Muss es beim tüv gemeldet sein wenn ich mir in mein auto xenon birnen und getönte scheibenfolie einbau
Thema
Re: getöntescheiben
Autor
Alex FTL
schrieb am Donnerstag, 15. Juni 2006
Text
Hallo,
Was meinst Du mit Xenon-Scheinwerfer ?
1. Diese billigen Birnen die dann so ein Difuses Blaues Licht ausstrahlen, Was: a) Bescheuert aussieht (Meine meinung) b) Bei Billigen Birnen Dunkler ist als Normale Markenbirnen
Hierfür brauchst Du keine TÜV-Abnahme, wenn: a) Die Birnen nur die leistung haben die vom Autohersteller freigegeben ist b) Einen ABE haben Es gibt z.B. H4 Birnen mit 100/100 Watt statt 60/55 Watt. Diese Birnen sind nicht nur verboten, die können durch die Größere Hitze auch die Scheinwerferreflektoren zerstören. Mein Tipp: Kaufe dir einen Satz Gute Markenbirnen z.b von der Firma die mit P anfängt und auch Rasierer, DVD-Recorder, Kaffeemaschinen u.a Herstellt (Werbung ist hier leider Verboten)
2. Richtige Xenon-Scheinerfer Es gibt möglichkeiten von Halogen auf Xenon umzusteigen, allerdingst ist die Sache sehr Preisintensiv (um c.a 1000 Euro) und du brauchst eine Scheinwerferwaschanlage.
Zur Tönungsfolie:
Du Darfst Tönungsfolie nicht auf den Vorderen Seitenscheiben und auf der Winschutzscheibe haben, Ansonsten ist es überall erlaubt. Eine TÜV-Abnahme ist hierbei nicht erforderlich.