frage zur probezeit

  • frage zur probezeit
     zms
      schrieb am Samstag, 4. Februar 2006

    Hallo,

    ich habe am 14.1.04 meinen Autoführerschein gemacht und bin am 15.1.06 möglicherweise mit dem Motorrad geblitzt worden (rotblitzer), wobei ich den motorradführerschein wenige monate später gemacht habe.

    war ich am 15.1.06 auch mit dem motorrad schon aus der probezeit raus?
  • Thema
    Re: frage zur probezeit
    Autor
      Fuchsi
      schrieb am Samstag, 4. Februar 2006
    Text
    >
    >Hallo,
    >
    >ich habe am 14.1.04 meinen Autoführerschein gemacht und bin am 15.1.06 möglicherweise mit dem Motorrad geblitzt worden (rotblitzer), wobei ich den motorradführerschein wenige monate später gemacht habe.
    >
    >war ich am 15.1.06 auch mit dem motorrad schon aus der probezeit raus?

    Hi, wenn du den Motorradführerschein erst später gemacht hast, dann nicht. Es gilt immer das Datum, was auf dem Fs draufsteht. Wenn du ihn beispielsweise am 1. März 2004 gemacht hast, dann ist deine Probezeit auch erst am 2.März 2006 vorbei. Das eine hat doch mit dem andern nix zu tun..
    Lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      zms
      schrieb am Samstag, 4. Februar 2006
    Text
    >>
    >>Hallo,
    >>
    >>ich habe am 14.1.04 meinen Autoführerschein gemacht und bin am 15.1.06 möglicherweise mit dem Motorrad geblitzt worden (rotblitzer), wobei ich den motorradführerschein wenige monate später gemacht habe.
    >>
    >>war ich am 15.1.06 auch mit dem motorrad schon aus der probezeit raus?
    >
    >Hi, wenn du den Motorradführerschein erst später gemacht hast, dann nicht. Es gilt immer das Datum, was auf dem Fs draufsteht. Wenn du ihn beispielsweise am 1. März 2004 gemacht hast, dann ist deine Probezeit auch erst am 2.März 2006 vorbei. Das eine hat doch mit dem andern nix zu tun..
    >Lg


    Das heißt, es gibt für AUto und Motorrad jeweils eine eigene Probezeit und nur mit dem AUto wäre mir nichts passiert?


    Vielen Dank fürs antworten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      Fuchsi
      schrieb am Samstag, 4. Februar 2006
    Text
    >Das heißt, es gibt für AUto und Motorrad jeweils eine eigene Probezeit und nur mit dem AUto wäre mir nichts passiert?
    >
    >
    >Vielen Dank fürs antworten

    Schau mal auf deinem Fs, was da fürn Datum hinten drauf steht. Wenn 15.1.2004 draufsteht dann is deine Probezeit am 16.1.2006 vorbei. Ich komme grad ins Schleudern weil ich auch noch BE machen werde, wie das dann mit der Probezeit ist. Aber das Datum auf deinem aktuellen Fs (dort wird auch dein Motorradsternchen vorhanden sein) ist das gültige.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 4. Februar 2006
    Text
    >>>
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>ich habe am 14.1.04 meinen Autoführerschein gemacht und bin am 15.1.06 möglicherweise mit dem Motorrad geblitzt worden (rotblitzer), wobei ich den motorradführerschein wenige monate später gemacht habe.
    >>>
    >>>war ich am 15.1.06 auch mit dem motorrad schon aus der probezeit raus?
    -------------------------------------------------------------------
    Während der Probezeit sollst du dich als verantwortungsvoller (motorisierter) Verkehrsteilnehmer bewähren, dafür ist sie da.

    Und deine endete am 14.01.06 -sofern du nicht schon eine Probezeitverlängerung wegen Fehlverhalten im Straßenverkehr bekamst.

    Es gibt Momente, an denen man sich einfach freuen kann, das ist deiner -genieße ihn ;o)) .
    Und jetzt lasse dich bloß nicht verunsichern. Was meinst du, warum der Führerschein der Klasse A1 so beliebt ist? Wenn du es geschickt anstellst, bist du nämlich schon am 18. Geburtstag aus der Probezeit heraus. Freut mich für dich :-)))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 5. Februar 2006
    Text
    >>>>
    >>>>Hallo,
    >>>>
    gemacht oder erhalten ? es ist das datum der aushändigung (steht auf dem führerschein) massgeblich.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      markusac
      schrieb am Sonntag, 5. Februar 2006
    Text
    >>>>>
    >>>>>Hallo,
    >>>>>
    >gemacht oder erhalten ? es ist das datum der aushändigung (steht auf dem führerschein) massgeblich.
    >
    >holger

    Jetzt habt ihr mich verwirrt: Wenn er doch B schon vor A hatte, dann beginnt und endet die Probezeit doch entsprechend. Es gibt doch keine eigene Probezeit für A??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: frage zur probezeit
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 5. Februar 2006
    Text
    Hallo,

    die Probezeit beginnt mit der Aushändigung des ersten Führerscheins, der dafür angerechnet wird (A1, A, B). Es gibt also KEINE extra Probezeit für alle weiteren Führerscheinklassen. Somit hast du noch mal Glück gehabt.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 5. Februar 2006
    Text
    @ Holger:
    Meinst du damit, dass beim minderjährigen Prüfling die Probezeit für B erst mit dem 18. Geburtstag beginnnt, bzw. dem Datum der Führerscheinabholung beim Straßenverkehrsamt?
    Ich wäre dir dankbar, wenn du eine alte Frau eben nochmal aufklären würdest ;-))).
    Liebe Grüße von Petra

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 5. Februar 2006
    Text
    >@ Holger:
    >Meinst du damit, dass beim minderjährigen Prüfling die Probezeit für B erst mit dem 18. Geburtstag beginnnt, bzw. dem Datum der Führerscheinabholung beim Straßenverkehrsamt?
    >Ich wäre dir dankbar, wenn du eine alte Frau eben nochmal aufklären würdest ;-))).
    >Liebe Grüße von Petra
    >


    Genau so ist es!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      ABC
      schrieb am Montag, 6. Februar 2006
    Text
    Grundsätzlich: Mit dem Motorrad an einer roten Ampel geblitzt, ist doch absolut egal! Da können sie dich blitzen so oft sie wollen und sich die bilder ins büro hängen, ohne ein Nummernschild vorne können sie dir rein gar nichts!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 6. Februar 2006
    Text
    >Grundsätzlich: Mit dem Motorrad an einer roten Ampel geblitzt, ist doch absolut egal! Da können sie dich blitzen so oft sie wollen und sich die bilder ins büro hängen, ohne ein Nummernschild vorne können sie dir rein gar nichts!!!

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    das ist nicht ganz richtig. es ist für die rennleitung nur schwerer festzusellen wer es war.gab in hamburg vor ein paar jahren mal den fall, dass ein mopedfahrer absichtlich bei rot die ampel überfahren hat und beim fotografieren die zunge herausgestreckt hat und den "effenberg" gemacht hat. leider fuhr er ein eine etwas auffällige harley. danach fuhr er nur noch bus und bahn.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: frage zur probezeit
    Autor
      ABC
      schrieb am Dienstag, 7. Februar 2006
    Text
    >das ist nicht ganz richtig. es ist für die rennleitung nur schwerer festzusellen wer es war.gab in hamburg vor ein paar jahren mal den fall, dass ein mopedfahrer absichtlich bei rot die ampel überfahren hat und beim fotografieren die zunge herausgestreckt hat und den "effenberg" gemacht hat. leider fuhr er ein eine etwas auffällige harley. danach fuhr er nur noch bus und bahn.
    >
    >holger
    ---------------------
    ja gut, ich habe auch schon vor jahren sowas gesehen, da ist ein rockerpaar auch absichtlich bei rot gefahren, er glaube ich den stinkefinger gezeigt, sie ihre brüste ausgepackt - wenn ich mich recht erinnere beide ohne helm! leider wurde dieses bild dann in lauter qualitativ hochwertigen tv-sendungen wie "taff" usw. gezeigt! solche leute findet man (wenn man will) dann natürlich ziemlich schnell...
    aber wenn du nicht irgendeine dumme/beleidiginde/provozierende gestik machst, kein unikat fährst, landet das bild mit sicherheit schneller im müll, als du gucken kannst!!! da lohnt sich für die polizei der arbeitsaufwand definitiv nicht! und selbst wenn man doch dich als halter des motorrads ausfindig machen könnte, muss man auch erstmal beweisen, dass du das auf dem bild bist! ich schätze mal am 16. januar wirst du einen helm mit geschlossenem visier angehabt haben...da passiert dir NIEMALS was!

    also mach in zukunft ein wenig piano, ansonsten lehn dich entspannt zurück ;-)

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