gilt das für den führerschein??

  • gilt das für den führerschein??
     kevin185
      schrieb am Mittwoch, 15. März 2006
    Ich habe einen krus für cardiopulmonale reanimaton besucht.Gilt das für den führerschein?
  • Thema
    Re: gilt das für den führerschein??
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 15. März 2006
    Text
    >Ich habe einen krus für cardiopulmonale reanimaton besucht.Gilt das für den führerschein?
    ----------------------------------------------------------------
    Ein Teil deines Wissens kannst du sicher bei der Herz- Lungenwiederbelebung anwenden. Die Versorgung von offenen-, oder Brandwunden, Schienungen und das Abnehmen des Motorradhelmes wurden euch aber sicherlich nicht vermittelt. Deshalb wird dir die Bescheinigung nicht ausreichen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: gilt das für den führerschein??
    Autor
      kevin185
      schrieb am Mittwoch, 15. März 2006
    Text
    >>Ich habe einen krus für cardiopulmonale reanimaton besucht.Gilt das für den führerschein?
    >----------------------------------------------------------------
    >Ein Teil deines Wissens kannst du sicher bei der Herz- Lungenwiederbelebung anwenden. Die Versorgung von offenen-, oder Brandwunden, Schienungen und das Abnehmen des Motorradhelmes wurden euch aber sicherlich nicht vermittelt. Deshalb wird dir die Bescheinigung nicht ausreichen.
    >


    Auf der Urkunde steht Notfalldiagnostik, Professionelle abfolge von Notfallmaßnahmen.
    Ich kann mich auch noch erinnner das wir stabile seitenlage geübt haben und mit dem notfallkofer haben wir auch geübt

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  • Thema
    Re: gilt das für den führerschein??
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 15. März 2006
    Text
    Hallo,

    für den Führerschein brauchst du die Kursbescheinigung für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", "Erste Hilfe" oder eine der folgenden Ausbildungen:

    1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche
    Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene
    abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
    2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische
    Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder
    Krankengymnast oder
    3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin,
    Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: gilt das für den führerschein??
    Autor
      kevin185
      schrieb am Mittwoch, 15. März 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >für den Führerschein brauchst du die Kursbescheinigung für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", "Erste Hilfe" oder eine der folgenden Ausbildungen:
    >
    >1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche
    >Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene
    >abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
    >2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische
    >Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder
    >Krankengymnast oder
    >3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin,
    >Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    wie?? wen ich gold in schwimmen habe gilt das?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: gilt das für den führerschein??
    Autor
      Julia18
      schrieb am Mittwoch, 15. März 2006
    Text
    ja, denn dort nimmst du ja auch die inhalte des kurses durch...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: gilt das für den führerschein??
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 15. März 2006
    Text
    ......oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)
    >----------------------------------------------------------
    wie?? wen ich gold in schwimmen habe gilt das?
    ----------------------------------------------------------
    >ja, denn dort nimmst du ja auch die inhalte des kurses durch...
    ************************************************************
    Verwechsel das aber bitte nicht mit dem goldenen Schwimmabzeichen.
    Ich glaube, wenn du den Rettungsschwimmer gemacht hättest, wüsstest du, dass die Bescheinigung anerkannt wird.

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