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Re: Re: gilt das für den führerschein??
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>Hallo,
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>für den Führerschein brauchst du die Kursbescheinigung für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", "Erste Hilfe" oder eine der folgenden Ausbildungen:
>
>1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche
>Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene
>abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
>2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische
>Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder
>Krankengymnast oder
>3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin,
>Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)
>
>Viele Grüße
>Kirsten
wie?? wen ich gold in schwimmen habe gilt das?