fuehrerschein in den usa ohne visum

  • fuehrerschein in den usa ohne visum
     lea messer
      schrieb am Dienstag, 24. Juli 2007
    Hallo!
    Ich bin insgesamt fuer fuenfeinhalb wochen hier in oklahoma-jetzt sind es nur nochdreieinhalb. ich wuerde meinen fuehrerschien gerne hier machen. bin auch sechszehn, habe allerdings nur um mich auszuweisen meinen reisepass und meine krankenkassenkarte bei mir. es ist fuer mich gar nicht mal so wichtig den fuehrerschien umschreiben zu lassen, solange ich damit in deutschland fahren kann und ihn wennich will in den staaten wieder erneuern kann. vielleicht habt ihr ja ein paar informationen fuer mich.
    ich danke im vorraus!
  • Thema
    Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 25. Juli 2007
    Text
    Du darfst mit einem US-Führerschein nicht in Deutschland fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      Netter FL
      schrieb am Donnerstag, 26. Juli 2007
    Text
    >Du darfst mit einem US-Führerschein nicht in Deutschland fahren.

    Doch darf Sie... 6 Monate !!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 26. Juli 2007
    Text
    >>Du darfst mit einem US-Führerschein nicht in Deutschland fahren.
    >
    >Doch darf Sie... 6 Monate !!!!!

    Sie hat nicht mal das erforderliche Mindestalter, geschweige denn die 185-Tage-Regelung eingehalten. Also darf sie nicht fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      Netter FL
      schrieb am Donnerstag, 26. Juli 2007
    Text
    >>>Du darfst mit einem US-Führerschein nicht in Deutschland fahren.
    >>
    >>Doch darf Sie... 6 Monate !!!!!
    >
    >Sie hat nicht mal das erforderliche Mindestalter, geschweige denn die 185-Tage-Regelung eingehalten. Also darf sie nicht fahren.

    Also wer hier keine Ahnung von US Bestimmungen hat ... sollte besser mal ruhig sein !

    SIE DARF !!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 26. Juli 2007
    Text
    >Also wer hier keine Ahnung von US Bestimmungen hat ... sollte besser mal ruhig sein !
    >
    >SIE DARF !!!

    Und wer keine Ahnung von deutschen Bestimmungen hat...dito ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      Netter FL
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2007
    Text
    >>Also wer hier keine Ahnung von US Bestimmungen hat ... sollte besser mal ruhig sein !
    >>
    >>SIE DARF !!!
    >
    >Und wer keine Ahnung von deutschen Bestimmungen hat...dito ;-)

    man man man ... ich hoffe mal nicht das Du vom Fach bist !!!!!!!!!!! Sogar mit den nicht rechtens erworbenen FS in Polen usw ...kann man hier fahren... die einzigen, die den wieder Entziehen können, ist das Land wo Er ausgestellt wurde !!!!!
    ...und wenn Du das immer noch nicht glaubst ?! Dann solltest du dich mal erkundigen (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
    oder den Beruf wechseln !!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2007
    Text
    >oder den Beruf wechseln !!!

    Na dann wechsel mal!

    Denn USA ist schon mal längst nicht EU. Und wer Birnen nicht von Äpfeln zu unterscheiden vermag...
    ...siehe Deine eigenen Worte!

    Ich hatte kürzlich einen Fahrschüler, der mit derselben Borniertheit meinte, als minderjähriger Deutscher mit einer in einem Ferienaufenthalt in Amerika erworbenen US-Driverlicense in Deutschland fahren zu dürfen. Dreimal wurde er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, (aber doch sicher nicht etwa deshalb, weil man damit in Deutschland fahren darf).
    Zwangsläufig zweifelt nun heute die Fahrerlaubnisbehörde an der "charakterlichen Eignung" des Bewerbers, der mehrfach gegen geltende rechtliche Bestimmungen verstossen hat.
    Heute nun (2007), 9 Jahre nach Gerichtsverhandlungen und Sperren, ohne je eine deutsche FE zu besitzen, bei der ganz regulär erfolgten Beantragung einer deutschen FE- wurde aus oben angegebenen Gründen von der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU angefordert, und das Ergebnis steht noch aus.

    Mehr muß zu den Zukunftsperspektiven von Fahrern ohne FE wohl nicht gesagt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      Netter FL
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2007
    Text
    >Mehr muß zu den Zukunftsperspektiven von Fahrern ohne FE wohl nicht gesagt werden.

    So das ist jetzt das letzte was ich dazu sage... Auszug 2007 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung :

    Sie besitzen einen ausländischen Führerschein, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (ERW) erteilt wurde und Sie nehmen Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

    Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate.!!!!!!! Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.

    Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.
    Besitzen Sie einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch hier beachten. Ihre Fahrerlaubnis gilt auch dann, wenn Sie das in der Bundesrepublik Deutschland für die betreffende Klasse vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben.!!!!!!!! Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.

    Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.

    Eine Übersetzung des nationalen Führerscheins müssen Sie mitführen, wenn dieser:

    * nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist oder
    * nicht in deutscher Sprache abgefasst ist oder
    * nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates erfragen.

    Deutschsprachige Übersetzungen dürfen unter anderem von deutschen oder international anerkannten Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins, amtlichen Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheines, gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetschern und Übersetzern sowie deutschen diplomatischen Vertretungen gefertigt werden.

    Bei folgenden Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer Übersetzung:

    * Andorra,
    * Hongkong,
    * Monaco,
    * Neuseeland,
    * San Marino,
    * Schweiz und
    * Senegal.

    So dann wird wohl der Typ länger als 6 Monate damit gefahren sein.... oder KEINE Übersetzung dabei gehabt haben !!!!


    Oder sich mal lieber vorher bei einer Fahrschule erkundigen sollen, die sich wirklich mit dem Thema auskennt... aber vermutlich hat man ihn falsch beraten ... wie es hier ja auch manchmal passiert.. siehe oben !!!!!!!!!!!!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2007
    Text
    >Sie besitzen einen ausländischen Führerschein, der nicht in einem
    >Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaaten des
    >Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (ERW) erteilt wurde
    >und Sie nehmen Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

    Wer lesen und verstehen kann....

    ... begreift schon hier, das der ganze Text auf die TE überhaupt nicht zutrifft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      Netter FL
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2007
    Text
    Du bist nicht etwa als Kind vom Wickeltisch gefallen ? .... oder so etwas in der Art ?

    Du und ich "nehmen" auch unseren Wohnsitz (zumindest mein Erster / mein zweiter ist nämlich die USA !!!) in Deutschland !!!!
    Das ist Amtssprache !
    Aber das kommt eben davon, wenn sich FL noch unter 35 Euro für ne ÜF ins Auto setzen... Irgend wann lässt da wohl etwas nach...!!!!!!!!!!!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2007
    Text
    >Du bist nicht etwa als Kind vom Wickeltisch gefallen ? .... oder so
    >etwas in der Art ?
    >

    Fällt Dir eigentlich zum Thema auch mal etwas sachliches ein?

    >Du und ich "nehmen" auch unseren Wohnsitz (zumindest mein Erster /
    >mein zweiter ist nämlich die USA !!!) in Deutschland !!!!
    >Das ist Amtssprache !

    Ich für meinen Teil nehme keinen Wohnsitz in Deutschland, weil ich meinen Wohnsitz nämlich schon in Deutschland habe. Hier geht es um Einwanderer mit Fahrerlaubnis und nicht um Führerscheintouristen.

    >Aber das kommt eben davon, wenn sich FL noch unter 35 Euro für ne ÜF
    >ins Auto setzen...

    >Irgend wann lässt da wohl etwas nach...!!!!!!!!!!!!!!


    Kannst Du auch noch mehr als auf die Ausrufezeichentaste zu hämmern? Wie wäre es mit Fuss-aufstampfen oder Schreiend-auf-den-Boden-werfen?
    Aber ist auch egal, Dir wird schon was einfallen...

    Was bei Dir wann und warum nachlässt, ist eigentlich nicht Gegenstand der Frage gewesen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      Netter FL
      schrieb am Donnerstag, 26. Juli 2007
    Text
    Na ja, so einfach ist das jetzt in den USA nicht mehr !!!
    Die Zeiten, in denen man als ausländischer Urlauber oder „Langzeitresident“ einfach einen Führerschein für 20 Dollar erlangen konnte, sind vorbei.
    Ein Führerschein, auch genannt „driver’s license“, dient als Identifikationsdokument wie in Deutschland der Personalausweis, den es in den USA nicht gesondert gibt.Um einen neuen Führerschein zu erhalten, sind verschiedene Dokumente erforderlich, zu denen ein zwingend notwendiges Primärdokument und ein
    „Backup-Dokument“ gehören. Die möglichen sechs Primärdokumente sind eine amerikanische Geburtsurkunde, ein gültiger Ausweis, eine Greencard, das I-94-Visa-Dokument, ein Führerschein eines anderen US-Staates oder eine Arbeitserlaubnis vom Justizministerium. Als Backup kann z.B. ein deutscher Führerschein vorgelegt werden.
    Aber den hast Du ja nicht !
    Aber falls Du unter B1-Visa bestimmung fällst...( für alle diejenigen, die vorübergehend geschäftlich in den USA sind und B2-Visa für diejenigen, die aus touristischen Gründen einreisen.)
    Mit einem B-Visum ist es möglich, einen Führerschein zu machen. Allerdings ist auch dessen Gültigkeitsdauer an die genehmigte Aufenthaltsdauer in den USA gekoppelt !!! und verfallt beim Verlassen der USA !!!

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen !

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      diana1975
      schrieb am Donnerstag, 26. Juli 2007
    Text
    >Na ja, so einfach ist das jetzt in den USA nicht mehr !!!
    >Die Zeiten, in denen man als ausländischer Urlauber oder „Langzeitresident“ einfach einen Führerschein für 20 Dollar erlangen konnte, sind vorbei.
    >Ein Führerschein, auch genannt „driver’s license“, dient als Identifikationsdokument wie in Deutschland der Personalausweis, den es in den USA nicht gesondert gibt.Um einen neuen Führerschein zu erhalten, sind verschiedene Dokumente erforderlich, zu denen ein zwingend notwendiges Primärdokument und ein
    >„Backup-Dokument“ gehören. Die möglichen sechs Primärdokumente sind eine amerikanische Geburtsurkunde, ein gültiger Ausweis, eine Greencard, das I-94-Visa-Dokument, ein Führerschein eines anderen US-Staates oder eine Arbeitserlaubnis vom Justizministerium. Als Backup kann z.B. ein deutscher Führerschein vorgelegt werden.
    >Aber den hast Du ja nicht !
    >Aber falls Du unter B1-Visa bestimmung fällst...( für alle diejenigen, die vorübergehend geschäftlich in den USA sind und B2-Visa für diejenigen, die aus touristischen Gründen einreisen.)
    >Mit einem B-Visum ist es möglich, einen Führerschein zu machen. Allerdings ist auch dessen Gültigkeitsdauer an die genehmigte Aufenthaltsdauer in den USA gekoppelt !!! und verfallt beim Verlassen der USA !!!
    >
    >Ich hoffe ich konnte Dir helfen !
    >
    >



    es bringt dir gar nix wenn du in der usa deinen schein machst da du in d nur 6 monate fahren darfst,ausser du bist idcard holder dann mußt du in deutschland zum registration office mußt dir 3h einen film anschauen und 10$ bezahlen,dann bekommst du einen useurer driver license(muß das bald machen sobald ich meinen deuutschen führerschein habe)mit dem useur schein darfst du in d fahren aber du mußt im besitz einer idcard sein,ich muß das tun da ich sonst meinem mann sein auto(er ist us bürger,auto ist registriert bei den amerikanern)nicht fahren darf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      Nicki2
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2007
    Text
    Huhu
    Meine Eltern haben in Amerika ein Ferienhaus.Und mit viel Überredungskunst bei den US Behörden konnte ich letztes Jahr meinen US Führerschein machen.
    Als ich wieder zurück kam, habe ich mir den vom ADAC übersetzen lassen, und bin dann auch ohne Probleme hier ein halbes Jahr gefahren. Sogar eine Polizei Kontrolle habe ich damit überstanden. Da war ich auch noch 16 Jahre.
    Seit einem Monat besitze ich hier den Schein (rosa) mit dem Ich mit meinen Eltern fahren darf. Ich musste eine Fahrstunde machen und dann nur die Praktische Prüfung.
    Bei einer Freundin, die aus Bremen kommt, ist das nicht so einfach gewesen. Sie musste 12 Sonderfahrten machen, und beide Prüfungen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fuehrerschein in den usa ohne visum
    Autor
      Nicki2
      schrieb am Samstag, 28. Juli 2007
    Text
    hab ich gerade gefunden :
    Anlässlich des EU-Verkersministerrats gibt Wolfgang Tiefensee folgende Pressemitteilung bekannt:

    "Wir wissen, dass in Deutschland mehr als 2800 Personen einen Führerschein im benachbarten Ausland erworben haben. Wir müssen sogar davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl wesentlich höher ist. Dabei handelt es sich überwiegend um Personen, denen in Deutschland aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer der Führerschein entzogen werden musste. Diese Personen, die für eine weitere Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet sind, umgehen die strengen Regelungen in Deutschland und erwerben im Ausland einen Führerschein. Zwar dürfen solche Führerscheine nicht an Deutsche ohne dortigen Wohnsitz ausgegeben werden, aber leider geschieht dies immer häufiger.

    Deutschland hat das Problem über bilaterale Vereinbarungen zu lösen versucht. Das hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die nationalen Möglichkeiten sind damit erschöpft. Zudem verbietet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Deutschland seit kurzem, diese zu Unrecht ausgestellten Führerscheine bei Kontrollen einzuziehen. Damit sind wir gezwungen, Autofahrer, die wegen Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr aufgefallen sind, weiterfahren zu lassen. Das ist für mich inakzeptabel, weil es die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt.

    Da wir das Problem von zu Unrecht im Ausland an Deutsche erteilte Führerscheine national nicht lösen können, brauchen wir noch in diesem Jahr eine Lösung. Nur durch eine EU-weite Regelung können wir verhindern, dass Alkohol- oder Drogensünder unter Umgehung deutschen Rechts weiter am Straßenverkehr teilnehmen können. Ich habe meine europäischen Verkehrsministerkollegen aufgefordert, gemeinsam mit Deutschland rasch eine Lösung für dieses Verkehrssicherheitsproblem zu finden."

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