht es eine kopie des fahrzeugscheins mit sich zu führen?
    >4. was wenn man ohne sehhilfe erwischt wird (ohwohl man sie tragen müsste)?

    Hallöchen,
    so genau weiß ich das alles auch nicht, aber soweit ich weiß kostet es 20€ wenn du eins nicht dabei hast. Eine Kopie reicht so weit ich weiß auch aus (zumindest ist es so bei Fahrzeugen von der Stadt häufig). Und ohne Sehhilfe auto fahren ist denke ich das schlimmste von alle dem. Keine Ahnung, ob es fahren ohne Führerschein ist oder gefährdung des Straßenverkehrs. Ich würds zumindest nicht ausprobieren (brauch auch keine), ist auch reichlich gefährlich, denn ohne Grund braucht keiner eine Sehhilfe.

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  • Thema
    Re: frage zu mitführen den fahrzeugscheins/führerscheins
    Autor
      Marv
      schrieb am Mittwoch, 5. Juli 2006
    Text
    Hi.

    zu 1) 10 € laut Bußgeldkatalog 2006
    zu 2) 10 € laut Bußgeldkatalog 2006
    zu 3) Das amtliche Dokument muss mitgeführt werde, also keine Kopie. Auch wenn mehrere Leute ein Auto fahren, muss der Schein weitergegeben werden.
    zu 4) bin mir hier nicht so sicher, könnte aber unter Nichterfüllung bestimmter Auflagen fallen (25 €)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: frage zu mitführen den fahrzeugscheins/führerscheins
    Autor
      drivemecrazy
      schrieb am Donnerstag, 6. Juli 2006
    Text
    >Hi.
    >
    >zu 1) 10 € laut Bußgeldkatalog 2006
    >zu 2) 10 € laut Bußgeldkatalog 2006
    >zu 3) Das amtliche Dokument muss mitgeführt werde, also keine Kopie. Auch wenn mehrere Leute ein Auto fahren, muss der Schein weitergegeben werden.
    >zu 4) bin mir hier nicht so sicher, könnte aber unter Nichterfüllung bestimmter Auflagen fallen (25 €)

    zu 4.) soweit ich weiss wird das weiterfahren untersagt bis man die brille hat ;-)

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