führerschein für ausländer

  • führerschein für ausländer
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    ich bin raffael und komme aus nordfriesland!! mein kommt dieses jahr
    von brasilien nach deutschland!! sie hat bereits schon einen
    führerschein in brasilien gemacht! wie ist das nun für sie in deutschland? muss
    sie alles nochmal machen? umschreibung des führerschein?

  • Thema
    Re: führerschein für ausländer
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    Text
    >ich bin raffael und komme aus nordfriesland!! mein kommt dieses jahr
    >von brasilien nach deutschland!! sie hat bereits schon einen
    >führerschein in brasilien gemacht! wie ist das nun für sie in deutschland? muss
    >sie alles nochmal machen? umschreibung des führerschein?
    >
    Will sie hier wohnen, oder ist sie nur zu besuch? sie kann ein halbes jahr mit internationalem führerschein in deutschland fahren.
    >

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  • Thema
    Re: Re: führerschein für ausländer
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    Text
    >>ich bin raffael und komme aus nordfriesland!! mein kommt dieses jahr
    >>von brasilien nach deutschland!! sie hat bereits schon einen
    >>führerschein in brasilien gemacht! wie ist das nun für sie in deutschland? muss
    >>sie alles nochmal machen? umschreibung des führerschein?
    >>
    >Will sie hier wohnen, oder ist sie nur zu besuch? sie kann ein halbes jahr mit internationalem führerschein in deutschland fahren.
    >>
    >

    Hallo Raffael,
    wenn sie nur zu Besuch kommt, dann kann sie solange sie sich hier als Touristin aufhält auch mit dem Internationalen Führerschein fahren.
    Wenn sie hier den Wohnsitz begründet, dann nutzt der Internationale Führerschein nichts, der gilt nur für Touristen, sie braucht dann den nationalen Führerschein aus Brasilien. Dieser Führerschein muss Gültig sein, muss zu einem Zeitpunkt erteilt sein, in dem sie keinen Wohnsitz in Deutschland hatte und es darf sich nicht um einen Lernführerschein handeln.
    Der Führerschein gilt dann hier maximal 6 Monate, er muss dann umgeschrieben werden, dazu benötigt sie eine beglaubigte Übersetzung, einen Kurs in Sofortmaßnahemn am Unfallort und einen Sehtest sowie ein Passfoto.
    Sie muss eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
    Such dir eine Fahrschule aus, dort wird sie dann auf die Prüfung vorbereitet.
    Viele Grüße
    Thomas (FL)

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