geblitzt dringende Antwort

  • geblitzt dringende Antwort
     Gast82
      schrieb am Donnerstag, 2. Juni 2005
    Hi.

    Ich wurde vor 4 Wochen geblitzt und hab nun das Schreiben bekommen. Ich war 28 (abzüglich 3 außerorts es war 70) zu schnell. In dem Schreiben steht was von Anhörung. Wie läuft das jetzt muss ich da hin oder was muss ich machen? Welche Folgen hat das (glaub 3 Punkte und 50€)
  • Thema
    Re: geblitzt dringende Antwort
    Autor
      Jolie
      schrieb am Donnerstag, 2. Juni 2005
    Text
    >Hi.
    >
    >Ich wurde vor 4 Wochen geblitzt und hab nun das Schreiben bekommen. Ich war 28 (abzüglich 3 außerorts es war 70) zu schnell. In dem Schreiben steht was von Anhörung. Wie läuft das jetzt muss ich da hin oder was muss ich machen? Welche Folgen hat das (glaub 3 Punkte und 50€)
    >

    also wenn du noch in der probezeit bist darfste den lappen abgeben und zur nachschulung, aber wies is wenn du aus der probezeit raus bist weiß ich net genau

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: geblitzt dringende Antwort
    Autor
      vw
      schrieb am Donnerstag, 2. Juni 2005
    Text
    >>Hi.
    >>
    >>Ich wurde vor 4 Wochen geblitzt und hab nun das Schreiben bekommen. Ich war 28 (abzüglich 3 außerorts es war 70) zu schnell. In dem Schreiben steht was von Anhörung. Wie läuft das jetzt muss ich da hin oder was muss ich machen? Welche Folgen hat das (glaub 3 Punkte und 50€)
    >>
    >
    >also wenn du noch in der probezeit bist darfste den lappen abgeben und zur nachschulung, aber wies is wenn du aus der probezeit raus bist weiß ich net genau
    >

    so ist das nicht ganz korrekt:

    ob probezeit oder nicht, bußgeld beträgt 50 euro, bearbeitungsgebühr 26,50 euro und KEIN Fahrverbot.

    Wenn du in der probezeit bist, wirst du eine einladung zu einem aufbauseminar bekommen. die probezeit verlängert sich ausserdem auf 4 jahre. kommst du der einladung zum aufbauseminar/nachschulung innerhalb einer besitmten frist nicht nach, wird dir die fahrerlaubnis solange entzogen, bis du an einem Aufbauseminar teilgenommen hast. kostet schätze ich auf 300-500 euro.

    Der Unterschied zur Probezeit, oder nicht besteht lediglich im Aufbauseminar und in der Verlängerung der Probezeit. Sonst unterscheiden sich die "strafen" nicht. Ist man wiederholungstäter, kann auch ein fahrverbot verhängt werden und die bußgelder erhöhen sich.



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: geblitzt dringende Antwort
    Autor
      Jolie
      schrieb am Sonntag, 5. Juni 2005
    Text
    >>>Hi.
    >>>
    >>>Ich wurde vor 4 Wochen geblitzt und hab nun das Schreiben bekommen. Ich war 28 (abzüglich 3 außerorts es war 70) zu schnell. In dem Schreiben steht was von Anhörung. Wie läuft das jetzt muss ich da hin oder was muss ich machen? Welche Folgen hat das (glaub 3 Punkte und 50€)
    >>>
    >>
    >>also wenn du noch in der probezeit bist darfste den lappen abgeben und zur nachschulung, aber wies is wenn du aus der probezeit raus bist weiß ich net genau
    >>
    >
    >so ist das nicht ganz korrekt:
    >
    >ob probezeit oder nicht, bußgeld beträgt 50 euro, bearbeitungsgebühr 26,50 euro und KEIN Fahrverbot.
    >
    >Wenn du in der probezeit bist, wirst du eine einladung zu einem aufbauseminar bekommen. die probezeit verlängert sich ausserdem auf 4 jahre. kommst du der einladung zum aufbauseminar/nachschulung innerhalb einer besitmten frist nicht nach, wird dir die fahrerlaubnis solange entzogen, bis du an einem Aufbauseminar teilgenommen hast. kostet schätze ich auf 300-500 euro.
    >
    >Der Unterschied zur Probezeit, oder nicht besteht lediglich im Aufbauseminar und in der Verlängerung der Probezeit. Sonst unterscheiden sich die "strafen" nicht. Ist man wiederholungstäter, kann auch ein fahrverbot verhängt werden und die bußgelder erhöhen sich.
    >
    >
    >
    >

    ja ok aber im wesentlichen stimmt des scho dass man den lappen eigentlich abgeben darf wenn man in der probezeit mehr als 21km/h zu schnell war. man muss ja au net an allem rumkritisieren wenn jemand was nich voll korrekt schreibt oder was vergisst zu schreiben oder? *rolleyes*
    mfg jolie

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: geblitzt dringende Antwort
    Autor
      vw
      schrieb am Sonntag, 5. Juni 2005
    Text
    >>>>Hi.
    >>>>
    >>>>Ich wurde vor 4 Wochen geblitzt und hab nun das Schreiben bekommen. Ich war 28 (abzüglich 3 außerorts es war 70) zu schnell. In dem Schreiben steht was von Anhörung. Wie läuft das jetzt muss ich da hin oder was muss ich machen? Welche Folgen hat das (glaub 3 Punkte und 50€)
    >>>>
    >>>
    >>>also wenn du noch in der probezeit bist darfste den lappen abgeben und zur nachschulung, aber wies is wenn du aus der probezeit raus bist weiß ich net genau
    >>>
    >>
    >>so ist das nicht ganz korrekt:
    >>
    >>ob probezeit oder nicht, bußgeld beträgt 50 euro, bearbeitungsgebühr 26,50 euro und KEIN Fahrverbot.
    >>
    >>Wenn du in der probezeit bist, wirst du eine einladung zu einem aufbauseminar bekommen. die probezeit verlängert sich ausserdem auf 4 jahre. kommst du der einladung zum aufbauseminar/nachschulung innerhalb einer besitmten frist nicht nach, wird dir die fahrerlaubnis solange entzogen, bis du an einem Aufbauseminar teilgenommen hast. kostet schätze ich auf 300-500 euro.
    >>
    >>Der Unterschied zur Probezeit, oder nicht besteht lediglich im Aufbauseminar und in der Verlängerung der Probezeit. Sonst unterscheiden sich die "strafen" nicht. Ist man wiederholungstäter, kann auch ein fahrverbot verhängt werden und die bußgelder erhöhen sich.
    >>
    >>
    >>
    >>
    >
    >ja ok aber im wesentlichen stimmt des scho dass man den lappen eigentlich abgeben darf wenn man in der probezeit mehr als 21km/h zu schnell war. man muss ja au net an allem rumkritisieren wenn jemand was nich voll korrekt schreibt oder was vergisst zu schreiben oder? *rolleyes*
    >mfg jolie
    >

    nee, stimmt nicht. nur wenn man nicht zur nachschulung geht muss man den abgeben.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt dringende Antwort
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 5. Juni 2005
    Text
    Ein Fahrverbot bekommt man, wenn man
    i.g.O mind. 31 km/h oder
    a.g.O. mind. 41 km/h zu schnell erwischt wird.
    Das ist unabhängig von der Probezeit.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt dringende Antwort
    Autor
      Gast82
      schrieb am Mittwoch, 8. Juni 2005
    Text
    >Ein Fahrverbot bekommt man, wenn man
    >i.g.O mind. 31 km/h oder
    >a.g.O. mind. 41 km/h zu schnell erwischt wird.
    >Das ist unabhängig von der Probezeit.
    >
    >Gruß Muffy
    >

    Jep das stimmt.
    Also ich hab jetzt das Schreiben bekommen. War 28 außerorts zu schnell. D.h. 3 Punkte und 75 und noch paar zwerquetschte € bin auch nicht mehr in der Probezeit. Alles halb so wild ist auch der 1. Strafzettel seit 4 Jahren seit ich jetzt meinen Fs hab.

    Gruß Tanja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt dringende Antwort
    Autor
      Jolie
      schrieb am Mittwoch, 8. Juni 2005
    Text
    >>Ein Fahrverbot bekommt man, wenn man
    >>i.g.O mind. 31 km/h oder
    >>a.g.O. mind. 41 km/h zu schnell erwischt wird.
    >>Das ist unabhängig von der Probezeit.
    >>
    >>Gruß Muffy
    >>
    >
    >Jep das stimmt.
    >Also ich hab jetzt das Schreiben bekommen. War 28 außerorts zu schnell. D.h. 3 Punkte und 75 und noch paar zwerquetschte € bin auch nicht mehr in der Probezeit. Alles halb so wild ist auch der 1. Strafzettel seit 4 Jahren seit ich jetzt meinen Fs hab.
    >
    >Gruß Tanja
    >

    na denn glück gehabt :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt dringende Antwort
    Autor
      Jolie
      schrieb am Mittwoch, 8. Juni 2005
    Text
    >>>Ein Fahrverbot bekommt man, wenn man
    >>>i.g.O mind. 31 km/h oder
    >>>a.g.O. mind. 41 km/h zu schnell erwischt wird.
    >>>Das ist unabhängig von der Probezeit.
    >>>
    >>>Gruß Muffy
    >>>
    >>
    >>Jep das stimmt.
    >>Also ich hab jetzt das Schreiben bekommen. War 28 außerorts zu schnell. D.h. 3 Punkte und 75 und noch paar zwerquetschte € bin auch nicht mehr in der Probezeit. Alles halb so wild ist auch der 1. Strafzettel seit 4 Jahren seit ich jetzt meinen Fs hab.
    >>
    >>Gruß Tanja
    >>
    >
    >na denn glück gehabt :)
    >
    also ich mein nich glück gehabt wegen der strafe sondern halt dass du nich mehr in der probezeit und so bist

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt dringende Antwort
    Autor
      Gast82
      schrieb am Mittwoch, 8. Juni 2005
    Text
    >>>>Ein Fahrverbot bekommt man, wenn man
    >>>>i.g.O mind. 31 km/h oder
    >>>>a.g.O. mind. 41 km/h zu schnell erwischt wird.
    >>>>Das ist unabhängig von der Probezeit.
    >>>>
    >>>>Gruß Muffy
    >>>>
    >>>
    >>>Jep das stimmt.
    >>>Also ich hab jetzt das Schreiben bekommen. War 28 außerorts zu schnell. D.h. 3 Punkte und 75 und noch paar zwerquetschte € bin auch nicht mehr in der Probezeit. Alles halb so wild ist auch der 1. Strafzettel seit 4 Jahren seit ich jetzt meinen Fs hab.
    >>>
    >>>Gruß Tanja
    >>>
    >>
    >>na denn glück gehabt :)
    >>
    >also ich mein nich glück gehabt wegen der strafe sondern halt dass du nich mehr in der probezeit und so bist
    >

    ja ein bisschen Glück im Leben soll ich doch auch haben wenn schon alles andere schief läuft ;-)

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