geblitzt mit schlechtem Foto

  • geblitzt mit schlechtem Foto
     F77
      schrieb am Samstag, 15. Oktober 2005
    Meine Freundin ist letztens geblitzt worden (7km/h incl. Toleranz zu viel, ausserorts). Das Auto laeuft auf ihren Namen => der Brief ging auch an sie. Das Foto ist aber so schlecht, dass es eigentlich jeder gewesen sein koennte. Das einzige, was verlaesslich erkennbar ist, ist das der/die Fahrer/in eine Brille traegt. Kann man irgendwie um die Strafe von 10 Euro drumrumkommen? Waere es ein Meineid, wenn sie angibt nicht der Fahrer gewesen zu sein?
    Danke.
  • Thema
    Re: geblitzt mit schlechtem Foto
    Autor
      RicaB
      schrieb am Samstag, 15. Oktober 2005
    Text
    Waere es ein Meineid, wenn sie angibt nicht der Fahrer gewesen zu sein?

    Mh, würde mir überlegen ob 10 Euro Verwarngeld wirklich das Risiko wert sind, eine Fahrtenbuchauflage zu bekommen...
    So long

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: geblitzt mit schlechtem Foto
    Autor
      RicaB
      schrieb am Samstag, 15. Oktober 2005
    Text
    > Waere es ein Meineid, wenn sie angibt nicht der Fahrer gewesen zu sein?
    >
    >Mh, würde mir überlegen ob 10 Euro Verwarngeld wirklich das Risiko wert sind, eine Fahrtenbuchauflage zu bekommen...
    >So long

    Damit mein ich nicht wegen der einmaligen Sache, war ja nur ein leichter Verstoß, bei Wiederholung bildet das erst Grundlage für eine solche Auflage... trotzdem ... ob es das echt wert ist?!
    (Für alle die's nachlesen wollen: § 31 a StVZO)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: geblitzt mit schlechtem Foto
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    >> Waere es ein Meineid, wenn sie angibt nicht der Fahrer gewesen zu sein?
    >>
    >>Mh, würde mir überlegen ob 10 Euro Verwarngeld wirklich das Risiko wert sind, eine Fahrtenbuchauflage zu bekommen...
    >>So long
    >
    >Damit mein ich nicht wegen der einmaligen Sache, war ja nur ein leichter Verstoß, bei Wiederholung bildet das erst Grundlage für eine solche Auflage... trotzdem ... ob es das echt wert ist?!
    >(Für alle die's nachlesen wollen: § 31 a StVZO)
    Als Halterin muss sie bekannt geben, wer das Fahrzeug gefahren ist.
    Die Polizei hat Mitttel um zu beweisen, wer wirklich am Steuer gesessen hat.
    Also zahl die 10€ und dann gibt es keinen Ärger!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: geblitzt mit schlechtem Foto
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 17. Oktober 2005
    Text
    Das Foto ist aber so schlecht, dass es eigentlich jeder gewesen sein koennte.

    - Du würdest Dich wundern, wie gestochen scharf das Originalbild in den meisten Fällen doch ist. Zugeschickt wird ja immer nur eine schlechte Kopie.....

    greetz

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