gesetzesvorschlag 125ccm alter klasse 3 NACH 1980

  • gesetzesvorschlag 125ccm alter klasse 3 NACH 1980
     Mikeknife
      schrieb am Montag, 1. Juli 2019

    Hallo,

    ich habe folgende Frage zum fahren von 125ern… VIELLEICHT IST JEMAND UNTER UNS DER DAS WEISS: Mein 1. Führerschein ist von 1975 Klasse 3 und 1, nach vielen Jahren hatte ich Führerscheinentzug und wegen Arbeitslosigkeit und Geldmangel konnte ich mir die PMU, Anmeldegebühr u.s.w. nicht leisten und die damalige 2 Jahresregel ging deshalb vorbei. Nach 2 weiteren Jahren also 1986 machte ich den Führerschein neu, allerdings nur Klasse 3, da ich sowieso kein Motorad mehr fahren wollte. Nun würde ich mkir gerne einen 125er Roller zulegen und möchte wissen, ob bei einen Umtausch meines jetztigen Rosa-Führerscheines in den EU-Führerschein die Klasse bis zu 125 ccm eingetragen wird oder nicht ? denn eigentlich war das 1986 eine Wiedererteilung einer früheren Fahrerlaubnis und ich weiß nicht ob eine Erneute Vollprüfung als letztes Datum gilt… Danke in Voraus für eine Info
  • Thema
    gesetzesvorschlag 125ccm alter klasse 3 NACH 1980
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 1. Juli 2019
    Text
    >
    >Hallo,

    Hi,

    >ich habe folgende Frage zum fahren von 125ern… VIELLEICHT IST JEMAND UNTER UNS DER DAS WEISS: Mein 1. Führerschein ist von 1975 Klasse 3 und 1, nach vielen Jahren hatte ich Führerscheinentzug und wegen Arbeitslosigkeit und Geldmangel konnte ich mir die PMU, Anmeldegebühr u.s.w. nicht leisten und die damalige 2 Jahresregel ging deshalb vorbei. Nach 2 weiteren Jahren also 1986 machte ich den Führerschein neu, allerdings nur Klasse 3, da ich sowieso kein Motorad mehr fahren wollte. Nun würde ich mkir gerne einen 125er Roller zulegen und möchte wissen, ob bei einen Umtausch meines jetztigen Rosa-Führerscheines in den EU-Führerschein die Klasse bis zu 125 ccm eingetragen wird oder nicht ?

    Einfache Antwort: nein

    denn eigentlich war das 1986 eine Wiedererteilung einer früheren Fahrerlaubnis und ich weiß nicht ob eine Erneute Vollprüfung als letztes Datum gilt…

    Du bekommst die Klasse in dem Umfang wiederereteilt, der zum Zeitpunkt der Erteilung (hier also 1986) galt.
    Und da war der 1b NICHT mehr BEstandteil des B

    Wenn du dan A1 (wie er jetzt heisst) machen möchtest -> Theo, Praxis, das komplette Programm

    Die angedachte Freigabe der 125er für Altbesitzer der Klasse B ist noch sowas von ungewiss.

    Entweder jetzt machen oder warten, ob die kommt oder nicht

    Danke in Voraus für eine Info

    Grüssle
    Wolfe

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