führerschein abholen - feiertage

  • führerschein abholen - feiertage
     kiwiiii
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    hallo!
    ich habe mal eine frage:
    wenn ich meinen führerschein schon eine woche vor meinem 18. gemacht habe und am 24.12. geburtstag habe kann ich ihn ja erst am 27.12. abholen wegen feiertagen.. kann mir zufällig jemand sagen ob man mit der bescheinigung dann auch ab dem 24.12., vor dem 27.12. fahren darf? wär super wenn jemand was weiß!
    danke!
  • Thema
    Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    Text
    Die Fahrerlaubnis hast du erst dann, wenn dir der Führerschein von offizieller Steller übergeben wurde.
    Einzige -mir bekannte- Ausnahme ist die Bescheinigung bF17. Da hebt sich die Einschränkung "Begleiter" mit dem 18. Geburtstag auf.
    Das Leben kann echt hart sein.
    Trotzdem: ein Frohes Fest

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  • Thema
    Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    Text
    du musst dich bis 27. gedulden ;) so wie ich^^ kann mein auto auch erst am 27. zulassen^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      Maja
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    Text
    Hab da ma noch ne andere Frage: Kann man den FS durch ein Elternteil abholen lassen? Klar Perso muss mit, aber sonst iwas?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    Text
    >Hab da ma noch ne andere Frage: Kann man den FS durch ein Elternteil abholen lassen? Klar Perso muss mit, aber sonst iwas?

    brauchst eine vollmacht ;) bzw. deine eltern brauchen deine unterschrift :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    Text
    >>Hab da ma noch ne andere Frage: Kann man den FS durch ein Elternteil abholen lassen? Klar Perso muss mit, aber sonst iwas?
    >
    >brauchst eine vollmacht ;) bzw. deine eltern brauchen deine unterschrift :)

    edit: und 9 € irgendwas ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      Maja
      schrieb am Dienstag, 26. Dezember 2006
    Text

    >>brauchst eine vollmacht ;) bzw. deine eltern brauchen deine unterschrift :)

    <-- Joa hab ich mir schon gedacht. cool *g
    >
    >edit: und 9 € irgendwas ;) <<< wofürn das? Nur weil ich nich persönlich komme?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Dienstag, 26. Dezember 2006
    Text
    >
    >>>brauchst eine vollmacht ;) bzw. deine eltern brauchen deine unterschrift :)
    >
    ><-- Joa hab ich mir schon gedacht. cool *g
    >>
    >>edit: und 9 € irgendwas ;) <<< wofürn das? Nur weil ich nich persönlich komme?

    jap ist die gebühr^^ ka. als ich prüfung hatte, hat der prüfling nach mir seinen schein nicht bekommen, weil er noch nicht 18 war. dann hat der prüfer gesagt, dass die eltern eine vollmacht brachen, wenn sie den schein abhohlen und um die 9 € bearbeitungsgebühr. naja deine unterschrift muss auf jedenfall dabei sein ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      Maja
      schrieb am Dienstag, 26. Dezember 2006
    Text

    >jap ist die gebühr^^ ka. als ich prüfung hatte, hat der prüfling nach mir seinen schein nicht bekommen, weil er noch nicht 18 war. dann hat der prüfer gesagt, dass die eltern eine vollmacht brachen, wenn sie den schein abhohlen und um die 9 € bearbeitungsgebühr. naja deine unterschrift muss auf jedenfall dabei sein ;)

    Joa ok, dankeschööön ;) Muss nur ma schaun, wie ich das hinkrieg, dass ich meinen FS mit 17 behalten darf...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      Ronson
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    Text
    >hallo!
    >ich habe mal eine frage:
    >wenn ich meinen führerschein schon eine woche vor meinem 18. gemacht habe und am 24.12. geburtstag habe kann ich ihn ja erst am 27.12. abholen wegen feiertagen.. kann mir zufällig jemand sagen ob man mit der bescheinigung dann auch ab dem 24.12., vor dem 27.12. fahren darf? wär super wenn jemand was weiß!
    >danke!
    Also ab deinem 18 geburtstag is deine Prüfbescheinigung 3 Monate gültig, in den drei Monaten MUSST du deinen richtigen Führerschein also die karte abholen!! Du kannst am 24.12 schon alleine auto fahren!!
    viel spass un dont drink and drive!!!
    mfg

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  • Thema
    Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 25. Dezember 2006
    Text
    Haaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaalt

    Ganz gefährlich, mal wieder Sachen zu behaupten und sich nicht auszukennen.

    Wenn es um nen normalen B geht (also nicht BF17), dann DARF mit der Bescheinigung alleine nicht gefahren werden!

    Wenns ein BF17 wäre, dann entfällt die Begleitpflicht ab dem 18. Geb, da hättest du dann recht.

    Aber so wie es aus dem Thread zu lesen ist, ist es ein regulärer Führerschein mit 18!

    Dann erst am 27. das Teil abholen und danach fahren.

    Vorher ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      Thommy
      schrieb am Donnerstag, 28. Dezember 2006
    Text
    Bei mir stands auch noch groß drauf: "Gilt nicht als Führerschein" Ist das bei euch nicht so?

    Grüße
    Thomas

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: führerschein abholen - feiertage
    Autor
      kathy89
      schrieb am Donnerstag, 28. Dezember 2006
    Text
    >Bei mir stands auch noch groß drauf: "Gilt nicht als Führerschein" Ist das bei euch nicht so?

    ich glaub da passt der standartspruch meines theolehrers wieder mal: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil"
    und das können Führerscheinanwerter leider nicht immer ;)

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