führerschein frist
hallo. ich habe mich letztes jahr im september zum fs angemeldet. bei der behörde war ich im oktober angemeldet. ich habe allerdings eine relativ lange pause von knapp einem halben jahr gehabt. ich muss deswegen noch beide prüfungen machen. ich habe gehört, dass es einen einjahresrahmen geben soll. die theoretische prüfung ist bis september/oktober erledigt aber die praktische wahrscheinlich nicht. zählt diese einjahresfrist für den ausbildungsvertrag mit der fs oder auch bei der behörde?