geblitzt in der probezeit

  • geblitzt in der probezeit
     Dennis89
      schrieb am Montag, 23. April 2007
    Schön guten tag ,
    ich hab hier mal ne frage ,ich wurde auf der autobahn (Ausfahrt) Geblitz mit 90km/h es waren aber nur 60 km/h erraubt,das ding ist ich hab führerschein mit 17 was passiert jetzt ? Mit was für Folgen muss ich jetzt rechnen und wielange dauert das bis der brief kommt ?

  • Thema
    Re: geblitzt in der probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 23. April 2007
    Text
    >Schön guten tag ,
    >ich hab hier mal ne frage ,ich wurde auf der autobahn (Ausfahrt) Geblitz mit 90km/h es waren aber nur 60 km/h erraubt,das ding ist ich hab führerschein mit 17 was passiert jetzt ? Mit was für Folgen muss ich jetzt rechnen und wielange dauert das bis der brief kommt ?
    >
    >---------------------------

    Sieht böse aus, Dennis.
    Schau mal, was der Bußgeldrechner dazu sagt:

    Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...

    » Eingabe: [ 30 km/h | außerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]

    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Bußgeld: 50,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
    Punkte: 3 Punkte

    Probezeitmaßnahmen: Ja ->
    #

    Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
    Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
    #
    Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
    #
    Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!

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